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Nochmal zum Mitschreiben: Noch habe ich keine Kündigung erhalten. Noch ist keine Kündigung eingetragen. Ich habe eine neue Maestro-Karte zugstellt bekommen. Ich kann noch Lastschriften auf meinem Konto zulassen.
Warum also sollte ich annehmen, dass meine Maestro zum 30.09 gekündigt wird? Ich habe z.B. auch einen anderen Zinssatz bei der BC Platinum; habe ich gerade heute mal festgestellt, als ein Arbeitskollege seine Abrechnung seiner relativ neuen BC Platinum studiert hat. Ich habe aktuell irgendwas um die 10,5% effektiv, er 16,99 Basis(!) und 18(!) effektiv -> das finde ich viel merkwürdiger.
Das ist nicht ungewöhnlich bei Barclaycard. Mein Zinssatz bei meiner Gold Karte beträgt 5,99%. Der Zinssatz hat jedoch nichts mit der Maestro zu tun und diese wird definitiv zum 30.09. für alle eingestellt - bis dahin kann man sich jederzeit auch noch eine Maestro ausstellen lassen.
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woher stammt die Info dass man nur die Kapitalerträge angeben muss bei denen noch keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden hat und den Rest weglassen kann, abgesehen von der besagten Zeile? Gehst Du mit Deiner Aussage davon aus dass die Kapitalerträge, die eigentlich unter die Abgeltungssteuer fallen würden, komplett mit dem Sparer-Pauschbetrag abgedeckt werden? (was bei vielen auch heute trotz Niedrigzins nicht der Fall ist dass 801/1602E reichen)
Gibt es die besagte Zeile zumindest schon einige Jahre, nicht dass sich eine Änderung ergeben hat und das nun neu wäre?
Mich wundert es da mir ein Steuerberater und ein Mitarbeiter eines FA unabhängig das so bestätigt haben dass im Falle von Kapitaleinkünften, bei denen keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden, immer sämtliche Einkünfte vollständig anzugeben wären.
Das hat mir mein FA so mitgeteilt und auch hier https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3 kann man darauf indirekt schließen:
"[...] Bitte berücksichtigen Sie auch, dass der Antrag auf Günstigerprüfung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einer niedrigeren Besteuerung führt. Liegen diese Voraussetzungen ganz offensichtlich nicht vor, kann auf den Antrag und eine vollumfängliche Erklärung der Kapitalerträge verzichtet werden. [...]"
Auch wenn man Erträge über den Sparer-Pauschbetrag hat (was bei mir der Fall ist), kann man auf die Angabe jener Kapitalerträge, von denen bereits Abgeltungssteuer und Soli von der Bank abgeführt wurde, verzichten.
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Aus irgendwelchen Gründen die für mich auch nicht nachvollziebar sind, gilt bei der Angabe von Zinseinkünften das alles oder nichts Prinzip.
Wenn Du nur Kapitaleinkünfte hast bei denen die Steuern im Rahmen der Abgeltungssteuer korrekt und vollständig abgeführt wurden (und eine Günstigerprüfung keinen Sinn macht), dann brauchst Du diese auch nicht angeben.
Wenn Du noch nicht in Deutschland versteuerte Einkünfte hast, z.B. von Auslandsbanken, dann musst Du ALLE Einkünfte angeben, auch diejenigen bei denen bei der Abgeltungssteuer alles passt. Wenn Du also 30 korrekt mit Abgeltungsteuer besteuerte Einkünfte hast und 1 Festgeld im Ausland z.B. über Weltsparen im, dann bist Du gezwungen alle 31 Einkünfte anzugeben.
Das haben mir ein Steuerberater und ein Bekannter, der beim FA arbeitet, so bestätigt.
Welchen Sinn das haben soll, also auch die richtig versteuerten Einkünfte angeben zu müssen, das erschließt sich mir nicht.
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Das stimmt so nicht. Du kannst auch nur die Kapitalerträge erklären, bei denen noch nicht eine abgeltend wirkende Steuer eingehalten wurde. Dafür gibt es in der Anlage KAP 2017 auch extra die Zeile 13 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt". Eine Günstigerprüfung darfst du dann natürlich nicht beantragen.
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Hallo,
wie sind eure Erfahrungen mit BEV? Bzw. was habt ihr so über die gehört?
Mein Sofortbonus müsste eigentlich fällig sein, aber habe noch nichts bekommen. Was ich jetzt allerdings über BEV gelesen habe lässt Ärger vermuten.
