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Original geschrieben von wrywindfall
Wenn ihr nachweisen könnt, dass Ihr einer religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, wo keine persönlichen Abbildungen gemacht werden dürfen, dann habt ihr eine der Ausnahmeregeln erfüllt! Und das ist kein Witz!
Da die Krankenkassen die Fotos nicht überprüfen (obwohl sie von Rechts wegen dazu verpflichtet sind!), nehmt doch das Bild einer Comicfigur und fertig! Einfach kreativ sein! 
Meine Krankenkasse hat kein Bild von mir und wird auch keines von mir bekommen. Ich kann mich bei Bedarf mittels Personalausweis ausweisen, das reicht für jede Art von Gesundheitskarte ohne weiteres aus.
Entsprechend habe ich für meine Karte ein Bild von David Tenannt (Dr. Who) eingeschickt und das nun auf meiner Karte drauf. Interessiert beim Arzt doch eh niemanden, hauptsache die bekommen ihre Leistung bezahlt.
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Nein das war kein Scherz:
http://www.womenweb.de/forum/r…-tragen-damenjeans/135030
Achte am besten einfach mal drauf, gibt genug Männer denen man das sogar ansieht.
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Original geschrieben von Die.L
In handelsübliche aktuelle Damenhosentaschen würde inzwischen nicht mal mehr ein T68 passen (was hab ich das Telefon geliebt!)
Das ist übrigens ein guter Punkt. Viele Männer greifen mittlerweile zu Damenjeans da diese scheinbar besser sitzen. Aufgrund des anderen Schnitts, engeren Taschen, usw. dürfte die Belastung auf ein Smartphone dort deutlich höher sein.
Mit normalen Männerhosen ist mir jedenfalls noch keines verbogen oder anderweitig kaputt gegangen.
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Okay, das hatte ich anders verstanden. Wenn das natürlich auch für die Probezeit vereinbart wurde spielt dies keine Rolle.
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Original geschrieben von malinfo
Gut gemeint :top: , aber leider falsch -- siehe eröffnungspost.
Was genau steht da deiner Meinung nach drin?
Geht es dir um folgende Zeile?
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Die Firma hat ihm bereits vor einigen Wochen ein Schreiben zukommen lassen, das die Probezeit bestanden ist, dies als Anmerkung meinerseits.
Die Probezeit ist dadurch nicht beendet und das Schreiben nichts anderes als eine Bewertung der Tätigkeiten.
Der AG kann somit auch bis einschließlich 31.8. die Kündigung aussprechen.
Edit: Printus: 01.03.14 bis 28.02.15 gilt der Arbeitsvertrag. Probezeit vom 01.03.14 bis 31.08.14. Es wäre hier keinerlei Reaktion nötig. Der AG macht dies einfach nur um dem AN zu zeigen dass er die Anforderungen erfüllt hat und der Vertrag nicht gekündigt werden soll.
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Was hier ggf. bedacht werden sollte:
Der 31.8. ist hier der letzte Tag der Probezeit. Der AG bzw. AN hat hier noch die Möglichkeit mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Sollte es dem AG also sauer aufstoßen könnte das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 30.9. vorbei sein.
Je nach finanzieller Situation sollte dies entsprechend mit eingeplant werden.
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Hast du genug Geld auf der Fyve-Karte um eventuelle Portierungskosten zu begleichen? Falls ja, dann bei Fyve nachhaken wieso die Portierung abgelehnt wurde und die Ursache beheben.
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Hat jemand Erfahrungen damit ob ein Wechsel von Superflat Internet Wochenende in den Smart M möglich ist?
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Die sofortige Rufnummernportierung (auch nachträglich) ist nun einmal in der TKG-Novelle festgelegt:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redakt…2,sprache=de,rwb=true.pdf
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§46 (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3
beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages
zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der
Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt;
hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren.
Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen
Vodafone hat sich daran wie alle anderen Anbieter zu halten. Das Vodafone sich da gerne quer stellt ist nichts neues.
Eventuell habe ich das entsprechende Formular noch, dann nenne ich dir die Nummer für diese Art der Portierung. Das kann ich aber erst heute Abend suchen.
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Original geschrieben von eierohr
... was wieder die Frage aufwirft, wie man am Telefon gleich einen "richtigen" Kundenbetreuer erreicht.
Eventuell von Anfang an Rückruf per SMS schicken? 