Der Verkäufer legt die Zahlungsweise bei ebay2.0 gar nicht mehr fest. Das Geld geht ja direkt an ebay, die sich die Forderung des Shopinhabers abtreten lassen.
Aus der Sicht des Kunden fungiert ebay dabei als Treuhänder, denn der VK bekommt seinen Anteil erst nach Ablauf der gesamten Transaktion.
Wie man an ebay zahlt, legt ausschliesslich ebay fest. Ebay akzeptiert zur Zeit dann wohl Paypal, Überweisung und noch so ein paar komische Bezahldienste.
Für den Shopinhaber wird nur noch eine einheitliche ebay-gebühr fällig, da wird nicht mehr nach der Zahlweise unterschieden.
Oder anders ausgedrückt: der Shopinhaber bekommt am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Provisionsabrechnung, in der seine Anteile aufgeführt sind, die er sich auf sein Bankkonto oder sonstwohin auszahlen lassen kann.
Dazu gibt es für jeden ebay-Verkäufer zwei neue paypal-Konten nur für ebay-Verkäufe. Das Sperrkonto, auf das erstmal alle Verkaufserlöse gehen und das Transferkonto, auf das die freigegebenen Beträge für Transaktionen, die vom Kunden pos. bewertet wurden, geschoben werden.
Das Transferkonto kann man dann nach belieben verwenden.
Hat denn keiner die neuen AGB gelesen?
Den "privaten Gelegenheitsverkäufer", der sich nach deutschem Recht hinter seinem Privatverkäuferstatus versteckt und der alles nach Belieben selbst abwickelt, wird es ab 12.6. bei ebay.de/at nicht mehr geben.