Beiträge von Servior

    Trackingsysteme sind in der Regel nie aktuell, sondern um Stunden verzögert.


    Mich würde allerdings mal interessieren wie die Daten übertragen werden, also ob man dafür eine Station anfahren muss oder dies von unterwegs übertragen werden kann?

    Du kannst dein Gerät, du bist also der Eigentümer, natürlich als gestohlen melden.
    Ich kann dies aber nicht, selbst wenn ich mir dein Gerät ausleihen würde.


    Die Polizei will z.B. eine Quittung, Rechnung oder einen Kaufvertrag sehen.


    Ansonsten wäre das komplette Rechtssystem unsinnig. Wenn jeder alles als gestohlen melden könnte, wer soll dann noch wissen was davon überhaupt stimmt?


    Melde ich das Auto meines Nachbarn doch als gestohlen.. woher soll die Polizei wissen ob mein Nachbar nicht einfach in den Urlaub gefahren ist?

    Der Besitzer darf keine Sperrung veranlassen, dass dies trotzdem gemacht wird ist ein anderes Thema.


    Wenn ich als Eigentümer mein Auto verleihe, habe ich dies nicht mehr in meinem Besitz.
    Nehme ich mir nun mein Eigentum ohne dem Besitzer davon zu erzählen, so kann er dies nicht als gestohlen melden.


    Es ist nicht sein Auto, er müsste mir die Information zukommen lassen und ich müsste im Fall eines wirklichen Diebstahls das ganze melden.
    Was soll deiner Meinung nach bei einem Handy/Smartphone nun anders sein?


    Du musst bei einem Diebstahl und entsprechender Meldung dein Eigentum nachweisen, wie soll dies jemand machen der sich die Sache nur geliehen hat?

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69 Und nur wenn man(n) eine Rechnung stiehlt, und die entsprechende Hardware, erwirbt man trotzdem keinen Besitz.


    Bitte informier dich über Besitz und Eigentum.
    Sobald ich die Rechnung oder das Gerät stehle befinden sich diese in meinem Besitz, mein Eigentum sind diese deswegen noch nicht.


    Vor Gericht zählt die rechtliche Herrschaft über eine Sache (Eigentum) und nicht die tatsächliche Herrschaft (Besitz).


    Edit: BGB §854 und §903.

    Ich sage ja nichts von undefiniertem Zustand, nur grade wenn es um den Bereich Diebstahl geht kann man eben nicht die normalen Maßstäbe ansetzen.


    Wenn Besitz des Gerätes und/oder Rechnung genügt, dann klau ich halt das entsprechende und damit geht das Eigentum auf mich über?
    Ich bezweifel dass dies, selbst wenn es im Gesetz so verankert wäre, bei einer Gerichtsverhandlung wirklich bestehen würde.


    Name auf der Rechnung wäre genauso unsinnig, denn bei Geräten die ich Privat verkauft habe ändere ich nicht den Namen auf der Rechnung. Kaufverträge gibt es da in der Regel auch nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von manuelr
    Schade das es für das 4S noch keinen Jailbreak gibt. Auf 3GS habe ich cylay und ilostmyi im Hintergrund verdeckt laufen. Da bekommt man zumindest die Telefonnummer des Diebes wenn er die SIM Karte wechselt. Und man kann Fotos vom Dieb machen (gut das macht beim 3GSmit nur einer Cam wenig Sinn). Sehr zu empfehlen die beiden Programme.


    Hilft gegen Gelegenheitsdiebe.
    Jemand der dies gezielt macht nutzt einfach die Wiederherstellung. Von deinen "versteckten" Apps läuft danach nichts mehr im Hintergrund.


    Zitat

    Auf der Rechnung sollte natürlich zweifelsfrei (!) erkannt werden, das du der Eigentümer bist, ansonsten wird keine Sperre vorgenommen.


    Zweifelsfrei gibt es nicht.
    Wann ist ein iPhone denn mein Eigentum?
    - Wenn mein Name auf der Rechnung steht?
    - Wenn ich die Rechnung im Besitz habe?
    - Wenn ich Rechnung und Gerät in meinem Besitz habe?

    Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Ich finde es echt arm, dass man die IMEI nicht über Apple sperren lassen kann...


    Wer weiß.. kommt vllt. als Feature fürs iPhone 5 oder so ;)


    IMEI + Geräte sperren und bei Wiederherstellungen überprüfen, sowie ggf. erneut sperren sollte nicht allzuschwer fallen.
    Das bringt einem dann zwar sein iPhone nicht wieder, aber dürfte zumindest den Diebstahl unattraktiver machen.


    Zitat

    Du hast eben das Problem des Nachweises. Den muss man dann ueberpruefen, und sich ggf. mit den Kunden rumschlagen die dann wg. des gesperrten Geraets anrufen. Apple haette davon keinen Vorteil, nur Aufwand.


    Dann muss man den Vorgang des Sperrens eben auch verschärfen und dort den Nachweis verlangen.