Bei mir wurde einmal von BEV ein vereinbarter Bonus bei der Abschlussrechnung nicht berücksichtigt. Auf meine anschließende Reklamation per Mail hat man nicht reagiert. In einer weiteren Mail ca. zwei Wochen später habe ich dann mit einem Mahnbescheid gedroht - daraufhin wurde dann der Bonus kommentarlos überwiesen.
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Die Ferratum-Bank führt ab 01.05.2018 für Neukunden bzw. ab 01.07.2018 für Bestandskunden eine Schufa-Klausel in den AGB ein.
Quelle: AGB-Änderungsmitteillung per Email vom 30.04.2018
Das Girokonto konnte bisher ohne Schufa-Eintrag geführt werden. Hatte man einen Dispo beantragt und bekommen, so wurde dieser bisher auch schon eingetragen.
Allerdings hat die Bank bei potentiellen Dispo-Kunden bereits eine Kreditkonditionen-Anfrage durchgeführt ohne dass die bisherigen AGB oder der Vertrag dies bisher vorsehen.
https://abload.de/img/unbenanntzgubj.png
Ob zukünftig auch ein Girokonto ohne Dispo in die Schufa eingetragen wird, ist nicht bekannt.
Die Schufa-Klausel war bereits Bestandteil der seit dem 1.3.2018 geltenden AGB. Bisher wurde mein Konto nicht eingetragen.
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DKB verlangt laut dem neuen Preisverzeichnis ab 28.06.2018 für die Mini-Bargeld-Option monatlich 15 €. Ansonsten ist der Mindestabhebungsbetrag ebenfalls 50 €.
Die Mini-Bargeld-Option gibt es doch schon fast 2 Jahre für monatlich 15 Euro bei der DKB.
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Vielleicht will die Barclays Bank als Nebeneffekt auch die deutsche BLZ abgeben. Denn jetzt wird diese eventuell von der Bank nicht mehr zwingend benötigt...
Zusätzlich wird die BLZ auch noch für das Tagesgeld benötigt.
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Das du Zinsen zahlst, ist dir aber klar, oder?
Wieso sollte er Zinsen zahlen wenn er die Rechnung immer pünktlich vollständig bezahlt?
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Barclay kostet die Abhebung am Automaten der Coop keine Gebühren
Woher hast du diese Info? Ich glaube nicht, dass das stimmt.
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Geld leiht sich die BC bei der EZB, schöpft also kostenlos.
Geld bekommt Barclays bei der EZB nur kostenlos wenn entsprechende Sicherheiten hinterlegt werden. Die Sicherheiten sind nicht kostenlos. Nicht umsonst bietet Barclays auch ein Tagesgeldkonto mit Zinsen an.
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Re: Consorsbank 12+1 Sparplan
Zitat
Original geschrieben von winniepuuh
Hallo,
auf einem Konto lief der Consorsbank 12+1 Sparplan aus der August 2017 Aktion, die nur per Mail für auserwählte Kunden mitgeteilt wurde.
Bei dieser leif alles sauber ab.
Daraufhin wurde eine weitere für alle Kunden gestartet, in der der Sparplan lediglich die Bezeichnung "12+1 Sparplan" tragen musste.
Leider wurde hier nicht autom. die 13. Rate von Consors gebucht. Ich habe per Telefon angefragt, aber dort kam nur Blabla, ist eine Marketing-Aktion und deswegen wird es erst im laufe des Monats geprüft und dann kommt sie irgendwann...
Wurde bei jemanden die 13. Rate bereits autom. und ohne Nachfrage gebucht?
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Wie kannst du bereits bei der 13. Rate sein wenn die Aktion im August 2017 startete?
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Re: Re: Re: Re: Re: Degiro
Zitat
Original geschrieben von altaso
Immer dran denken, es gilt Nachweispflicht. Ist diese erbracht, muss das FA dieses anerkennen. Da gibt es kein "Aber..., oder..., mal gucken...".
Das FA muss erst einmal nichts solange es dazu nicht durch ein Gericht verpflichtet worden ist. Ich hatte in dem Fall Widerspruch eingelegt - erfolglos. Es mag sein, dass ich in höherer Instanz Recht bekommen hätte, jedoch ging es um keine großen Beträge. Ich bleibe dann lieber bei einem deutschen Broker und genieße die schönen Dinge des Lebens statt mich mit dem FA über Wochen/Monate zu streiten.