Beiträge von muli

    Zitat

    Original geschrieben von Fee-chen
    Es lag dann doch am Kabel. ...


    Diese Erfahrung kann/muß ich bestätigen. Das Original-Siemens-Datenkabel funktioniert sowohl mit x35 wie auch mit x45 problemlos, ein nachgebautes Kabel macht mit beiden Modellen ab und an Probleme.


    Gruß


    muli


    P.S. Ich habe noch ein Original-Siemens-Datenkabel abzugeben, siehe Sig. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    ...Ich weiss aber, dass es beim O2 Power SMS Vertrag diese Möglichkeit besteht und demnach sollte es bei E-Plus also auch gehen.


    Derartige, völlig aus der Luft gegriffene Vermutungen helfen niemandem. :flop: Nur weil Netzbetreiber A ein Feature X anbietet, soll Netzbetreiber B dieses auch anbieten? Dass dieser Schluß nicht zulässig ist, zeigt zum Beispiel, dass bei den Bubble-Männeken bei Loop die Kontostandsabfrage per USSD-Code möglich ist, bei F&E von den Eliens jedoch nicht.


    muli

    Re: o2 und SMS-Zustellung


    Zitat

    Original geschrieben von tartaros
    ... Ich wollt mal fragen, ob das normal ist, ...


    Damit hast Du Dir die Frage doch schon selbst beantwortet (oder nicht?):

    Zitat

    Original geschrieben von tartaros
    ... Hatte damit nie probleme...


    :confused:


    muli

    Amazon beschreibt es so:


    Zitat


    Liebe nice price Fans!
    "nice price" steht für aktuelle Superstars und Highlights aus 40 Jahren Musikgeschichte zu einem attraktiven Preis. Der Katalog umfasst Originalalben, teilweise klanglich bearbeitet, oder mit Bonustracks, sowie attraktive Boxsets und viele neu zusammengestellte Produkte.


    Quelle


    Ich würde sagen eine Billig-Marke von Sony. ;) Die Hülle ist meist mit folgendem Aufkleber gekennzeichnet:


    Gruß


    muli


    Edit: Direktlink zu nice price Deutschland

    Hallo TT-Gemeinde!


    Gibt es eine Möglichkeit "Nice Price"-CDs sicher zu erkennen bzw. von "normalen" CDs zu unterscheiden? So weit ich festgestellt habe, ist aufgrund des Labels eine Unterscheidung nicht möglich.


    Bisher ist mir aufgefallen, dass "Nice Price"-CDs (bei denen der "Nice-Price"-Aufkleber noch auf der Hülle war) oftmals einen roten "Copyright-Balken" auf der CD selbst aufgedruckt haben (einmal ist mir dieser Balken in schwarz untergekommen). Ist dieser Balken ein sicheres Merkmal für eine "Nice Price"-CD?


    Oder gibt es umgekehrt ein sicheres Merkmal für eine Original-CD?


    Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen Single-/Maxi-Cds und Album-CDs?


    Danke schon mal für eure Antworten.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    ... Natürlich gibt es den Effekt, aber afaik müssen die Banken den Zinssatz p.a. (per annum) angeben und dadurch sind 2,5% p.a. mit monatlicher Verzinsung exakt 2,5% p.a. bei jährlicher Verzinsung


    Falsch! "Zinssatz p.a." ist ungleich "Rendite". Die Rendite würde tatsächlich (auch) den Zinseszinseffekt berücksichtigen, sofern die Zinsen unterjährig dem Kapital zugeschlagen werden. Der "Zinssatz p.a." ist lediglich die Angabe, des jährlichen Zinssatzes. Ohne die Angabe "p.a." wäre nicht eindeutig definiert, für welchen Zeitraum (täglich, wöchentlich, monatlich, ...) dieser Zinssatz gilt.


