Re: Re: Re: S55 oder ME45 mit "Wenigtelefonierer" E+ Vertrag..Wo ?
ZitatOriginal geschrieben von Nuckelhamster
Ähh..ich find da nix..gibt mal nen "hint" ??
:confused:
Die AGB von Hutchison http://kuerzer.de/nGoaLl2Lp
mal schöne Auszüge davon :
Hutchison ist es technisch nicht möglich, Einzelverbindungsnachweise
für SMS-Nachrichten und Daten-Dienste zu generieren; sie können
deshalb dem Kunden keinesfalls zur Verfügung gestellt werden.
weiter :
Hutchison ist berechtigt, die dem Kunden zugeteilte Rufnummer unter
Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist von im Regelfall nicht
weniger als 2 Wochen aus unvermeidlichen, schwerwiegenden technischen
oder betrieblichen Gründen zu ändern.
Ich dachte irgendwie, dass der Kunde der Besitzer der Nummer wäre und
dass es deswegen die Möglichkeit der Portierung gebe.
Klasse ist auch der letzte Teil von §14.2: Ausserordentliche
Kündigung:
- der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten
verstößt,
- sonst wichtige Gründe bestehen.
Gerade mit dem letzten könnte sich Hutchison ja bequem aus
Schadensersatzforderungen ala QUAM ziehen.
Dass Hutschison sich aber aus einer Preiserhöhungaffäre ziehen will
sehe ich nicht: Ist doch in §6.1 mit Bezug auf §1.2 und dort recht
deutlich beschrieben: "Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird
der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt."
Besonders toll finde ich die Aushebelung des Jehova bei Preiserhöhungen. :flop:
Ob die eine Gerichtsverhandlung überleben ist eine andere Geschichte.