ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Haben die Kunden ohne Nummernangabe gar nicht erst das Probeabo bekommen? Da müsste der anschließende Telefonkontakt ja schon bei den Bedingungen des Probeabos ausdrücklich aufgeführt sein
Ist aber so durchaus üblich. Ich habe Anfang der 90er Jahre mit dem guten dicken Quellekatalog erfolgreich Neukundenwerbung durchgeführt.
Wenn mir einer seine Telefonnummer nicht geben wollte, oder keins hatte, bin ich gleich rückwärts wieder raus. Da kam hundertprozentig keine Bestellung, sondern der wollte sich nur das grosse schöne bunte Buch neben seine Bibel stellen, damit überhaupt was im Schrank steht.
Dafür habe ich als Schüler nicht die schweren Dinger herumgetragen *ggg*
Schriftlich festgelegt war das natürlich nirgends, aber damals ging halt alles etwas lockerer zu und man rief nicht gleich nach Anwalt und Abmahnung.
Aber trotzdem, das waren noch Zeiten... Da war Aussendienst noch für beide Seiten (Kunde/Verkäufer) eine entspannte und lustige Angelegenheit und der "Quelle-Beamte" hatte noch einen sehr guten Ruf (zu recht!). ![]()