Ja, das ist jetzt ein bisschen blöde gelaufen. Wieso haben deine Eltern eigentlich überhaupt ein Paypal-Konto, wenn sie "kein Internet machen"?
Die Aussagen der PP-Hotline sind unbedeutend und beliebig zusammenzuwürfeln.
Tatsache bleibt, dass der Zahlungsdienstleister Paypal für deine Eltern eine Zahlung ausgeführt hat, die nicht ausgeglichen wurde. Ob da ein Betrugsgeschäft dahintersteckt, interessiert PP nicht, die schicken das Geld genauso wie WU überall hin.
Der Unterschied zu WU besteht darin, dass PP auch einen Treuhand-Service beinhaltet. Deine Eltern hätten also sofort ein "Kauferschutz-Verfahren" anstrengen müssen, dann hätten sie ihr Geld wohl zurück bekommen.
PP zieht ja seit einiger Zeit bei neu eröffneten Konten in DL eine Schufa-Auskunft, im Grunde läuft das genauso wie bei einem Verbraucherkreditkartenantrag ab. Bei schlechter Schufa gibts kein PP.
In Ländern, wo es keine zuverlässigen Datensammlungen gibt (z.B. USA, wenn man was bei ebay.com verkauft), behält der Treuhandservice Paypal das Geld einige Wochen ein. Erst wenn der Käufer/Zahlungspflichtige sein ok gibt, wird das Geld ausgezahlt.
Wenn der Käufer oder der Betrogene jetzt einfach nur die Besonderheiten des deutschen Lastschriftverfahrens (woanders gibts sowas nicht) ausnutzt, geht Paypal davon aus, dass der einfach nur pleite gegangen ist, aber die Zahlung ansonsten berechtigt war.
PP hat also 150eur Verlust gemacht und wird versuchen, den Betrag einzuklagen.
Inwieweit man jetzt beim Richter mit "Internetbetrug", "Beihilfe zum Betrug durch den Zahlungsdienstleister" und "Verbraucherschutz" Gehör findet, sagt die Glaskugel des Vertrauens.
Wenn man noch ein altes PP-Konto aus der Anfangszeit hat, in der die noch keine nach deutschem Recht gültigen AGB hatten, kann man das allerdings ganz entspannt aussitzen. Ausser ein paar Inkasso-Schreiben kommt dann nichts mehr und einen Schufa-Eintrag darf es auch nicht geben.