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Re: Wie ist die Preisentwicklung von Handys bei "O2"?
Zitat
Original geschrieben von nrwbasti
... und nun würde es mich halt interessieren,ob jemand aus eigenen Erfahrungen oder Beobachtungen mehr dadrüber weiß,wie sich die Preise so entwickeln? ...
Nach meinen Beobachtungen bewegen sich die Handypreise im Durchschnitt mittel- bis langfristig nach unten.
:top: Dieses Verhalten ist bei allem "Elektronik-Zeugs" zu beobachten, da ist o2 mit seinen Handys keine Ausnahme. 
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Hinniwilli
Blitzen nur erlaubt, wenn Blitzgerät deutlich sichtbar - dann müßte doch auch Bankraub legal sein, solange zum Tatzeitpunkt nicht ein Polizist deutlich sichtbar vor der Bank steht.
Bevor Du einen solchen Blödsinn postest, solltest Du Dich wenigstens einigermaßen über die rechtliche Einordnung der "Taten" kundig machen.
Geschwindigkeitsüberschreitung: i.d.R. Ordnungswidrigkeit
Bankraub: Straftat
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von LikeAVirginHandy
Für wen ist die Kurzwahl 1414? Online Kunden oder "Normalos"?
Ciao...!
Für alle Vertragskunden.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von Messiah
Sagen wir ma das Paket geht zurück. Dann hat o2 Pech gehabt oder? Habe ja keinen Vertrag unterschrieben?
MfG
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Original geschrieben von Sebastian
Juristisch gesehen: Ja. ...
Sehe ich nicht so. Messiah ist bei Nichtannahme im Annahmeverzug. Er hat zunächst per online-Bestellung einen Antrag auf einen Vertrag gestellt. o2 hat diesen angenommen und sendet im alles erforderliche zu. Die Vertragsunterschrift ist IMHO also nur "erfüllungshalber".
Gem. [url=http://www.o2online.de/o2/meta/agbs/tarife,property=Original.pdf]AGB[/url] kommt es darauf an, ob bereits eine stillschweigende Leistungserbringung seitens o2 erfolgt ist:
Zitat
2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungserbringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der codierten Mobilfunkkarte (SIM-Karte), erfolgen.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, da man sich bei Annahmeverzug schadensersatzpflichtig macht.
Gruß
muli
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Zitat
Original geschrieben von tom159
hm, und diese kosten entstehen dann bei o2 oder meinem festnetz-provider??
Bei letzterem. Bei den Bubble-Männeken ist es ja ein "normales" ankommendes Gespräch.
Gruß
muli
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Hallo,
ich fühle mich durch die vielen populistischen Aussagen hier im thread "genötigt" Sebastian mal an die Seite zu treten.
Zitat
Original geschrieben von Printus
Grund 1: Offenbar hat der Herr Kaplan keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Er ist weder politisch noch religiös verfolgt und deswegen kein Asylbewerber - also wird er in sein Herkunftsland abgeschoben.
Falsch. Herr Kaplan hat einen sog. Duldungsstatus. Das ist die juristisch "unterstste Stufe" einer Aufenthaltserlaubnis. Daher darf er nicht abgeschoben werden.
Zitat
Original geschrieben von Printus
Grund 2: Der Herr Kaplan hat ein Attentat auf die türkische Staatsführung geplant, deswegen ist er in der Türkei auf der Fahnungsliste und die Türken haben einen Ausliegferungsantrag gestellt.
Ist über diesen Auslieferungsantrag in letzter Instanz entschieden?
Zitat
Original geschrieben von Printus
Grund 3: Der Herr Kaplan kennt unsere demokratische Grundordnung nicht an und arbeitet mit seinem Kalifatsstaat gegen die hiesige Demokratie, gründet eine verfassungswidrige extremistische Vereinigung. Das macht ihn zu einer in diesem Land unerwünschten Person.
Unerwünscht, aber rechtlich geduldet (s.o.).
Zitat
Original geschrieben von Printus
Grund 4: Der Herr Kaplan hat zwar seine Gefängnisstrafe verbüßt, aber er ist ja kein einfacher Falschparker sondern hat zum Mord angestiftet. Als straffällig gewordener Ausländer, noch dazu wegen eines so schweren Vergehens, muß er ausgewiesen werden.
Nein! Solange nicht letztinstanzlich über seine Abschiebung entschieden ist, muß und darf er nicht ausgewiesen werden.
