Beiträge von muli

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    Original geschrieben von MrBlonde
    ... Mit dem Vertrag oder einem Tarifwechsel erklärst du dich außerdem mit den gültigen Preislisten einverstanden.


    Darum geht es PeeterD aber nicht! Er schreibt ja "culpa in contrahendo", also Verschulden bei Vertragsanbahnung. Er meint, dass insofern die Niederlassung ihren vorvertraglichen Auflklärungspflichten nicht nachgekommen ist. Grundsätzlich ist dann die so genannte c.i.c-Haftung gegeben.


    Ich vorliegenden Fall würde ich diese jedoch verneinen, denn sonst müssten IMHO vor jedem Abschluss eines Mobilfunkvertrages sämtliche Preise aus der Preisliste vom Verkäufer kommuniziert werden. Der Verkäufer hat hier die wesentlichen Tarifmerkmale genannt, insbesondere 3 Cent für Anrufe ins Festnetz. Dass E-Plus Datendienste anders als die Wettbewerber tarifiert, ist deren gutes Recht. Eine Aufklärungspflicht dahingehend sehe ich nicht. Insbesondere wenn PeeterD, als sachkundiger Vertragsparter, und als dieser gibt er sich ja hier, schon vor Vertragsabschluß wusste, dass er Datendienste über Festnetzeinwahl nutzten möchte, hätter er IMHO explizit nachfragen müssen, ob die 3 Cent auch dafür gelten.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von handytim
    ...Wenn ich mit einer neuen Free&Easy die 1155 anrufe und "1" drücke kommt "Es liegt kein Eintrag vor". Mit der Karte habe ich bis jetzt kein gebührenpflichtiges Gespräch gemacht, gilt die Phone-Time also erst nach dem ersten kostenpflichtigen Gespräch? ...


    Ziffer 6.2 der F&E AGB gibt Auskunft:


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    ... Bei Neuerwerb der Free&Easy Card beginnt der Verfallzeitraum eines etwaigen Startguthabens mit dem Kaufdatum, wenn die Kundenaktivierung erst nach dem Kauf erfolgt. ...


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Martin Kissel
    Die E-Plus-Teile bekommt man doch im Werbeforum hinterhergeschmissen mit Auszahlung in Höhe der Kosten.


    Ja, für alle voll geschäftsfähigen Personen die von den Eliens zudem einen Laufzeitvertrag bekommen, ist das eine sehr gute Idee und eine wirkliche Alternative zur Intention des thread-Erstellers. :rolleyes:


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Martin Reicher
    kann man natürlich nicht bei F&E buchen, war wohl als Alternative gemeint ;)


    Na, ob es dann aber noch eine "günstige" Alternative ist, wenn man zunächst noch einen Laufzeitvertrag abschließen muß, würde ich mal sehr stark bezweifeln. ;)


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von ThomasK
    Die günstigste Möglichkeit bei E-Plus zu HSCSD zu kommen besteht in der Buchung des GPRS Online S Tarifs mit 2.5 MB Datenvolumen. ...


    Kann man den tatsächlich bei einer F&E-Karte dazu buchen? :confused: Oder hast Du nur übersehen, dass dies hier das Prepaid-Forum ist? :rolleyes:


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von Martin Kissel
    Grundsätzliche Frage: Liegt sie damit nicht bereits im "Machtbereich" des Empfängers?


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    Original geschrieben von Marko
    Leider eben genau nicht (anders, wenn man das Schreiben z.B. in den Briefkasten des Empfängers einwirft, zum Beweis unter Anwesenheit eines Zeugen) - wenn derjenige aber die Tür nicht öffnet, nimmt die Post den Brief knapp vor seinem Machtbereich wieder mit. ...


    Daher ist IMHO die sicherste postalische Methode eine Kündigung beim Kündigungsempfänger zu plazieren, eine Postkarte per Einwurfeinschreiben. Die Postkarte, damit der Empfänger nicht behaupten kann, in dem Kuvert sei kein Kündigungsschreiben gewesen und das Einwurfeinschreiben, damit der Zugang beim Empfänger durch die Post dokumentiert wird.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von stylens
    ... da ja eigentlich sowoh die RUL als auch das Selbstanrufen ksotenlos sein müsste. ...


    Warum müsste das Selbstanrufen kostenlos sein? Wenn man sich aus der HZ heraus auf der HZ-Nummer selbst anruft, dann zahlt man die regulären Verbindungsentgelte für ein Ortsnetzgespräch, sofern nicht belegt ist. ;) Hinzu kommen noch die Kosten für die RUL (sonst wäre ja belegt), wobei eine RUL zu einer anderen o2-Mobilfunkrufnummer in der Tat kostenlos ist.


    Gruß


    muli

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    Original geschrieben von jt6210
    Wenn du das aber schon bestellt hast, wird es wohl jetzt schon zu spät sein.


    Wohl eher nicht: ;)

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    Quelle: RegTP - Rufnummernmitnahme im Mobilfunk
    ...
    4. Eine Portierung kann frühestens am Tag der Beendigung des alten Vertrages erfolgen. Der Portierungsauftrag muss spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des alten Vertrags über den aufnehmenden beim abgebenden Anbieter eingegangen sein - sonst ist es möglich, dass die Nummer weitervergeben wurde. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird. ...


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    Original geschrieben von svenni
    ... Du kannst doch bei E-Plus eine nachträgliche Portierung beantragen. ...


    Das nutzt aber nichts, wenn der abgebende Mobilfunkanbieter die Nummer wegen Fristüberschreitung (s.o.) nicht mehr herausgibt.



    Gruß


    muli