Beiträge von stefan3

    Fristlose Kündigungen haben in den seltensten Fällen vor dem Arbeitsgericht bestand. Das ist immer nur ein Versuch des AG, der darauf hofft, dass der AN seine Rechte nicht kennt.


    In der Regel funktioniert das so, dass man gegen die fristlose Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreicht. Die Klageschrift wird dann dem AG zugestellt und drei Tage später bekommt man einen Anruf vom AG, ob man sich nicht "so" einigen könnte *ggg*


    Die fristgemäße Kündigung ist bei einem nicht-tarifgebundenen Arbeitsvertrag meist wirksam, solange die Fristen eingehalten werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind hier ja möglich.


    Aus der langen Vorlauffrist für die vertragsgemäße Kündigung (gesetzlich hätte schon zum 15.5. gekündigt werden können) schliesse ich, dass irgendein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Dann ist der Betriebsrat der erste Ansprechpartner.


    Schlussendlich kannst du bei längerer Betriebszugehörigkeit eventuell die Sozialklausel beim Arbeitsgericht geltend machen.


    Viel Erfolg!

    Re: Mal wieder Guthaben-Gültigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von ttfried


    Irgendwie bleibt die Gültigkeitsdauer mysteriös :confused:



    Wieso? ist doch nach den Forenmeldungen ganz einfach empirisch nachvollziehbar.


    Ursprünglich hatten alle NC-Karten eine unendliche (bis 2038, jenseits jeden Mobilfunks) Lebensdauer.


    Als man das Projekt dann irgendwann begraben hat, wurden alle Karten, die niemals aufgeladen wurden, zum Ende der üblichen 2 Jahre (ist ja auch die rechtliche Bindungsfrist bei Prepaid-Bundle-Verträgen, diese Frist haben die einfach genommen) zur Abschaltung vorgemerkt.


    Diese Karten werden jetzt als ganz normale O2-Prepaidkarten verwaltet, d.h. eine Aufladung bewirkt eine Verlängerung um 1 Jahr.
    Die Karten, die bis Mai/Juni nicht aufgeladen wurden, werden mit ziemlicher Sicherheit vom System als ganz normale Prepaid-Karten behandelt (und damit abgeschaltet).


    So ist das bisher ganz eindeutig aus den Forenbeiträgen ablesbar und es ist bei meinen drei Karten genauso.

    Gab es nicht mal Urteile, in denen ein Rechtsanspruch auf Entsperrung nach 24 Monaten bestätigt wurde?


    Ich kann mich jetzt nicht mehr genau an den Zusammenhang entsinnen, es hing aber damit zusammen, dass in Deutschland in der Regel, bis auf wenige Ausnahmen, feste Vertragslaufzeiten von mehr als 24 Monaten für Verbraucher nicht einklagbar sind.


    Deswegen gibts es ja immer diese 24+12 Monatsverträge im Handybereich, 36 Monate oder noch länger bietet schon lange keiner mehr an, weil der Privatkunde nach 24 Monaten trotzdem raus kommt, auch wenn er Subvention "für länger" bekommen hat. Irgendwie wurde das im Rahmen der BGB-Reform vor ein paar Jahren so geregelt.


    In diesem Zusammenhang wurde dann argumentiert, dass ein SIM-Lock ja eine Vertragsbindung an die Karte darstellt.
    Genauso wie Karten aus Lock-Paketen in den ersten 24 Monaten nicht abgeschaltet werden, auch wenn sie niemals geladen werden. Man könnte dann ja den Vertrag samt Gerät nicht mehr nutzen.


    Wenn ich Lust habe, suche ich mal die Aktenzeichen.

    Das ist jetzt aber unfair, wo er doch schon für die BW-Rücknahme bezahlt hat.


    Vielleicht weiss er nicht, wie es geht. Eine Bewertungsrücknahme muss nämlich durch den VK eingeleitet werden. Den Fall hatte ich auch schon mal, wo der VK dann sauer war, aber nicht kapiert hat, dass er das selbst anstossen muss, egal wie deutlich ich ihm das erklärt hatte.

    De facto ist es doch so, dass ebay.de ab Somer jeden VK als gewerblichen VK betrachtet. Mit diesen ganzen Regelungen zur Abtretung, Haftung usw. ist das doch ein klassisches gewerbliches Subunternehmerverhältnis.


    Dass mindestens die Hälfte dieser Regeln nach üblicher deutscher Rechtsprechung keinen Bestand haben würde, ist erstmal egal.


    Tatsache ist: wer ab Sommer bei ebay verkaufen will, muss sich zunächst mal danach richten. ebay freut sich sicher über jeden Privatverkäufer, den sie rausschmeissen können, oder der von selbst geht.
    Die machen eh nur Ärger und sind auf keinen Fall Zielgruppe des aktuellen ebay-Geschäftsmodells.

    Ich habe nun mit dem VK die Transaktionen einvernehmlich abgebrochen.
    So bekommt er die Gebühren zurück und für mich ist die Sache damit erledigt.


    Man sollte sich allerdings vor Augen halten, dass zumindest aus der Sicht von ebay, ebay der alleinige Ansprechpartner bei Transaktionen auf ebay.de/at ist und nur Sachfragen über den Artikel an seinen Subunternehmer weiterleitet.


    Daraus werden sich interessante Konstellationen ergeben. Z.B. wenn ein VK Markenfakes anbietet, oder das Gerät nicht der Beschreibung entspricht (Schrott geliefert), würde ich nun ebay als alleinigen Ansprechpartner auffassen.


    Da werden sie dann wohl ganz schnell sagen "war ja alles nicht so gemeint, wo haben sie die Abtretungsurkunden?" *ggg*
    Das Wort "Abtretung" kommt ja bisher nur in der elektronischen Form der AGB vor, schriftlich hat das keiner. Und dass es sich um ein Subunternehmer-Vertragsverhältnis handelt, werden dann die Gerichte entscheiden, sowas muss ja nicht von den Beteiligten als solches benannt werden.

    So, ich bin jetzt auch in die Falle des neuen ebay gegangen.



    Ich habe einen Artikel direkt an den Verkäufer bezahlt, weil mein paypal eine Zeitlang gesperrt war. Die Sache ist auch längst erledigt, mit beidseitigen positiven BW :)
    War ja nur Kleinkram, zwei Sachen mit insgesamt 15eur.


    Jetzt sagt ebay, dass sie eine Forderung in Höhe des Kaufpreises haben, die ihnen vom VK abgetreten wurde und drohen mit ihrem Inkassobüro.


    Ich lasse mir jetzt erstmal die Abtretungsurkunde schicken, bisher habe ich als Alt-Mitglied nichtmal eine generelle AGB-Änderung bekommen, in der die Forderungsabtretung allgemein angekündigt wird.
    Soweit ich weiss, steht das nur in den AGB, die mit neuen VK vereinbart werden.


    Nunja, ich denke nicht, dass die Abtretung rechtswirksam ist, meiner Erinnerung nach bedarf das der Schriftform und einklagbar ist das so nicht.


    Das "neue ebay" dient also dazu, mal richtig aufzuräumen und den ganzen Ärger, den eine Vielzahl kleiner Privatverkäufer machen, loszuwerden.
    Größere Subunternehmer von ebay mit ihren shops machen ja in der Regel alles richtig, weil sie ihre Geschäftsgrundlage nicht verlieren möchten, den meisten Ärger gibts sicher mit "pseudo-privaten" und anderen Einzelverkäufern.