    IIRC sind Renditeangaben nur bei Darlehen gesetzlich vorgeschrieben. Darlehen liegt i.d.R. ein Tilgungsplan zugrunde, daher kann man die Rendite (mit einer komplizierten Formel) berechnen. Beim Dispo-Kredit auf dem Girokonto wird auch nur ein (variabler) "Zinssatz p.a." angegeben, da unregelmäßige Tilgung.


    Da bei Spareinlagen die Kunden wahlfrei einzahlen und abheben können, kann keine Rendite angegeben werden. Dagegen kann bei einem festverzinslichen Wertpapier eine Rendite angegeben werden, da während der Laufzeit keine Änderung des Anlagebetrages erfolgt.


    Gruß


    muli

    Re: Es geht mir nicht ums Geld!


    Zitat

    Original geschrieben von PeeterD
    .... Die GF denkt offensichtlich nicht so.


    Und das nach Deinen zwischenzeitlichen Einlassungen zu Recht! Du hast nach Telefonie gefragt und von Deinem Berater eine Aussage bzgl. Telefonie bekommen. Wo soll da der Berater seine Aufklärungspflichten verletzt haben? Weil er Dir nicht alle, und ich meine wirklich alle, Preise aus der Preisliste im Beratungsgespräch genannt hat?


    Der Schaden ist entstanden weil ein Mitarbeiter der zur Benutzung der Mobilfunkkarte befugt war, gemeint hat (von mir aus aufgrund der Werbeaussagen seitens der Eliens, was aber irrelevant ist), dass Telefonieren und Datendienste die über eine Festnetznummer laufen das gleiche kosten. Er hat dies unterstellt und nicht nachgeprüft bzw. nicht hinterfragt. Das ist der Fehler, den kann man nicht dem Berater anlasten.


    Ich halte es schon für ein ziemliches Armutszeugnis eurerseits, dass ihr euren Fehler nicht eingestehen wollt und nun, nachdem ihr gemerkt habt, dass Datenverbindungen 10 Cent kosten, dem Berater nachträglich eine Falschberatung in die Schuhe schieben wollt. Diese Falschberatung war nicht gegeben! Wie bereits dargelegt, kann von einem Berater nicht verlangt werden, dass er Dich über sämtliche Tarifdetails aufklärt, mithin hat er Deine Frage so verstanden, wie Du sie ursprünglich gestellt resp. gemeint hast, nämlich bezogen auf Sprachtelefonie! Seine Auskunft diesbezüglich war korrekt. Ergo keine Haftung aus c.i.c.



    Gruß


    muli

    Re: Das Thema liegt etwas anders!


    Zitat

    Original geschrieben von PeeterD
    ... Wenn ich jetzt noch einen Zeugen dafür habe, dass mir auf eine gezielte Frage eine Standard-Antwort gegeben wurde und mein EPlus-Berater von "Gespräch ausgeht" , ich aber gezielt nach "Wählen einer Festnetznummer und Preis für die Verbindung" gefragt habe, sieht es m. E. anders aus.
    ...


    Wie in meinem obigen posting bereits angedeutet, hättest Du IMHO als sachkundiger Vertragspartner nicht nach "Wählen einer Festnetznummer und Preis für die Verbindung" fragen müssen, sondern nach "dem Preis für eine Minute Datenverbindung bei Festnetzeinwahl". IMHO könnte man Deine Frage dahingehend auslegen, das Du den Berater absichtlich und bewußt auf's Glatteis führen wolltest, dass Du also den Schaden selbst provoziert hast. Allein schon Deine Fragestellung deutet an, dass Du Dir der Tarifierung für Deine Zwecke, nämlich die Festnetzinternetverbindung, nicht sicher warst. IMHO hättest Du also explizit nach den Kosten der von Dir gewünschten Verbindungsart fragen müssen (sorry für die Wiederholung). Kann aber sein, dass ein AG-Richter dies anders sieht. ;)


    Gruß


    muli