Beiträge von danchel

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Ist bei mir umgekehrt: Beraterin hatte Portoberechnung erwähnt, sie findet aber nicht statt...


    Sicher, dass deins als "Vorteilskonto" codiert ist? Steht bei mir in Online-Banking gleich hinter der IBAN sowie bei "Umsatzübersicht" auf "Meine Startseite" (welche allerdings individuell konfigurierbar ist).


    Ist vielleicht auch nicht auszuschließen, dass sie nun unterschiedliche Versionen von Vorteilskonten haben...


    Es steht "Vorteilskonto" im OnlineBanking. Das Konto ist aus der 200 Euro Startguthaben-Aktion. Ich habe jetzt die Postbox aktiviert - es ärgert mich trotzdem, dass man sich nicht an die Konditionen hält und nur an den Berater verweist. Wozu ist dann die Kontaktmöglichkeit auf der Webseite vorhanden?

    Commerzbank Vorteilskonto


    Hat noch Jemand das Problem, dass beim Vorteilskonto Porto für den Auszug berechnet wird obwohl es in den Antragsunterlagen heißt:


    "Ihre Kontoauszüge schicken wir Ihnen einmal im Monat kostenfrei zu. Stattdessen können Sie Ihre Kontoauszüge an den Auszugsdruckern in allen Commerzbank-Filialen abholen oder die Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Postfach im Online Banking abrufen, sofern Sie dieses einrichten."


    Der Support-Chat kann nicht helfen und verweist an den Berater. Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mich deswegen mit dem Berater auseinanderzusetzen. Es geht mir auch nicht um die 70ct sondern viel mehr darum, dass sich scheinbar auch die Commerzbank nicht an die Vereinbarungen hält. :flop:

    Advanziakonto


    Gerade per Mail erhalten:


    Sehr geehrter Kunde,
    mit dem heutigen Tag endet der exklusive Zinssatz für Ihr Advanzia Tagesgeldkonto. Speziell für Sie haben wir jedoch ein weiteres Angebot. Für die Dauer von vier Wochen erhalten Sie einen Sonder-Zinssatz von 0,70% eff./Jahr.
    Soweit Sie keine anderslautende Nachricht erhalten, gilt im Anschluss an dieses Angebot unser jeweils gültiger Standardzinssatz. Im Übrigen gelten unsere AGB.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Möglicherweise kein gesetzliches. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass ein solches für den Fall eines Widerspruchs in den Bausparbedingungen ausdrücklich vereinbart sein könnte. Wäre ich betroffen, würde ich das zumindest prüfen, bevor ich widerspreche.


    Möglich ist das - ich halte das jedoch für unwahrscheinlich. Meiner Meinung nach würde eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligen und wäre somit unwirksam.

    Zitat

    Original geschrieben von nickstaub
    War es nicht so, z. B. bei der Postbank, dass dem Personenkreis, welcher der Gebühreneinführung beim Girokto. widersprochen hat, eine Kündigung ins Haus kam?


    Ja, bei einem Girokonto kann die Bank meist den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Das hätte sie auch ohne einen Widerspruch machen können. Bei einem Bausparvertrag hat die Bank in der Regel kein ordentliches Kündigungsrecht.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Vorsicht Falle. Wenn der Bausparkasse für den Fall eines solchen Widerspruch in den Bausparbedingungen ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde, kann das möglicherweise nach hinten losgehen.


    Ich sag nicht, dass es so ist oder sein muss ... allerdings muss man im Geschäftsverkehr mit Banken äußerst wachsam sein.


    Das verstehe ich nicht ganz. Nach einem Widerspruch gegen die Änderung hat die Bank doch kein Sonderkündigungsrecht. Sie kann nur von dem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen und das hätte sie auch ohne den Widerspruch machen können (je nach Vertrag).


    Neukunde kann man bei denen nur einmal werden. Bei Kündigung wird nur deine Karte gesperrt und alle Daten bleiben bei denen in den Systemen. Wenn du wieder Kunde werden möchtest musst du den Kundenservice anschreiben und eine Art Aufhebungserklärung deiner Kündigung unterschreiben und dann schalten die wieder die Karte frei.

    Ich würde dem Abschluss endgültig widersprechen und erklären, dass bei korrekter Berechnung der Kontoführungsgebühren das Konto ausgeglichen wäre. Weiterhin würde ich darauf hinweisen, dass die Postbank dir keine weiteren Mahngebühren belasten darf, da du endgültig widersprochen hast und falls sie an ihrer Forderung festhalten diese gerichtlich durchsetzen müssen.

    Gerade kam dazu eine Mail rein - war ich wohl etwas zu schnell:


    "Hey danchel,

    leider hast du dein Konto nicht zu N26 Bank umgezogen. Am 10. Januar endete die Frist für den Umzug des Kontos bedingt durch das Ende der Zusammenarbeit mit unserer ehemaligen Partnerbank.


    Deshalb haben wir dein Konto geschlossen und deine Karten wurden deaktivieren. Du hast noch 10 Tage eingeschränkten Zugang zur App, um dir deine Kontoauszüge anzuschauen und herunterzuladen. Danach deaktivieren wir ebenfalls den Zugang zu deiner App. [...]"


    (die deutsche Sprache scheint denen nicht wirklich zu liegen :D)