Beiträge von muli

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    Original geschrieben von Marko
    .... Der Grund sollte dann einer sein (pardon ist natürlich einer), den das BGB als solchen anerkennt (Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtum) ...


    Und was wäre dann bitteschön Deiner Meinung nach bei der vorliegenden Ausgangssituation beispielsweise ein Grund, den das BGB als solchen anerkennen würde? Nenn' doch mal Roß und Reiter! ;)


    Genau das wollte ich nämlich wissen, nicht wieder diese allgemeinen Ausführungen, die Du in der Tat schon weiter oben gemacht hast, die aber auch nicht wirklich weiterhelfen.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    ...
    Generelles geht nicht, gibts nicht.


    Marko
    Soweit verstanden. Aber wie würdest Du im vorliegen Fall von Runskys Schwester vorgehen? Wie könnte sie Deiner Meinung nach den Irrtum begründen, damit der Vertrag nach den Vorschriften des BGB als wirksam angefochten gilt? :confused:


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von NoxX
    die politker sind doch selber schuld, wer hat denn das steuerrecht abgesegnet ?


    ausserdem hat sich ja rausgestellt, das die sache ansich eine olle kamelle ist und schon 2001 (!!!) beantragt wurde.


    Nein, die Politiker sind in diesem Fall (ausnahmsweise ;) ) mal nicht schuld! Schuld ist Vodafone, ließ einfach mal meine Beiträge, dann sollte es klar werden.


    Und olle Kamellen sind es auch nicht, da die Verrechnung der Abschreibungen ja dazu führen würde, dass vodafone auf Jahrzehnte hinaus keine Steuern zu zahlen hätte. Und da wohl noch nicht entschieden ist, ist die ganze Angelegenheit hoch aktuell.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    ... Haben die jetzt voll einen an der Waffel? ...rückwirkende Änderung des Steuerrechts.... sowas schafft Vertrauen :flop:


    Möglicherweise haben sie einfach nicht kapiert, um was es hier letztendlich geht (wie einige TT-User leider auch). Sofern die Finanzbehörden nur einen niedrigeren Kurs als 309 Euro/Aktie anerkennen, entsteht auch nur ein geringerer oder kein Abschreibungsbedarf. Ach, ich wiederhole mich... :rolleyes:


    Man muß also keine Gesetze ändern, schon gar nicht rückwirkend. Das ist wirklich absoluter Blödsinn. Die ansonsten gemachten Aussagen ("beabsichtigter steuerliche Beutezug","Schweinerei") sind aber leider zutreffend.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von city-koeln
    ... Die Steuergesetze in Deutschland sind das eigentliche Problem. Wenn die solche Möglichkeiten eröffnen, warum sollte man es nicht nutzen? Ist doch ganz klar.
    Vodafone trifft keine Schuld. Die machen alles richtig...


    Nein, es liegt definitiv nicht an den Steuergesetzen! Es liegt an dem unverschämt hohen Kurs den Vodafone gegenüber den Steuerbehörden geltend machen will. Mir drängt sich der Eindruck auf, das Du mein obiges Posting nicht gelesen hast oder es nicht zur Kenntnis nehmen willst.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Mal gucken, die 6230er gehen bei ebay für deutlich über 300 EUR weg, da würden sich die 99 EUR schon lohnen. ...


    Vergiß aber die ebay-Verkaufsprovisionen nicht, die sind bei derartigen Verkaufspreisen nicht unerheblich und gehen zu Lasten Deines Gewinns.


    Gruß


    muli

    @all,


    insbesondere diejenigen, die meinen die Gesetzgebung sei das Problem. Ist sie nicht. Die Teilwertabschreibung hat durchaus eine Berechtigung. Das Problem ist, das Vodafone den Kurs IMHO absolut überzogen angesetzt hat und nun nach bereits einem Jahr von diesem überzogenen Kurs die Abschreibung vornehemen will. Dazu kommt noch eine in meinen Augen zweifelhafte Transaktion über den Umweg Luxemburg.


