Beiträge von stefan3

    OK, als erstes wäre mir da das Victorinox Swiss Tool eingefallen, aber das ist nicht unbedingt was fürs edc.


    Vielleicht den Squirt? Hab ich schon seit Jahren, gibts mit unterschiedlichen Werkzeugen (auch in einer Elektriker-Version) und es ist alles dran, das du genannt hast.


    Allerdings natürlich nicht für jede Schraube geeignet und auch nicht für "empfindliche" Schraubenköpfe. Auch nicht für festgegammelte Wasserhähne, der muss schon mitgehen.


    Es ist halt alles ein bisschen winzig, aber absolut edc-tauglich!

    Nur mal als Anmerkung:


    Dieses Geschreibsel auf den Touchpads gilt nicht als "Urkunde" im Sinne der Rechtsinterpretation, es liegt also auch keine Urkundenfälschung vor.


    Strafrechlich und meist auch zivilrechtlich ist das völlig ohne Bedeutung, was da drauf gekritzelt wurde, dazu gibts auch einige Urteile oberhalb der Amtsgerichtsebene.


    Es sollte sich also keiner von einer Klage gegen die Paketbuden abhalten lassen, nur weil sie argumentieren "man habe doch unterschrieben"!

    Genau so ist es!


    In den Anfangszeiten von PP war das mal anders, daher rührt wahrscheinlich die Unkenntnis.
    Vor drei oder 4 Jahren haben die allerdings ihr Geschäftsmodell umgestellt und bieten jetzt jedem Nutzer diesen erweiterten Käuferschutz, seit einigen Monaten sogar unabhängig davon, ob eine ebay-Ware oder was von einem anderen Händler bezahlt wurde.


    Damit ist PP nicht nur ein Zahlungsdienstleister, sondern ein Treuhand- (escrow-) Service für den Kunden und die Nutzung für jeden Zahlungspflichtigen empfehlenswert, auch bei Transaktionen innerhalb Deutschlands.


    Ob ein VK im Interesse seiner Kunden einen escrow-service anbieten möchte, mit den für ihn damit bestehenden Risiken, muss er selbst entscheiden.

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Du glaubst, dass Paypal dir etwas zurückzahlt, wenn das Konto des Verkäufers leer ist? ("Wenn der Typ das Geld abhebt ...")


    Das weiss ich, selbst schon oft genug erlebt, an beiden Enden der Nahrungskette.


    Sobald sich ein Käufer wegen irgendetwas beschwert (einen "Fall" eröffnet), geht das Paypal-Konto des VK um den Wert dieser Transaktion ins Minus. Zunächst mal hat der Käufer nichts davon.
    Der VK muss allerdings sein PP-Konto nun per Überweisung (oder durch Zahlungen anderer Käufer) ausgleichen, wenn er es weiter nutzen will. Automatisch oder per Lastschrift passiert da gar nichts.


    Bekommt der Käufer durch die Entscheidung in unendlicher Weisheit der PP-Orakel recht (was in 90% aller Fälle passiert, denn PP steht konsequent auf der Seite der Käufer und geht bei VK von einer grundsätzlichen Betrugsabsicht aus), erhält der Käufer seinen gezahlten Betrag zurück.


    Das passiert unabhängig davon, was zwischenzeitlich mit dem Verkäuferkonto passiert ist, ob er es ausgeglichen hat oder nicht.


    Wenn er es nicht ausgleicht, hat (meint zu haben) Paypal eine Forderung gegen den VK, die es mit Hilfe eines vielen Mobilfunkkunden bekannten Inkassobüros versucht einzutreiben.
    Geklagt haben sie in den mir bekannten Fällen allerdings nicht, vermutlich, weil dieses Verfahren aus den alten PP-AGB nicht ersichtlich ist und auch von einem Inkassoverfahren keine Rede war.


    Inzwischen hat sich PP allerdings von einem einfachen Zahlungsdienstleister in den von mir skizzierten Treuhandservice gewandelt, wobei sie mit der Treuhandleistung sogar in Vorleistung gehen.
    Deswegen ist in den seit kurzem gültigen PP-AGB auch das ganze Zeug wie bei einem Kreditvertrag einschliesslich Schufa und Infoscore drin. So einfach wird also zumindest in DL keiner mehr ein neues PP-Konto bekommen.


    Der "Treuhand-Vorteil" von PP für den VK besteht lediglich darin, dass PP das Risiko für geplatzte Lastschriften übernimmt. Er kann die Ware also wirklich losschicken, sobald die PP-Zahlung erfolgt ist und braucht sich nicht um das Ausfallrisiko zu kümmern.


    Deswegen nutzen immer mehr Händler PP und damit wird es vielleicht auch für den stationären Handel interessant.


    Ob dieser Vorteil das Risiko aufwiegt, dass der Kunde ziemlich leicht mit mehr oder weniger gut begründeten Beschwerden zumindest ein Rückgaberecht erzwingen kann (wenn sich der Kunde über die Beschaffenheit der Ware beschwert und den Rückversand nachweisen kann, bekommt er immer sein Geld zurück, unabhängig davon, ob der VK privat/pseudo-privat/gewerblich ist), muss jeder (insbesondere der echt-private VK) selbst entscheiden.

    Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    paypal bringt dir gar nichts. Wenn der Typ das Geld abhebt und z.B. Insolvenz anmeldet schaust du mit dem Ofenrohr ins Gebirge!


    Das braucht den Käufer nicht zu kümmern, Paypal zahlt trotzdem zurück, sobald kein Versandnachweis vom VK kommt.


    Für Käufer ist Paypal eine feine Sache, für VK ist es eben ein Treuhandservice, der bei allen Zweifelsfällen auf der Seite des Käufers steht und diesen gegen die fiesen VK schützt. Muss man sich überlegen, ob man sich das antun will und ob man sich bei der Beschreibung seines Artikels mit allen Fehlern so sicher ist, dass das wirklich wasserdicht ist. Natürlich auch kein Versand als Warensendung, nur dhl-Paket oder ein anderer Dienst mit end-to-end-Onlinetracking, damit PP das nachvollziehen kann.



    Paypal ist nicht nur ein einfacher Überweisungsservice

    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Ein Verkäufer bietet per Sofortkauf jeweils eins von insgesamt 14 neuen Produkten in OVP an. Im Kleingedruckten wird dies als Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung beschrieben. Wenn man nun eines der Geräte kauft, könnte man dann beim Verkäufer Gewährleistungsrechte einfordern mit dem Hinweis, dass bei solch einer Menge gewerbliches Handeln vorlag?


    Für die Entscheidung privat vs. gewerblich gibt es kein Gesetz mit einer gebundenen Entscheidung des Richters, sondern der kann frei nach zivilrechtlicher Anscheinsbeweiswürdigung entscheiden.


    In diesem Fall weist, wenn man sich ähnliche Urteile anschaut, sehr viel drauf hin, dass der Richter im Sinne von Gewerblichkeit, also Pflicht des Anbieters zur Gewährung von Verbraucherrechten, entscheiden würde.


    Aber willst du es wirklich gleich von vornherein auf so einen fummeligen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn du schon ahnst, dass es da Probleme geben könnte?
    Wie gesagt, das ist auch im Klageverfahren keine ganz einfache und eindeutige Angelegenheit, da es leider kein Gesetz gibt, das anhand einer checklist die Gewerblichkeit definiert. Deswegen gibt es auch laufend Streitereien darum.

    Zitat

    Original geschrieben von GigaTom



    Ich finde das alles andere als seriös.


    Naja, aber dass das Geschäftsmodell nicht funktionieren würde, war von vornherein klar, wenn man sich die Preise und die Erfolgsquote von derartigen Vertriebsmodellen gegenüberstellt.


    Dass das Projekt nach dieser Erkenntnis der Verantwortlichen nicht bis in alle Ewigkeiten fortgeführt wird, war auch klar.


    "Seriös" ist ein Begriff aus der Mottenkiste.
    "Ertrag" und "was geht mich mein Geschwätz von gestern an" sind die zukünftigen Leitmotive.



    Die werden sich wohl erstmal anschauen, wie viele vergessen aufzuladen und somit in den nächsten Monaten raus sind.
    Der Rest wird dann irgendwann einfach in den normalen O2-Tarif umgestellt. Damit sich keiner beschwert, gibts als Bonus grosszügige 10 SMS im Monat.
    Wer sich dann immer noch beschwert, bekommt als Abfindung ein Wegschmeisshandy geschenkt und der dann übrige Rest wird an die zuverlässige O2-Rechtsabteilung verwiesen, die jedes Widerspruchsschreiben mit überzeugter Autorität zurückweist.
    Auf die dann noch übrigbleibenden drei oder vier vielleicht verlorenen Amtsgerichtsprozesse kommts dann auch nicht mehr an, das gehört einfach zur Geschäftstätigkeit dazu.


    Somit ist die ganze Sache sauber abgewickelt und man kann neue, erfolgversprechendere Projekte beginnen.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Gratuliere zur VIP-Nummer, dennoch kein Wunder dass das nicht funktionieren kann. :rolleyes:


    Die Vorwahl 01579 .. gehört aktuell zum virtuellen Netzbetreiber Sipgate.de , ist derzeit noch nicht einmal im offiziellen Vertrieb, sondern nur in einer Closed User Group verfügbar. Wende dich zur Aufladung daher an Sipgate. Den irrtümlich an E-Plus überwiesenen Betrag kannst du theoretisch (per Einschreibebrief, Kosten ca. 2,70 Euro) zurückfordern.


    Keine VIP-Nummer, das war doch nur ein Platzhalter, weil ich die richtige Nummer nicht hier posten wollte und die auch gar nicht im Kopf habe.


    Die richtige Nummer stammt ganz normal aus einem im Aldi-Starterpaket, vor einem Jahr gekauft, nicht portiert und auch schon einige male per Überweisung aufgeladen.


    Klar, die 3eur sind Schwund, da lohnt es nicht, dem hinterher zu laufen. Gehe ich halt in Zukunft öfter mal in diese schönen Geschäfte und hole 5eur-Bons. :)
    Vielleicht ist bei der Überweisung der Verwendungszweck verloren gegangen, das kommt beim Datentransfer immer mal wieder vor.


    Da sich sonst keiner gemeldet hat, ist das wohl wirklich ein Einzelfall und Versehen auf dem Datentransport.