ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Die BaföG-Leistungen werden nach dem Bedürftigkeitsprinzip und daher nicht per Gießkanne vergeben. Sonstige Transferleistungen bekommt ja auch nur, wer sie benötigt.
Zudem möchte ich - ungestützt
- behaupten, daß es deutlich mehr BaföG-Empfänger gibt, die kein Verschulden daran trifft, daß sie auf eine Transferleistung angewiesen sind als es "vermögende" Studenten gibt, die auf Grund ihres Vermögens keine Zahlungen erhalten können.
Ich erkenne die Ungerechtigkeit nicht, obwohl ich selbst auch keinen Anspruch auf BaföG habe, weil das Einkommen meiner Eltern über der Bemessungsgrenze liegt.
sorry, darauf muss ich gleich reagieren.
es geht darum, dass man, um bafög zu erhalten, eine gewisse vermögensgrenze nicht überschreiten darf. nehmen wir an, ein jugendlicher hat monatlich € 100,- zur verfügung. der eine haut sein geld raus und hat, als er den bafög-antrag verschickt, schicke klamotten, einen super laptop und sonstige tolle dinge. der andere möchte für seine zukunft sparen und hat einen teil des geldes angelegt. als er den bafög-antrag ausfüllt, hat er dank zuschüssen seiner eltern, die an die zukunft ihres kindes denken, € 15.000 angespart und sich dadurch einigen luxus nicht geleistet.
der, der ohnehin das geld nur raushaut, bekommt jetzt vom staat noch kohle nachgeschoben. der, der immer sparsam war, hat zuviel vermögen und bekommt dementsprechend kein bafög.
wer ist hier wohl der dumme?
>>> tkjever
p.s. die zahlen sind natürlich nur fiktiv und beispielhaft gemeint.