Beiträge von Netzwerkservice

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Du solltest dich erst mal schlau machen über unser Steuersystem. Wie willst du die Buchführung machen ohne Kenntnisse?
    (Ich kann mich ja mal dezent als Buchhalter selbst empfehlen ;))


    Buchhalter oder Buchhaltungshilfe/Buchführungshilfe


    lfd. Buchhaltung ...


    Bei Übernahme Ihrer laufenden Buchhaltung (Buchführungshilfe, mit den unten genannten Einschränkungen) erhalten Sie folgende Dienstleistungen:


    * Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
    * Offene Posten Verwaltung
    * Mahnwesen
    * Automatischer Zahlungsverkehr
    * Kostenrechnung
    * individuelle Auswertungen


    Buchführungshilfe, was ist das überhaupt?


    Das sogenannte Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe wird in § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) eingeschränkt. Die Erledigung laufender Buchhaltungsarbeiten im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit wird dort auch Personen mit einer Abschlussprüfung in einem kaufmännischen, steuerberatenden oder wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf und einer anschließenden dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit im Buchhaltungswesen gestattet. Für diesen Personenkreis wird außerdem das Werbeverbot gelockert (§ 8 Abs. 1 StBerG).


    In § 6 Nr. 4 StBerG heißt es ausdrücklich, dass das Verbot der unbefugten Hilfe in Steuersachen nicht gilt für
    "das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind."


    Das "Buchen laufender Geschäftsvorfälle", insbesondere die Kontierung und das Erteilen von Buchungsanweisungen ist danach den entsprechend fachlich qualifizierten Personen gestattet. Gleiches gilt für die laufende Lohnabrechnung und das Erstellen von Lohnsteueranmeldungen.


    Mechanische Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern, beispielsweise das Verbuchen von kontierten Belegen, können dagegen auch von buchhalterisch nicht vorgebildeten Personen ausgeführt werden (§ 6 Nr. 3 StBerG). In § 8 Absatz 1 StBerG wird festgelegt, dass für die oben genannten Tätigkeiten - einschließlich des Kontierens - das Verbot der Werbung nicht gilt.


    Die reine betriebswirtschaftliche Organisationsberatung, wie beispielsweise Beratung bei der Wahl des Buchführungssystems oder der zu benutzenden Geräte und der Art und Weise der Belegübernahme, unterliegt nicht den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Für diese Art von Beratungstätigkeit gilt die grundsätzliche Gewerbefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland.


    ;) Martin was machste nun?

    :) Ich helfe ja gerne, aber irgendwann ist schluss.


    Ich habe Dir doch ein Link zu einer Seite gegeben. Lese Dir dort die Punkte durch, es werden sich bestimmt noch einige andere :confused: ergeben.


    Dann kannst Du Dich gerne an mich wenden oder in der NewsGroup de.etc.beruf.selbstaendig nachfragen.


    Mal eine indiskrete Frage: Wie hast Du Dich auf die Selbständigkeit vorbereitet? Gründerseminare oder VHS-Seminare besucht oder hat Dein Arbeitsamtbetreuer zu Dir gesagt, Hr. Aleaf, machen Sie doch eine ICH AG.


    Wenn es nur 3. war, das passiert leider sehr oft. Wie gesagt lese die Seite, welche ich Dir gegeben habe. Dann frage in der NG nach, dort wird Dir kostenfrei geholfen. Wenn noch Fragen sind, kann man auch gerne Beratungstermine ausmachen. In der NG bin ich auch aktiv und viele andere. Ich denke Du hast noch viele Fragen.


    Du kannst mir auch per Mail antworten unter service@jazayeri.de


    hm, das geht nun schon weit in Unternehmensberatung rein, aber machen wir heute mal sozialen Dienst.


    a) Rechnung:


    Handy xy mit xy Vertrag für 116€


    Da nach §19 Kleinunternehmer, kann die MwSt nicht ausgewiesen werden.


    b) Gutschift


    D1 Vertrag 232 € Gutschift an Privatperson oder Kleinunternehmer erfolgt immer netto/netto, da man Personen keine MwSt ausschütten darf.


    Du nimmst nicht nach §14 Abs 1. UstG teil und unterliegst nicht der Regelbesteuerung nach §2 UstG.


    Wenn Du also sagst das in der Gutschift 16% MwSt drinne wäre, dann würdest Du MwSt Betrug begehen.


    c) o2


    o2 ist der einzigste Netzbetreiber der Barauszahlung nicht erlaubt. Es kann Dir passieren, das o2 Prämien zurückfordert und dich sperrt.


    Nehmen wir an Du machst 10 Verträge und kassierst dafür 10x xy€ und schüttest 10*240€ = 2400€ aus.


    Nach 1 Monat sagt o2, Deine Verträge haben gegen unsere AGB mit Dir verstossen und verlangen den Betrag xy€ zurück.


    Dann hast Du 2400€ Verlust gemacht.


    Ich weiss nicht, bei welchem Grosshändler Du schaltest, aber ich glaube nicht, das dieser weiss das Du nach §19 arbeitest.


    Das Thema ist komplizierter als man denkt und eine Beratung wäre vielleicht nicht schlecht.


    Es gibt im Internet auch eine NG , die sich damit beschäftigt. http://www.debs-faq.de/ ist eine FAQ von Sebständigen für Selbständige geschrieben. Dort haben viele Selbständige u.a. Unternehmensberater mitgewirkt.

    Ich weiss zwar nicht, was daran präziser ist, aber Du hast recht.


    Wobei die Umstellung auch 1024 auch erst bis zum 31.12.04 bei allen vollzogen ist, deswegen bei Bestandskunden diese Verzögerung.


