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Original geschrieben von jonasm
... Ob eine außerordentliche Kündigung funktioniert, wage ich zu bezweifeln, da es sich um einen befristeten Aktionstarif handelte. ...
Klar funktioniert eine SoKü, es ist ja dann eine Vertragsverschlechterung bei Bestandskunden. Die Befristung ist ja darin zu sehen, dass Neukunden dieser Prepaid-Vertrag nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angeboten wird. Im übrigen hat die SoKü auch bei der Umstellung der Taktung von 10/10 auf 60/1 funktioniert, das Restguthaben wurde anstandslos überwiesen.
Da werde ich meine letzte Aktions-F&E nun auch noch sonderkündigen, nachdem, soweit jedenfalls meine Feststellung, die Datenverbindungen über "XXL-Einwahlnummern" zwischenzeitlich gesperrt wurden, :flop: ob zuässigerweise oder nicht sei dahingestellt.
Gruß
muli
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Original geschrieben von jansen
...jetzt so einfach mal per SMS die Mitteilung, dass man eben seit heute 5 Euro zusätzlich löhnen muss - ...
Ist diese Aussage so zu verstehen, dass die Ersteinrichtung der Partnernummer auch bei Bestandskunden (Aktions-F&E) 5 Euro kostet? Kann das jemand bestätigen?
Falls ja, ist eine SoKü des Prepaidvertrages statthaft, d. h. man braucht nicht
Zitat
Original geschrieben von jansen
... höflich anfragen, ob die einem doch bitte das Guthaben ausbezahlen. ...
sondern man kündigt außerordentlich unter Angabe einer Kontonummer auf die das Restguthaben zu überweisen ist.
Gruß
muli
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Re: T-Mobil Homepage von o2 abgekupfert
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Original geschrieben von bom
Hallo Leute,
ich habe grade mal zufällig auf die T-Mobil Homepage geklickt und war doch sehr verwundert. ....
... andere vor Dir auch schon: T-mobile neue Internetseite
Und Schloß!
Gruß
muli
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Original geschrieben von Chris2711
...Es kommt jetzt keine Ansage mehr, dass die Karte abgelaufen ist, aber auch keine über die neue Gültigkeit.
Das würde ich aber gerne in mein Verkaufsangebot mit aufnehmen. Is noch ne alte Classic. ...
Gem. den aktuellen [url=http://www.o2online.de/o2/meta/agbs/looptarife,property=Original.pdf]Loop-AGB[/url] (Stand: Januar 2004) gilt folgendes:
Zitat
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5.4 Auf das Guthabenkonto übertragenes Guthaben kann während eines an den Zeitpunkt der Übertragung anschließenden Zeitraumes von 365 Tagen verbrauchtwerden. Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird. Im Übrigen gilt Ziffer 9.
...
9.1 ... Der Vertrag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Guthaben auf das Guthabenkonto mehr als ein Jahr und einen Monat zurückliegt.
...
Alles anzeigen
Ergo, wenn das auch schon in den AGB so drin stand als Du die Karte gekauft hast, wird die Loopkarte (offiziell) 13 Monate nach letzter Aufladung abgeschaltet. Eine Gültigkeitsansage gibt es leider nicht. :flop:
Gruß
muli
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Re: Eventuell Kombination aus Prepaidkarten sinnvoll?
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Original geschrieben von Saluton
... Ggf. noch in Zusammenhang mit einem Genion Home. ...
Wieso sollten die Bubble-Männeken diesem Kunden einen Vertrag geben, wenn die E-liens dies aufgrund des Schufa-Eintrags nicht tun?
:confused:
muli
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Bevor hier jeder zu diesem Trick greift und nachher dumm aus der Wäsche schaut, sollte zunächst noch die Rechnung abgewartet werden, möglicherweise differieren Cost Control und Rechnung.
Shani Ace, melde Dich nochmals wenn Du die Rechnung hast.
Für die "Prof-Vertragler": Die Tarifautomatik wird IMHO auch auf die Datenpakete angewandt.
Gruß
muli
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Original geschrieben von <registered>
...Ist dann die Subvention für das zweite Handy dahin?
Ich denke nicht und schließe dies aus diesem Posting von Istanbul. Bei Dir wird IMHO dann je Karte der Studenterabatt eingebucht (Umstellung auf die dort angegebene Rahmenvertragsnummer) und Du kannst zwei subv. Handys bekommen.
Edit:
Bei weiteren Fragen bitte im "o2 Studentenvertrag Sammelthread" weitermachen, da die hier angesprochene Sub. diejenige ist, welche die Händler für die Vornahme der VV bekommen.
Gruß
muli
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Re: Online-Vertragsverlängerung bei O2
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Original geschrieben von tonkow
... Die Handys bei O2 sind die mit Simlock oder für alle Netze frei? ...
Suchet, dann werdet ihr finden! Die Suche nach Simlock AND o2 liefert definitiv das Ergebniss.
Daher @mods: Bitte ein Schloß
Gruß
muli
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Original geschrieben von loco.joe
.... Im übrigen gehe ich davon aus, dass diese AGB's juristisch hinlänglich abgeklopft bzw. geprüft worden sind.
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Na ja, die o2-Juristen, an deren Qualifikation kann man berechtigte Zweifel haben, wie die Euro-Umstellung IMHO noch bweisen wird. Nur o2 hatte damals, im Gegensatz zu allen anderen Netzbetreibern die Preise für Bestandskunden durch eine (unsachgemäße) Euro-Rundung erhöht und meint damit im Recht zu sein. Die Juristen der anderen drei Netzbetreiber haben offensichtlich anderst entschieden.
Im übrigen verstößt die von Dir zitierte AGB-Klausel möglicherweise gegen das AGB-Gesetz (gibt es das noch, oder sind die Vorschriften im BGB gelandet?
), da überraschend. Weiterhin gilt noch immer der Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda, d.h. Verträge sind einzuhalten. Ein solcher Grundsatz steht weit oberhalb der AGB. Wenn also bei einem Vertrag, der vor dem 16.02.04 abgeschlossen wurde, die Konditionen nachträglich gändert wurden (Taktungswechsel bisher kostenlos, nun gebührenpflichtig, wobei es auf die Höhe der Gebühr nicht ankommt), besteht IMHO sehr wohl ein SoKü-Recht. Im übrigen wäre zu prüfen, ob in den bei Vertragsabschluß gültigen AGB (nicht Preiseliste!) der von Dir zitierte Passus schon enthalten ist. Für das einzelne Vertragsverhältniss gelten nämlich die bei Vertragsabschluß gültigen AGB, nicht die, die so nach und nach im Laufe der Zeit aktuell veröffentlicht werden, die gelten nämlich nur für die jeweils neu abgeschlossenen Verträge.
Gruß
muli
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Original geschrieben von SNOK
.... Aber sieht laut deiner Formulierung so aus als wolltest du nur meckern und brauchst gar keine Hilfe.
Offensichtlich hast Du meine obigen Postings noch immer nicht gelesen, sonst hättes Du gemerkt, dass ich tatsächlich keine Hilfe benötige sondern nur dem user "t-mobile" hilfreich zur Seite gesprungen bin, dem hier "ungerechtfertigte Meckerei" vorgeworfen wird, was definitiv nicht stimmt. Sein Ärger war aufgrund der äußerst unbefriedigenden Leistungen seitens o2 berechtigt. Da ich also nicht bertroffen bin, habe ich auch keinen Anlass zu meckern!
Also nochmals die Aufforderung an Dich: Zuerst lesen, dann... s.o.
Gruß
muli