Beiträge von Servior

    Eine nachträgliche Portierung funktioniert auch ohne Kündigung des alten Vertrags. Das Problem ist einfach nur die Unwissenheit/Sturheit der Mitarbeiter.


    VF-Shop 1: Das ganze geht nicht, hab das sogar mit mehreren Mitarbeitern dort durchgekaut und auf die entsprechenden Paragraphen verwiesen.
    VF-Shop 2: Kann nichts machen außer mir ein Dokument zu geben. Das Dokument ist allerdings wertlos, da eine Eintragung ins VF-System notwendig ist. Nicht einmal der Kundenservice will dies annehmen.
    VF-Shop 3: Der Mitarbeiter wollte zwar auch eine Kündigungsbestätigung sehen, hat aber auf mein Veto "Ich muss und werde den alten Vertrag nicht kündigen" das ganze ins System aufgenommen.


    Der sogenannte Kundenservice bekommt dabei trotz aller Bemühungen nichts auf die Reihe. Mitarbeiter 1 sagte ich muss dies im Shop machen. Der nächste Mitarbeiter sagte ich soll mir das Dokument aus einem Shop holen und per Fax zuschicken. Antwort kam per Fax zurück mit sinngemäßem Wortlaut: "Geh in einen Shop und lass uns in Ruhe".
    Der dritte Mitarbeiter wollte sich dann selbst drum kümmern und dies seinem Teamleiter weitergeben. Eine gültige Faxnummer konnte mir aber komischerweise nicht genannt werden und angeforderte Rückrufe des Mitarbeiters gab es auch nie.


    Hätte ich meinen Vertrag zu dem Zeitpunkt widerrufen können, so hätte ich dies bereits längst getan. Leider war es dafür schon zu spät und ich eine Erfahrung reicher. Mein nächster Provider ist jedenfalls nicht nochmals Vodafone..

    Einfach nur abwarten, bisher muss überhaupt nichts unternommen werden.
    Bei einer Klage entsprechend Anwaltliche Beratung einholen und gleich klären lassen ob Frau D nicht als Anbieter aufgetreten ist. Dann dürfte die Situation nämlich bereits anders aussehen.


    Mich würde allerdings mal interessieren welcher erhebliche Schaden entstanden sein soll, vermeidbare Schäden (Anwaltskosten) dürften da nämlich nicht zu zählen.

    Wenn du deine Rufnummer behalten willst, dann solltest du entsprechend zu Congstar wechseln. Da du monatlich kündbare Tarife wählen kannst, sollte es erst einmal kein Problem sein ein bisschen Zeit zu überbrücken um auf eventuelle neue Tarife zu warten.


    Sollten keine neuen Tarife kommen wechselst du einfach innerhalb Congstar, ansonsten halt zu VF.

    Ich hatte ein ähnliches Problem mit o2.


    Nach dem zweiten Tag (und glaub dem 4. Anruf) habe ich eine E-Mail an den Kundenservice mit der Rufnummer geschickt und um Unterlassung der Anrufe gebeten, sowie auf eventuelle Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung hingewiesen.


    Am nächsten Tag kam noch ein Anruf und dann war ruhe. o2 hat sich dann förmlichst per E-Mail bei mir entschuldigt und seitdem nichts mehr passiert.

    Zitat

    Original geschrieben von Sneiper
    Bei der Handyversicherung handelt es sich um eine Versicherung vergleichbar einer Elektronikversicherung. Da gibt es keine Bedingungen/Klausel in der steht: "das Handy ist (z.b.) nach 1 1/2 Jahren runtergefallen, wir schicken eine Austauschhandy und dafür haste wieder 2 Jahr simlock.


    Handyversicherungen stellen den Eigentümer in den Versicherungsbedingungen im Schadenfall in den gleichen Zustand wie vor den Schaden, ausser das Handy ist zu alt oder entsprechende Selbstbehalte sind vereinbart. Simlock spielt dabei keine Rolle.


    Es kommt drauf an bei wem man die Versicherung abschließt.
    Wenn du dir ein iPhone von der Telekom zulegst, die Versicherung aber bei der AXA abschließt, wieso sollte dies für die Telekom relevant sein?


    Zwischen Versicherung, Provider und dem Kunden muss ein entsprechender Vertrag existieren. Existiert dieser Vertrag nicht oder nur zwischen Versicherung und Kunde, so gilt ein Ersatzgerät wie ein zusätzlich zum Vertrag angeschafftes Gerät. Bei diesem hast du auch kein Recht es nach den 2 Jahren Vertragslaufzeit zu entsperren.

    Zitat

    Original geschrieben von Sneiper
    Ja, da ist genau das Problem. Apple weiss nichts über den Austausch bei Debitel. Das 1. Austauschgerät wurde vom mobilcom-debitel RepairCenter in meinen md-shop vor Ort geliefert.


    Dein erstes iPhone ist auch nicht innerhalb deiner Garantie getauscht worden, sondern aufgrund deiner abgeschlossenen Versicherung.
    Eigenes Verschulden (Handy heruntergefallen) wird nicht von der Garantie abgedeckt.


    Somit ist es meiner Meinung nach völlig korrekt wenn dies nicht hinterlegt ist. Du musst also bis zum Ablauf der 2 Jahre des 2. iPhones warten um dies zu entsperren.


    Hast du den Austausch aufgrund deines Verschuldens bei den Telefonaten erwähnt?