    Ich zitiere mal den entsprechenden Passus aus dem bereits im Eingansposting verlinkten Artikel des "Tagesspiegel":

    Zitat


    ... Das Mobilfunkunternehmen Vodafone hatte Mannesmann zum Jahreswechsel 1999/2000 in einer Übernahmeschlacht in die Knie gezwungen und für knapp 200 Milliarden Euro übernommen. Die Mannesmann-Aktionäre bekamen VodafoneAktien im Gegenwert von 353 Euro pro Mannesmann-Aktie. Das Mannesmann Aktienpaket wurde von einer Luxemburger Vodafone-Tochter Ende 2000 für 146,9 Milliarden Euro an die deutsche Vodafone GmbH verkauft, was einem Kurs von 309 Euro entspricht. Schon ein Jahr später taxierte die deutsche Vodafone-Gesellschaft den Kurs auf nur noch 200 Euro und nahm die entsprechende steuerliche Abschreibung vor. Das entspricht einem Buchverlust von fast 50 Milliarden Euro. ...


    Hätte also Vodafone das Aktienpaket zu einem niedrigeren Preis von der Luxemburger Tochter gekauft, wäre auch kein oder nur geringerer Abschreibungsbedarf entstanden. Es kann daher vermutet werden, und dahin geht wohl auch der Verdacht der Finanzbehörden, daß dieser Verkaufspreis für einen Kurs von 309 Euro/Aktie (absichtlich?) zu hoch angesetzt wurde. Also das Problem liegt hier nicht am (Steuer-)System, sondern an den von Vodafone angesetzten Kursen! :o


    Insofern stellt sich mir die Frage, ob Vodafone die einschlägigen Bilanzierungsgrundsätze eingehalten hat, insbesondere die beiden Grundsätze "Bilanzwahrheit" und "Bilanzklarheit". Das werden nun die Finazbehörden zu prüfen haben. Man kann für den deutschen Steuerzahler nur hoffen, daß die Finanzbehörden nur einen niedrigeren Verkaufskurs akzeptieren werden, damit kein oder nur ein wesentlich geringerer Abschreibungsbedarf entsteht.


    Gruß


    muli

    ZDF Videotexttafel 132 am 05.06.04:

    Zitat


    Die Düsseldorfer Vodafone GmbH will den Steuerzahler offenbar mit 50 Milliarden Euro am überteuerten Kauf von Mannesmann aus dem Jahr 2000 beteiligen. Dies berichtet der Berliner "Tagesspiegel" unter Berufung auf Aufsichtsratskreise. Bei den Finanzänmtern wurden so genannte Teilwertabschreibungen eingereicht.


    Sollte sich die Vodafone GmbH mit diesem Verfahren durchsetzen, würde der Mobilfunkkonzern auf Jahrzehnte keine Steuern mehr zahlen müssen. Die britische Mobilfunkfirma Vodafone hatte den Mannesman-Konzern für 200 Milliarden Euro übernommen.


    :eek: :o :mad: :flop:
    Ein starkes Stück meine ich, wenn sich Vodafone tatsächlich durchsetzen würden. Da kann man nur hoffen, dass die Finanzämter dies zu verhindern wissen. Es kann nicht angehen, dass der Steuerzahler für derartige unternehmenspolistische Fehlleistungen eines Privatunternehmens auch noch zur Kasse gebeten wird. Das finde ich, mit Verlaub gesagt, absolut zum


    Das stellt IMHO so manches bisher da Gewesene in den Schatten. Da sind die paar Jahre die Daimler-Chrysler "mal keine Steuern" bezahlt hat, echte Peanuts dagegen.


    Vor dem Hintergrund, dass Herr Esser für die damals gefeierte Übernahme ca. 30 Millionen Euro kassiert hat, heißt dies letztendlich, dass der Stuerzahler indirekt auch an dieser "Prämie" beteiligt werden würde.


    Gruß


    muli *der.sehr.angesäuert.darüber.ist.was.sich.grosse.Konzerne.so.alles.erlauben*


    Edit:
    Links zum Tagesspiegel:
    Vodafone-Deal kostet den Steuerzahler Milliarden
    Mannesmann-Geschäft – jetzt prüft das Finanzamt