Beiträge von muli

    Re: o2 Flat und Daten Upload/Download


    Zitat

    Original geschrieben von Todal
    ...Bsp:
    Ich lade irgend eine test-datei (ein bild) auf meinen eigenen server, ged die url ins handy ein und lade es runter... das sollte doch auch mit der flatrate abgedeckt sein oder? ich möchte keine premium dienste in anspruch - bzw eigene bilder runterladen...


    Zitat


    ... Beide Packs sind nur mit einem WAP- und GPRS-fähigen Handy, nur mittels GPRS von O2 über das O2 WAP-Gateway und nur für Inhalte, die originär mit einem WAP-Browser dargestellt werden, nutzbar. Dateianhänge können nicht dargestellt werden. Alle sonstigen Zugriffe werden gesondert berechnet, ...


    Quelle: o2 Active-Packs, Fußnote1


    Je nachdem ob der DL von Deinem Server unter diese Definition fällt oder nicht, ist er in der Flatrate enthalten oder wird gesondert berechnet.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    ...also wenn ich O2 wäre und ein Kunde würde so darauf bestehen, dann würde ich ihm so ein Vertragsangebot machen. Und ihn dann ablehnen. Aus welchen Gründen auch immer. ...


    Daraus folgt dann aber wieder möglicherweise eine Schadenersatzpflicht nach c.i.c.:


    Zitat

    Münchner Kommentar, Buch 2a, 4. Auflage, § 311 BGB, RandNr. 35, bb) Vertrauenshaftung:
    Aus c.i.c. ist auch derjenige haftbar, der ohne Verschulden bei der Verhandlungsführung Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erweckt und anschließend ohne triftigen Grund den Vertragsschluß verweigert. ...



    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    ...Und ob sich aus der Antwort des O2 Mitarbeiters ein rechtlicher Anspruch ableitet hängt ja auch von der Formulierung des Schreibens ab. Wenn der geschrieben hat "vorrausichtlich bis" oder sowas schwammiges in der Art, dann ist das Thema erledigt. ...


    Eine derartig schwammige Formulierung könnte möglicherweise den Anspruch tatsächlich gefährden. Dies hinge, wenn es so weit käme, vom Richter ab.


    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    ...Und in den Shop brauchst du nicht gehen wegen solcher rechtlicher Fragen. Da können die nichts machen. Da mußt du dich direkt schriftlich (Brief!) an O2 wenden. Oder über deinen Anwalt gehen. Solche Sonderfälle kann man ihm Shop nicht wirklich handhaben. Nicht zuletzt auch wegen der mangelnder Rechtskenntniss. ...


    100% Zustimmung.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Wildwestmethoden?


    ... Es hat sich nicht das Unternehmen o2 als Ganzes so verhalten, sondern es handelte sich lediglich um einen kleinen Irrtum eines Emailbearbeiters. ...


    ... und diesen, wie Du ihn bezeichnest "kleinen" Irrtum, muß sich o2 anrechnen lassen. Rechtlich handelte es sich um eine fahrlässige Falschauskunft. Offensichtlich hast Du nicht begriffen, um was es bei der c.i.c-Haftung geht.


    Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    .... o2 hat seine Aufklärungspflichten nicht verletzt, denn auf den offiziellen Seiten zu dem Thema (z.B. http://www.studentenaktion.de) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine befristete Aktion handelt. Ebenfalls wurde auf den Gutscheinen darauf hingewiesen.
    ...


    Statt auf möglicherweise noch nicht aktualisierte www-Seiten und Gutscheine zu vertrauen (es ging ja darum, ob die Aktion evtl. nach dem dort genannten Datum verlängert wird, wie nach bisherigem Ende der jeweiligen Aktion auch), hat sich jansen extra an den e-mail-Support gewandt, in Erwartung sachkundiger Auskunft und um seine Disposition - Vertragsabschluß zu einem späteren Zeitpunkt - zu treffen. Die c.i.c. schützt den potentiellen Vertragspartner auch hinsichtlich seiner Dipositionen, wie Du o.g. Link entnehmen kannst.



    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Es bestreitet ja auch keiner, dass es das nicht gibt. :) Habe es selbst damals in Wirtschaftsrecht gehört (ist jetzt aber auch schon länger her..)


    Aber es ist kein Schaden ... entstanden...


