Beiträge von Netzwerkservice

    Es ist so, das wir schon viele Arcor jetzt Vodafone Festnetzverträge vermittelt haben und einige auch monatlich betreuen.


    Solange da nicht täglich 4h AWS laufen, wird man kaum was sagen.


    Wie schon gesagt, gibt es immer die Gefahr, das Vodafone es berechnen könnte, aber in der Praxis ist mir kein Fall bekannt im Privatkunden oder Geschäftskundensegment.


    ;) Ein CC betreibst Du ja nicht oder?


    Wenn Du zu Vodafone wechselst nimmt einen Businesskundenvertrag, gerne berate ich Dich dazu. Bei Privatkundenverträgen wirste als Geschäftskunde nicht glücklich.

    Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    Wenn er einen EV geleistet hat und danach was bestellt ist das aber eine Straftat und heisst "Betrug" da der Vorsatz bestand nicht zu bezahlen dafür kannst du ihn gut verknacken lassen


    Natürlich kannst du das, aber es kostet erst mal ...


    Ich hatte einen Fall, da hat der Kunde behauptet ein Teil der Ware nicht bekommen zu haben nachdem nach mehreren Mahnungen unbeachtet vergingen und der RA eingeschaltet wurde. Später war angeblich die Ware def. und man sah sich vor Gericht. Er verlor auf ganzer Linie, jedoch war es ein kurzer Erfolg, den er hatte vorher ein EV abgegeben und so hatten wir trotz Erfolg vor Gericht nichts außer kosten.


    Auch sagen manche Richter, bei Beträgen von < 300€ das sie da nichts machen. Also gibt es Mitbürger die so einfach weitermachen, bis jemand das alles durchzieht und der Richter auch mitmacht.


    Es gibt ein Grund weswegen immer mehr nur noch auf Vorkasse geht im Internet.

    Das sollte er aber auch zeitnahe machen und da es aussieht, das man wohl mit seinen Daten Verträge (auch wenn nur als Kontoinhaber) unterzeichnet.


    Den es liegt sollte der Vertragspartner nicht immer verschrieben haben, ja Unterschriftenfälschung vor, da ja der Kontoinhaber, sollte er nicht Vertragsinhaber sein, ja extra unterschreiben muss.


    Somit wird eine o2 & eine VF sich nun genau anschauen wie dort unterschrieben wurde.

    Deswegen ja der Lastschriftenrückruf.


    Er meinte doch nur das es sonst so sein könnte:


    Vodafone bucht 90€ ab am 28.09.2010.


    Nach Rücksprache mit Vodafone überweist Vodafone 90€ am 28.10.2010 an den Geschädigten.


    Am 2.11.2010 holt der Geschädigte innerhalb der 6 Wochen Frist die 90€ zurück.


    Fazit: er hat nun 90€ mehr. Vodafone kann (so einfach) nicht die 90€ für die Überweisung zurückholen.

    Er kann zumindest erst mal sich bei der Bankverbindung raus nehmen lassen.


    Alle Netzbetreiber werden daraufhin erst mal versuchen mit dem Karteninhaber in Verbindung zu treten ob das nun ein versehen war oder mutwillig.


    So kann bei Betrugsverdacht der Netzbetreiber schon hier erst mal vorsorge halber die Funktionen einschränken bis einstellen.


    Er muss ja damit rechnen, das wenn es mutwillig war, der Karteninhaber nicht zahlt.


    Ich hatte z.B. auch mal über den Onlineversand einen Kunden der hat Adressen von Mitbürgern genutzt & seine verfälscht so das dr DHL-Mensch noch zustellt aber Rechnung nicht bezahlt. Da er einen EV schon geleistet hatte, war er entspannt. Den die nächsten xx Jahre war da nichts zu holen.


    Bei einem anderen "Kunden" waren Schulden von xxx.xxx € aufgelaufen innerhalb kürzester Zeit, da war ich mit einem Betrag von > 300€ noch einer der Klein(st)gläubiger, neben Otto, Neckermann, T-Mobil, Vodafone, T-Home, Stromversorger usw ...

    Es ist so, das manche Anbieter (auch einige Provider) wohl wieder Kunden kaufen wollen.


    Die Frage ist dann wieder nur, was den Händlern wieder gesagt wird, wenn die Schubladenq. wieder zu hoch ist.


    Das mit zum Jahresende zu viel und dann WKZ gestrichen, das kenne ich auch. Der Netzbetreiber hat dann auch freiwillig ein Teil Strafe zahlen wollen um keine WKZ mehr zahlen zu müssen.


    Man(n) muss nicht immer alles verstehen ...

    Der Weg ist wie folgt:


    - Strafanzeige gegen unbekannt bei der Polizei.


    Dort vielleicht noch die Rufnummern welche man von VF bekommen hat, welche Verträge da laufen mit angeben.


    Mit dieser Strafanzeige vielleicht in original o2 & VF Shops gehen und dort vorlegen mit der Bitte, das diese sich mit der jeweiligen Zentrale in Verbindung setzen.


    Die Bank kontaktieren, das allen Lastschriften erst mal widersprochen wird.


    Vielleicht kann man eine Ausnahmeregelung für bekannte Lastschriften machen. Kommt auf die Bank an. Der Bank vielleicht auch eine Kopie der Anzeige bei der Polizei geben.


    Man kann natürlich auch den Weg zu den Shops "sparen" und "nur" das an die Netzbetreiber senden.


    Die Netzbetreiber sind hier wie Du geschädigte, man wird hier schon mit Dir zusammenarbeiten wollen um die Schäden gering zu halten.


    Es ist nur so, das sie nicht, weil eine Person anruft die meint, das sie Lutz Müller heißt, nun einfach Verträge still legt ohne das sie Beweise hat, das Lutz Müller auch am Telefon ist und/oder Lutz Müller nun nur einfach keine Lust mehr auf den Vertrag hat.


    Ein Beweis wäre z.B. eine Anzeige bei der Polizei.