ZitatUnd zu der Sache mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit: Bei mir im Fahrzeugschein stehen als Höchstegeschwindigkeit 214 km/h. Mit etwas Anlauf endet die Nadel auf dem Tacho bei 235 km/h, was ca. 225-228 "echte" km/h bedeutet. Das heisst also, dass mein Fahrzeug ab 215 km/h die ABE, sprich Zulassung verliert?? Nich wirklich - oder?
nein ,die "abe" verlierst du nicht.
allerdings(,wenn dir diese geschwindigkeit nachgewiesen wird,dann) verlierst du jeden versicherungsschutz,weil du dein fahrzeug auf eine art genutzt hast,für die es nicht zugelassen ist.
eigentlich genau das selbe wie ein überladenes fahrzeug oder ein zu grosser hänger oder falsche reifen etc...
und was die fahrzeuge betrifft,die ich bewege:ich habe kein eigenes auto bedeutet,ich bewege nahezu alles,was mit der klasse3 erlaubt ist und mir von meinen auftraggebern gestellt wird.das geht beim smart los und endet (mein bisheriges max) beim 7,5er mit 9t gebremsten hänger.
die fahrzeuge sind teils ältere fahrzeuge der firmen und teils nagelneue fahrzeuge vom verleiher.
nur für mich "privat" lohnt dank des öpnv in berlin ein pkw gar nicht.wenn ich mir irgendwann privat einen pkw hole,dann wird das mindestens ein vito oder t4.es ist für mich die grösse,die ich am häufigsten beim verleiher hole und deshalb auch am ehesten meinen kunden für transporte anbieten könnte.
genau das mein ich mit,pkw wäre mir überwiegend zu klein.
ich gehe auch mit euch konform,das an der allgemeinen sicherheit dieser fahrzeuge(wie an anderen sicher auch) was getan werden muss.allerdings kann nach meiner meinung nicht tempolimit der weg sein,sondern das sollten die auflagen an die hersteller und die strafen für die fahrer sein.
und daher seh ich auch nicht den grund,da zwischen pkw und transporter einen unterschied zu machen.die auflagen und strafen sollten für alle fahrzeuge und fahrer gelten.
schau dir mal an,wie hart mit den fahrern umgegangen wird,die fahrzeuge über 3,5t bewegen und wie streng mängel an fahrzeugen der klasse verfolgt werden.
wenn eigentlich pkws die auflagen problemlos erfüllen,dann ist das doch gut für alle.wenn die transporter das nicht packen,dann seh ich keinen handlungsbedarf,mit dem die rechte der fahrer beschnitten werden,sondern indem die hersteller dazu angehalten werden,die fahrzeuge zu verbessern.
ich hab zb keine lust darauf,das sich neben den lkw noch sämtliche transporter an den "elefantenrennen"beteiligen.und ich bin überzeugt davon,das man mit 120kmh mindestens genauso gefährlich rasen kann wie mit 160.
und genau deshalb wollte ich euch eine andere sicht auf diese diese dinge vermitteln.ein tempolimit entschärft ein fahrzeug mit mangelnder sicherheit nicht.
ein solches fahrzeug wird viel mehr entschärft,in dem der fahrer notfalls mit hohen strafen dazu erzogen wird und indem die mangelhaften fahrzeuge beim nächsten (dann strengeren) tüv aussortiert werden.und dafür ist es unerheblich,ob pkw oder transporter.
das ist meine meinung und die vertret ich auch gern.was ich nicht mag,das ist,meine ansicht auf ein persönliches niveau zu ziehen.das hab ich euch gegenüber auch nicht getan.
gruss rainer