Beiträge von stefan3

    Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    o.tel.o kostet aber in ausländische Mobilnetze 1,49 €/min!


    Gibts aber überhaupt eine SIM, die billige Gespräche in ausländische Mobilnetze ernöglicht? Mal China und USA und andere Länder ohne fixed/mobile-Unterscheidung abgesehen?
    Fällt mir gerade keine ein.

    Zitat

    Original geschrieben von t-fone
    Da die ganze Geschichte nun mehr als zwei Wochen zurückliegt, wird Vodafone ein Widerrufen nach dem Fernabsatzgesetz nicht mehr zulassen. Meiner Ansicht nach kann man auch nicht etwas "widerrufen", was man nicht ausdrücklich abgeschlossen hat. Es ist aufgrund von Täuschung eigentlich kein weiterer "Vertrag" zustande gekommen.


    Stimmt, das kann natürlich sein, wenn es gar keinen Vertrag gibt.


    Die Widerrufsbelehrung muss aber wirklich erst zugegangen sein. Wann der "Vertrag" am Telefon abgeschlossen wurde, ist völlig unbedeutend.


    Oft gibt es bei der Belehrung auch Formfehler, dann läuft die Frist unbegrenzt weiter.



    Man sollte also prüfen, ob im Schreiben mit der SIM-Karte eine Ausfertigung des Vertrages und eine korrekte Widerrufsbelehrung beigefügt wurden.


    Wenn da nur ein Schreiben im Sinne von "Viel Spass mit der neuen SIM" dabei war, müsste man sich das im einzelnen mal ansehen.
    Gerichtlichen Bestand hätte das aber in keinem Fall, denn der Richter schaut sich nicht an, ob auf irgendeinem Zettel formal "Vertrag" drüber steht, um es als solchen zu erkennen.


    Bei der Gelegenheit könnte man sich gleich völlig ohne Zahlungsverpflichtungen und Schadenersatzforderungen aller seiner Vodafone-Verträge entledigen, weil nahezu alle Anbieter in diesem Fall einen Vertragsrechtsverstoss begehen, angeblich um sich zu schützen.
    Das ist auf jeden Fall eine Überlegung wert :)
    Schufa-Eintragung nach dem Prozess ist auch nicht zulässig, eventuell bekommt man keinen Vodafone-Vertrag mehr, aber ich wüsste nicht, was daran schlimm sein sollte *ggg*

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank


    Ich nehme jedoch an, die Belehrung hatte schon am Telefon stattgefunden.


    Das zählt aber nicht.
    Es muss eine schrifliche Belehrung in der vorgeschriebenen Form über das Widerrufsreccht erfolgen.
    Erst dann beginnt die Frist zu laufen.


    Unterschriften werden meist keine mehr verlangt, da der Anbieter das nicht als Neuvertrag, sondern als Erweiterung des bestehenden Vertrags ansieht.
    Er könnte auch der Meinung sein, dass dann das Widerrufsrecht entfällt, da es ja auch keinen neuen Vertrag gibt.
    Wenn man dem Richter das aber richtig erklärt, gibt es damit keine Probleme.
    Mit der Hotline würde ich nicht weiter telefonieren. Da diese Vertriebsmethoden Prinzip und von der Geschäftsleitung abgesegnet sind, ist das völlig sinnlos. Bei einem vernünftigen Schriftsatz ist aber meist Ruhe.


    Nur so als Tip (und wenn man das mit dem Verfahren wirklich drauf hat): Man könnte hier Vodafone in die Sperrfalle laufen lassen, indem man nur den unstrittigen Teilbetrag überweist und so aus allen Verträgen dieser Kundennummer sofort rauskommen. Ist natürlich aufwändig, aber man ist den Laden los.


    Keine Ahnung, warum sich Vodafone (als im Schnitt teuerster Anbieter) in den letzten Jahren als das absolute Kiddie-Netz etabliert hat. Wahrscheinlich sind die Kiddies die einzigen, bei denen solche Vertriebsmethoden funktionieren :)

    Das war noch witzig in der Anfangszeit des GSM (vor 15 Jahren, seitdem hatte ich damit beruflich nicht mehr viel zu tun).


    Damals gab es bundesweit nur einen einzigen Netzübergang in die Fremdnetze (am Sitz des Betreibers). Wenn der gestört war, was relativ oft passierte, gab es nur noch netzinterne Gespräche.


    Ist nicht heute sogar das HLR mindestens zweimal vorhanden?


    Übrigens: Wetter/Hagen (NRW) Geht wieder alles :)

    Jetzt wird bei mir der Rufaufbau nicht mehr abgewiesen, es passiert aber einfach nichts. Sowas sieht eher nach einer Überlast aus, wenn alle probieren und spielen.


    Als technisch interessierter könnte man sich jetzt fragen, welcher Teil der Infrastruktur eines GSM-Netzes bundesweit einmalig ist, so dass eine Störung sich bundesweit auswirkt.


    Die Netzübergänge liegen heutzutage schon im MSC, das war meine erste Vermutung, aber die Störung ist ja nicht nur auf NRW begrenzt.
    Strom gibts auch überall, bleibt eigentlich nur das HLR, aber da müsste man doch zumindest teilweise arbeiten können, solange es gültige VLR-Datensätze gibt.