Nun noch zwei Anmerkungen, die man IMHO nicht aus den Augen verlieren sollte:
- Der direkt nach der Urteilsverkündung ergangene Haftbefehl des AG Köln, der von der Ausländerbehörde beantragt wurde, mit den Ziel M. Kaplan in Abschiebehaft zu nehmen, war von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das OVG hatte ausdrücklich die Revision gegen ihr Urteil zugelassen, somit war ein Rechtsgrund für einen derartigen Haftbefehl eigentlich von vorn herein nicht gegeben. Es war (zumindest mir) klar, dass dieser Haftbefehl umgehend von einer höheren Instanz (Verwaltungsgericht) kassiert wird.
Das ganze aktuelle Dilemma ist letztendlich nur durch diese ungeschickte Vorgehensweise der Ausländerbehörde entstanden. M. Kaplan darf sich, wenn er sich zu gewissen Zeiten bei der Polizei meldet, in Köln aufhalten wo er will. Er muß auch nicht in seiner Wohnung auf die Polizei warten, die ihn aufgrund eines (offensichtlich unrechtmäßigen) Haftbefehls festnehmen will. Selbst wenn er zu Hause gewesen wäre, wäre er längst wieder aus dieser Abschiebehaft entlassen worden.
- Ein weiteres Problem ist nach wie vor die (zumindest angezweifelte) Rechtsstaatlichkeit der Türkei. Die Oposition bspw. wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, dass die Türkei in die EU aufgenommen werden soll. Aber bei der Abschiebung von Herrn Kaplan wird dies offensichtlich wieder ganz schnell vergessen. Da wird plötzlich kein Zweifel mehr daran gehegt, dass M. Kaplan einen rechtsstaatlichen Prozess bekommt. Das passt einfach nicht zusammen. Mir als Richter wäre da auch nicht wohl in meiner Haut, wenn sich die große Politik noch nicht mal einig ist über die Beitrittsfähigkeit der Türkei zur EU aufgrund Menschenrechtsverletzungen, und dann soll man einen Menschen dahin abschieben.
Gruß
muli
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Re: Dosenpfand-Urteil: Plus muss Lidl-Flaschen zurücknehmen
Vorab: Direktlink zur PM der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die das Urteil erstritten hat.
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Original geschrieben von Tom Selleck
mir ist nicht ganz klar: kann ich jetzt meine einwegflaschen überall zurückgeben? ...
Nach dem Urteil ja, sofern sich die Verpackungen nur marginal unterscheiden. IMHO bleibt das vorerst aber graue Theorie, denn der Aldi, Lidl, Penny, Netto, ... um die Ecke wird sich nach wie vor weigern, Dir das Pfand für die "Fremdflasche" zu geben. Dir bliebe dann nichts anderes übrig, als selbst den Laden auf Rücknahme der vorgelegten Pfandflasche zu verklagen.
Zitat
Original geschrieben von Tom Selleck
... wie funktioniert das unter den discountern mit den zahlungen des pfandes?
Das genau ist das Problem, welches die Discounter untereinander nicht lösen konnten und weswegen sie diese (IMHO dämlichen) Insellösungen geschaffen haben.
Gruß
muli
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Was haben Deine Fragen mit "Provider & Netzbetreiber" zu tun?
Sollen wir für Dich bei ebay die Preise herussuchen und dann auch noch einen Gewinn für Dich ermitteln? Warum sollten wir dies für Dich tun?
Fragen über Fragen.
:confused:
muli
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Re: Gültigkeitsdauer LOOP
Zitat
Original geschrieben von Feinfinger
Hallo,
kann mir jemand kurz sagen, wielange eine LOOP-Karte ohne Aufladung gültig bleibt? ...
Ja, die Suche mit "Loop AND Gültigkeit" führt zu diesen Ergebnissen. 
Und dass man die Gültikkeitsdauer nicht über das Handy abfragen kann, steht mit Sicherheit auch irgendwo in einem der threads.
Gruß
muli
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Re: Spanien nur 25 Cent! Irland nur 11 Cent!
Zitat
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Zitat
Original geschrieben von LaleluHH
Nach Irland und Spanien - jeweils Mobilfunk.
Für Verbindungen in ausländische Mobilfunknetze kommt noch ein Zuschlag zu den von mayday7 genannten Preisen hinzu, IIRC 0,25 Euro/min.
Gruß
muli