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Definiere doch mal bitte leistungsstärkere Akkus...
Wenn du die Laufzeit meinst, dann solltest du vllt. mal überlegen was diese Geräte können und was ein iPhone.
Die Akkulaufzeit hängt ja schließlich nicht nur von der Speicherkapazität ab, sondern auch was das Gerät verbraucht.
Ein Gerät welches nur wenige Funktionen hat hält da bei gleicher Kapazität natürlich länger.
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Zitat
Original geschrieben von fonya
Und wie ist das dann mit den Ländern die ich *nicht* gleich runterlade und installiere aus der EU Version?
Du kannst die Karten im MapManager auch nachträglich auswählen.
Was allerdings noch offen bleibt ist folgendes:
Ich kaufe Navigon mit heutigem Datum und installiere die deutschen Karten. In 6 Monaten fahre ich nach England und benötige daher die Englischen Karten.
Navigon hat alle 3 Monate aktualisierungen der Karten angekündigt, welche man nur mittels Freshmap InApp-Kauf bekommt.
-> Was passiert wenn ich Karten später herunterlade? Bekommt man die alte/neue Version oder evtl. keine, da die alten nicht mehr angeboten werden?
Je älter die eigenen Karten werden, desto unwahrscheinlicher wird ja vermutlich auch die Bereitstellung dieser alten Versionen.
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Was hast du für einen Tarif und wann endet der Vertrag?
20€ für die Verlängerung des Vertrages ist sogut wie nichts. 5€ Gutschrift im Monat sollten ohne weiteres zu bekommen sein und das sind bei einem Jahr 60€.
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Auch wenn es jetzt schon eine Weile her ist: Testversion von Office 2010 nutzen?
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Du könntest einfach alle Apps von deinem PC löschen und unter Einkäufe auf "Vorherige Käufe laden" klicken.
Dann kannst alle nochmal runterladen. Alternativ die Liste durchgehen und alle nicht draufstehenden Apps löschen.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Selbstverständlich steht es dem Gesetzgeber frei, Ausnahmen von diesem Grundsatz festzulegen. Wenn ich den hier zitierten Teil des Gesetzesvorhabens lese, setzt die beabsichtigte Ausnahmeregelung aber voraus, dass der bisherige Anbieter die geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann (worin man durch den fehlenden Ausbau in der Fläche durchaus eine Art "Mitschuld" sehen kann).
Für mich hat sich die Situation hier so dargestellt:
Kunde zieht um und kündigt den DSL Vertrag mit Vodafone aufgrund eines Anschlusses der im Mietpreis inbegriffen ist und somit kein weiterer benötigt wird.
Ob Vodafone an der neuen Wohnung einen Anschluss schalten kann wurde bisher glaube ich nicht geklärt.
Somit bleibt erst einmal zu klären ob Vodafone die Leistung nicht doch erbringen kann/will.
Ein nicht vorhandener Anschluss ist erst einmal kein Grund von "nicht erbrachter Leistung" zu reden, denn man muss dem Provider zumindest die Chance geben den Anschluss bereitzustellen. Wenn dies vom Provider aufgrund zu hoher Kosten abgelehnt wird, dann gilt die Leistung als "nicht erbringbar".
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Zitat
Original geschrieben von eisi
Nach deinen Ausführungen eigentlich nicht mehr... :confused:
Grundsätzlich hast du damit ja offensichtlich recht (und Gott sei Dank aber auch nicht mehr lange...), aber das:
ist ja echt nen Witz!
V.a. weil du dir mit dem Satz ja selbst widersprichst:
Wenn Vodafone umzieht und nicht mehr liefern kann, darf ich also kündigen, wenn ich umziehe, dann aber nicht? Oder wie?
Vodafone muß ja genauso wenig umziehen! 
Oder eben vorher überlegen wo sie hinziehen, so daß sie mich noch weiterhin beliefern können... 
Ist aber sinnlos darüber zu streiten, wie gesagt wird dem Quatsch jetzt ja endlich auch offiziell ein Riegel vorgeschoben! :top:
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Ich widerspreche mir überhaupt nicht.
Zieht der Kunde um kann Vodafone kündigen.
Zieht Vodafone um kann der Kunde kündigen.
Genau das habe ich geschrieben. Es kommt einfach darauf an wer den Umstand der nicht erbringbaren Leistung zu verantworten hat.
Da hier der Kunde umzieht ist er somit der verantwortliche.
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Bisher steht allerdings noch der genaue Wortlaut der Kündigung aus, wenn dieser für alle Verträge gilt, dann hat Vodafone den Fehler gemacht.
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Dir ist schon klar was ich damit meinte oder?
Wenn du als Kunde entscheidest umzuziehen, dann ist es deine Entscheidung wohin du ziehst. Du musst allerdings auch mit den Konsequenzen daraus leben:
Wenn dein Provider dir aufgrund DEINER Entscheidung am neuen Standort keine Leistung mehr zur Verfügung stellen kann, dann ist dies einfach dein Pech und du musst die Kosten weiter tragen. Du hättest dir ja schließlich eine Wohnung suchen können in der die Leistung erbracht werden kann.
Würde Vodafone umziehen und könnte dir danach keine Leistung mehr zur Verfügung stellen, dann hättest du ein Recht darauf erneut die Leistung zu bekommen oder eben zu kündigen.
Was ist eigentlich so schwer daran den Satz sachlich zu betrachten und nicht seine eigenen Gefühle oder Wünsche einzubringen?
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Vieles wurde ja bereits gesagt, was mich allerdings mal interessieren würde:
Wie war der genaue Wortlaut deiner Kündigung?
Wenn in der Kündigung von allen unter einer bestimmten Kundennummer laufenden Verträgen die Rede war, dann müsste das auch für den anderen Vertrag gelten.
Zitat
Ehrlichgesagt bin ich davon bisher auch ausgegangen, zumindest wenn die Versorgung am neuen Wohnort (aus technischen Gründen) nicht (mehr) möglich ist.
Der Kunde "kann ja nix dafür" daß er umgezogen ist/ musste/ sollte...
Der Kunde kann allerdings entscheiden wohin er zieht. Er hätte sich vor abschluss des Mietvertrages informieren können ob Vodafone dort einen Anschluss schalten kann.
Vodafone könnte auf den Vertrag bestehen und dir den Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.