AGB´s Mobilcom: Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund

  • Hi,
    habe mir gerade die AGB´s der Mobilcom durchgelesen und bin dabei auf folgenden Punkt gestossen:
    2. Vertragsdauer
    2.3. Das Recht beider Parteien (Mobilcom und Kunde) zu Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


    Heisst das, dass ich als Kunde jederzeit kündigen könnte(unter Angabe eines wichtigen Grundes)? Was sind wichtige Gründe? Bitte um Erläuterungen.
    Gruss
    Rustie

  • Mit dieser Klausel will sich Mobilcom nur die Möglichkeit offen halten, unerwünschte Kunden auch vor Ende der Vertragsdauer wieder loszuwerden. Unter "unerwünscht" dürften vor allem Kunden mit extrem schlechter Zahlungsmoral und Nichtzahler fallen. Außerdem dürfte als "wichtiger Grund" gelten, wenn Mobilcom Insolvenz anmelden müsste und seine Services einstellen würde oder wenn man bestimmte Produkte / Lösungen in Zukunft nicht mehr anbieten kann und dem Kunden vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr erbringen kann.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Re: AGB´s Mobilcom: Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund




    Das dürfte wohl völlig in der Hand von Mobilcom liegen....
    Ich kenn das von einem anderen Anbieter, das die einzigen 100%igen Gründe der Todesfall des Kunden (Kündigung nach Vorlage eines Dokumentes) und Umzug ins Ausland sind. Alles andere dürfte schwierig werden und ist immer ne Einzelfallentscheidung aus Kulanz



    Naja EIN Grund war nicht zu spät :D

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Re: AGB´s Mobilcom: Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund


    Zitat

    Original geschrieben von rustie1976
    Was sind wichtige Gründe? ...


    Z.B. wenn Mobilcom (einseitig) während der Vertagslaufzeit höhere Preise für die Dienstleistungen verlangen will.


    Gruß


    muli

  • Hast Du nen Kumpel der Arzt ist? :D Denke mal, dass Du da aus Kulanz Glück haben könntest. Wobei - evtl. spendieren sie Dir auch ein neues UMTS-Handy, dann kannst Du per Video-Call von den Lippen ablesen :D SMS, Mail, Internet geht ja auch ohne Probleme, also soooo eine große Einschschränkung bei der Nutzung hast Du dann lt. Netzbetreiber doch nicht :rolleyes:

    Gruß
    berlibaerchen

  • Re: Re: AGB´s Mobilcom: Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund


    Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    Das dürfte wohl völlig in der Hand von Mobilcom liegen....
    Ich kenn das von einem anderen Anbieter, das die einzigen 100%igen Gründe der Todesfall des Kunden (Kündigung nach Vorlage eines Dokumentes) und Umzug ins Ausland sind. Alles andere dürfte schwierig werden und ist immer ne Einzelfallentscheidung aus Kulanz


    Das wird sicherlich von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandhabt.


    Bei Vodafone sind ein Todesfall und eine Erkrankung die das mobile Telefonieren dauerhaft einschränken (ärztl. Attest) sichere Kulanzgründe. Bei ausländischen Soldaten existieren auch solche Gründe.


    Der Umzug ins Ausland generiert bei VF generell - und entgegen gern genannten Gerüchten - kein Sonder-Kü-Recht. Die Missbrauchsgründe liegen ja offenkundlich auf der Hand. In besonderen Fällen kann eine Kürzung der Vertragslaufzeit, evt. mit Einmalzahlung der Restbeträge, vereinbart werden.


    MfG
    Tille99

  • Zitat

    Original geschrieben von Sidney
    Was wenn man einen Arzt hat, der einem Taubheit atestiert (hervorgerufen durch Unfall o.ä.) Kann man dann kündigen?


    Sidney:
    Taube Kunden sind gern gesehene und fleißige SMS-Nutzer; weiterhin stehen ihnen alle Datendienste zur geneigten Nutzung offen. ;)


    MfG
    Tille99

  • Re: Re: Re: AGB´s Mobilcom: Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund


    Der Umzug ins Ausland generiert bei VF generell - und entgegen gern genannten Gerüchten - kein Sonder-Kü-Recht.


    Naja...ein Recht auf Kündigung hast du grunsätzlich nicht. Hier geht es immer um eine Kulanzentscheidung des NB.
    Und eine So-Kü. wird immer abgeschmettert.Du mußt schon um eine vorzeitige Vertragsauflösung bitten , diese nicht fordern, dann schalten die gleich alle Schotten dicht

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

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