Zitat
Original geschrieben von Pitter
Du glaubst, dass Paypal dir etwas zurückzahlt, wenn das Konto des Verkäufers leer ist? ("Wenn der Typ das Geld abhebt ...")
Das weiss ich, selbst schon oft genug erlebt, an beiden Enden der Nahrungskette.
Sobald sich ein Käufer wegen irgendetwas beschwert (einen "Fall" eröffnet), geht das Paypal-Konto des VK um den Wert dieser Transaktion ins Minus. Zunächst mal hat der Käufer nichts davon.
Der VK muss allerdings sein PP-Konto nun per Überweisung (oder durch Zahlungen anderer Käufer) ausgleichen, wenn er es weiter nutzen will. Automatisch oder per Lastschrift passiert da gar nichts.
Bekommt der Käufer durch die Entscheidung in unendlicher Weisheit der PP-Orakel recht (was in 90% aller Fälle passiert, denn PP steht konsequent auf der Seite der Käufer und geht bei VK von einer grundsätzlichen Betrugsabsicht aus), erhält der Käufer seinen gezahlten Betrag zurück.
Das passiert unabhängig davon, was zwischenzeitlich mit dem Verkäuferkonto passiert ist, ob er es ausgeglichen hat oder nicht.
Wenn er es nicht ausgleicht, hat (meint zu haben) Paypal eine Forderung gegen den VK, die es mit Hilfe eines vielen Mobilfunkkunden bekannten Inkassobüros versucht einzutreiben.
Geklagt haben sie in den mir bekannten Fällen allerdings nicht, vermutlich, weil dieses Verfahren aus den alten PP-AGB nicht ersichtlich ist und auch von einem Inkassoverfahren keine Rede war.
Inzwischen hat sich PP allerdings von einem einfachen Zahlungsdienstleister in den von mir skizzierten Treuhandservice gewandelt, wobei sie mit der Treuhandleistung sogar in Vorleistung gehen.
Deswegen ist in den seit kurzem gültigen PP-AGB auch das ganze Zeug wie bei einem Kreditvertrag einschliesslich Schufa und Infoscore drin. So einfach wird also zumindest in DL keiner mehr ein neues PP-Konto bekommen.
Der "Treuhand-Vorteil" von PP für den VK besteht lediglich darin, dass PP das Risiko für geplatzte Lastschriften übernimmt. Er kann die Ware also wirklich losschicken, sobald die PP-Zahlung erfolgt ist und braucht sich nicht um das Ausfallrisiko zu kümmern.
Deswegen nutzen immer mehr Händler PP und damit wird es vielleicht auch für den stationären Handel interessant.
Ob dieser Vorteil das Risiko aufwiegt, dass der Kunde ziemlich leicht mit mehr oder weniger gut begründeten Beschwerden zumindest ein Rückgaberecht erzwingen kann (wenn sich der Kunde über die Beschaffenheit der Ware beschwert und den Rückversand nachweisen kann, bekommt er immer sein Geld zurück, unabhängig davon, ob der VK privat/pseudo-privat/gewerblich ist), muss jeder (insbesondere der echt-private VK) selbst entscheiden.