    Noch ist kein Schaden entstanden. Sollte aber jansen bis 31.03.04 einen Vertrag abschließen, entsteht der Vertrauensschaden. Dabei ist es unerheblich bei welchem Netzbetreiber/Provider dieser Vertrag geschlossen wird. Der Vertrauensschaden, wie oben erläutert, liegt darin, dass er bei keinem Netzbetreiber/Provider eine 5 Euro GG-Ermäßigung als Student bekommt. Er kann dann also diesen Schaden, nämlich 24x5 Euro, bei o2 geltend machen.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Dies stimmt so nicht. Es ist ja schließlich fraglich, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen wäre (z.B. wegen fehlender Bonität). ...


    Ja klar, ich habe mir das alles aus der Nase gezogen. :mad: Ob Du es wahrhaben willst oder nicht, es gibt nun mal die grundsätzliche Haftung aus c.i.c. bei Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten. Dabei kommt es eben nicht darauf an, ob letztendlich tatsächlich ein Vertrag dabei herauskommt!


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    ...Es hat sich ja schließlich eher um eine Anfrage Deinerseits gehandelt...


    ...und da ihm o2 geantwortet hat, handelt es sich um Vertragsverhandlungen. Da o2 weiterhin falsche Auskünfte erteilt hat, haben sie die vorvertraglichen Aufklärungspflichten verletzt und somit sind sie grundsätzlich in der Haftung aus c.i.c.:


    Zitat


    ... Es wäre ein grober Fehler zu meinen, verhandelnde Parteien könnten vor geschlossenem Vertrag tun und lassen was sie wollen. Die Rechtsordnung toleriert keine Wildwestmethoden, auch nicht in der Zeit vor Vertragsschluss. ...


    Quelle


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von BessereHälfteXX
    Da die Herstellergarantie noch nicht abgelaufen ist, kannst du einfach zu einem Nokia Reparaturservice gehen. ...


    Grundsätzlich: Wenn das Gerät dann aber im Rahmen der Herstellergarantie getauscht wir, verliert er seine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung.


    Ich würde daher keinesfalls die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, so lange das Gerät noch keine 6 Monate alt ist.


    Im vorliegenden Fall ist das Gerät aber älter und es ist sowieso fraglich, ob er bei der Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung in der Lage ist, zu beweisen, dass das Gerät von Anfang an fehlerhaft war. Diesen Beweis hat nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer bei der gesetzlichen Gewährleistung zu erbringen.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Welcher Vertrag? :confused: Den hast Du ja eben noch nicht...
    ...


    Nun, so einfach ist es nicht! Für solche Fälle gibt es das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo (Abk.: c.i.c), übersetzt "Verschulden bei Vertragsschluß". Neuerdings ist dies in § 311 Abs. 2 BGB geregelt. o2 hat IMHO die vorvertraglichen Aufklärungspflichten (diese fallen auch unter c.i.c.) dahingehend verletzt, das sie jansen eine falsche Auskunft erteilt haben. Dabei genügt schon leichte Fahrlässigkeit. Sofern ihm ein Schaden entstanden ist (IIRC fordert der BGH einen Vermögenschaden, dies ist aber stritig) kann er von o2 verlangen, den sogenannten Vertrauensschaden ersetzt zu bekommen. Dies ist der Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, dass er auf die Aussagen von o2 vertraut hat. o2 müsste ihn also vertraglich so stellen, als wenn es diese Falschauskunft nicht gegeben hat, für den Fall, dass er einen Studentenvertrag mit 5 Euro Gesprächsgebührengutschrift abgeschlossen hat. Möglicherweise kann er auch von o2 verlangen, wenn noch kein Vertrag geschlossen wurde, dass es es zu einem Vertragsabschluß kommt wie ursprünglich geplant, d. h. mit 5 Euro GG-Ermäßigung.


    Gruß


    muli

    Zitat

    Original geschrieben von jansen
    ... E-Plus hat entweder nicht genau verstanden was ich will oder sie kapieren nicht warum ich sonderkündigen will ..


    Das ist leider normal, auch bei anderen Netzbetreibern. Ich wollte eine Loop per email registrieren, unterschriebenes Formular und Reispass jeweils als Scan angehängt, dies im Text erwähnt, was kam zurück: "Leider konnten wir bisher keinen Eingang Ihrer Registrierungsunterlagen feststellen" :mad:


    BTT:

    Zitat

    Original geschrieben von jansen
    .... morgen gibts Ärger im Eplus Shop direkt.


    Die Mitarbeiter im Shop können doch nichts dafür, lass' sie leben. :D


    Gruß


    muli