    Nur Neukunden bekommen gleich, wenn es möglich ist 1024. Bestandskunden haben es soweit möglich, bis spätestens 31.12.04.


    Preissenkungen müssen immer an alle Endverbraucher weitergegeben werden. Bei Preiserhöhung, steht dem Verbraucher eine Ausstiegsklausel in der Regel zur Verfügung. Deswegen schäuen sich einige Unternehmen, Preiserhöhungen, den Bestandskunden weiterzugeben.

    Re: 240 € BAR bei Abschluß eines O2 Genion Vertrages



    Also an PRIVAT darfst DU nur netto auszahlen, also ohne MwSt. Das wären dann keine 240€ sondern 206,90€.


    Weiter unten schreibst Du das Du nach §19 Kleinunternehmer bist, also auch von o2 das ganze ohne MwSt bekommen müsstest.


    Also nicht den ganzen Provisionen 16% draufrechnen, das gilt nur, wenn Du nicht der Kleinunternehmerregelung beigetreten wärst.


    ;) Viel Glück noch und Du kannst mir gerne noch per Mail Fragen stellen, mein Unternehmen macht auch Unternehmensberatung und ich glaube bei Dir ist noch einiges zu beraten.

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    wird das auch für Bestandskunden gelten? Dann kenne ich schon 2 Bekannte die dann ihren Vertrag bei Arcor unterschreiben werden...


    Das wird auch für Bestandskunden gelten, den der Tarif DSL 768 wird zum 1.1.05 eingestellt.


    Bestandskunden zahlen bis zum 31.12.04 den alten Preis, werden aber sofern es möglich ist auf 1024 umgestellt.


    Ab dem 1.1.05 zahlen alle 16,99 egal ob Sie 384/768 oder 1024 DSL haben.


    Arcor wird zum 1.4.04 auch einige Tarife umstellen (sogut wie alle), aber Bestandskunden behalten Ihre alten Tarife. So habe ich noch Kunden die Uralttarife haben und diese auch weiterhin haben werden, da diese blöd wären zum Teil diese aufzugeben.


    Wenn noch Fragen sind, dann per Mail. Ausser zu den neuen Tarifen, da darf ich noch nichts sagen, ausser das sich einges ändert.


    Wo Du Arcor bestellen kannst, weisst DU ja. ;)

    Es muss in der Anleitung stehen, das der a/b Wandler Clip kann, Clip z.B. kann der Teledat 2a/b nicht.


    Billige TK-Anlage bzw. a/b Wandler der Clip kann ist der DeTeWe 33 USB.


    ;) Wenn er gleich den NTBA mit einsparen will, kann er auch versuchen bei eBay die Arcor Startbox zu bekommen. Da ist der Splitter, NTBA und eine kleine TK-Anlage welche Clip kann verbaut.


    Die Startbox nennt sich auch NTplus-splitt .

    Also meiner Meinung nach ist Branding und Sim-Look entfernen 2. Paar Schuhe sind.


    Nehmen wir an, ich hätte bei meiner F&E Aktion gesagt, das ich die M55 alle so verändere, das Sie frei sind. Dann würde ich E+ schaden und ärger mit E+ bekommen, weil E+ sowas verbietet. Endbündelung ist verboten, auch wenn das gut Geld bringt.


    Branding ist noch etwas ehrer in der Grauzone, aber wenn man ehrlich arbeiten will, dann sollte man schon unterscheiden, zwischen Gebrandete Handys und "original" Handys.


    Aber das hier geschummelt wird, ist auch zum Teil die Forderung der Kunden, das diese die ungebrandeten Handys zum Preis der gebrandeten haben wollen, nachgekommen wird.


    Ungebrandete Handys werden in der Regel von den Betreibern nicht mit Handy WKZ (Handyförderung) gesponsort. Also kosten diese Geräte bis zu 150€ mehr.

    Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Das gilt auch für Privatkunden :rolleyes:
    Leider kaufen viele erst einmal die Hardware und ordern Anschlüsse/Tarife. Mit dem Erfolg, dass die Fachleute anschließend die Mühe haben, die Anschlüsse/Tarife nutzbar beim Netzanbieter switchen zu lassen und die Hardware brauchbar einzurichten.


    Das erlebe ich leider viel zu oft :(


    Warum wird nicht schon im Vorfeld ein Fachmann gefragt?


    Fachmann kostet Geld: GEIZ ist GEIL!


    Zitat


    Ich habe jetzt wieder so einen Fall, wo ein Kunde einen MGA hat, obwohl ein PP benötigt wird. Jetzt turnt er mit 10 MSN rum, weil die Nummern schon im Kundenkreis publiziert worden sind :flop: und Ansagen/Rufumleitungen zu kostenintensiv wären.



    Bess dehmnäx,
    Carsten


    Hier würde ich ein SCHNITT machen und ein Anlagenanschluss oder Primärmultiplexer bestellen und den MGA über Ansage/Rufumleitung die ja das 1. Jahr Kostenfrei ist arbeiten.


    Habe das bei einem Kunden nur nicht so gemacht, da er an der Grenze ist und seinen Nummer seit 15! Jahren bekannt ist. Den 37 33 37 bekommt man heute nicht mehr in einer Stadt wie Mannheim.


    Ein Kunde von mir hat durch meine Beratung ganz frech für 2 Anlagenanschlüsse einen Block von 50! Nummern bekommen. Haben T-Com gesagt das wenn alles klappt seine Firma bald 3-5 Anlagenanschlüsse hat.


    Ok, in Norddeutschland ist KomTel sehr stark.