Unter uns:
Zwei der vier großen Netzbetreiber sperren IMEIs auf Wunsch. Vorraussetzung: Anzeige der Polizei, Anzeige und Nachweis des Besitzes / der Eigentümerschaft.
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Unter uns:
Zwei der vier großen Netzbetreiber sperren IMEIs auf Wunsch. Vorraussetzung: Anzeige der Polizei, Anzeige und Nachweis des Besitzes / der Eigentümerschaft.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Unter uns:
Zwei der vier großen Netzbetreiber sperren IMEIs auf Wunsch. Vorraussetzung: Anzeige der Polizei, Anzeige und Nachweis des Besitzes / der Eigentümerschaft.
Kannst du auch sagen, wie das in der Praxis läuft? Also mich würde es jetzt einfach nur mal rechtlich interessieren, wie sich die netzbetreiber da absichern. Anzeige kann ich ja erstmal gegen alles und jeden bei der Polizei stellen und Nachweis über Eigentum lässt sich anhand einer Rechnung ja auch nicht zweifelsfrei klären. Wäre cool, wenn du da noch ein paar Infos rüberschiessen könntest.
Schade das es für das 4S noch keinen Jailbreak gibt. Auf 3GS habe ich cylay und ilostmyi im Hintergrund verdeckt laufen. Da bekommt man zumindest die Telefonnummer des Diebes wenn er die SIM Karte wechselt. Und man kann Fotos vom Dieb machen (gut das macht beim 3GSmit nur einer Cam wenig Sinn). Sehr zu empfehlen die beiden Programme.
Nichts besonderes:
Eine Anzeige bei der Polizei ist alles andere als trival, wenn herauskommt, das die Anzeige nur vorgetäuscht war (Vortäuschen einer Straftat, § 145D StGB), was in diesem Falle dann realtiv schnell rauskommt.
Auf der Rechnung sollte natürlich zweifelsfrei (!) erkannt werden, das du der Eigentümer bist, ansonsten wird keine Sperre vorgenommen.
Sperrungen nimmt (sollte) jeder Shop der zwei entgegennehmen.
Infos kommen vom Geschäftskundenvertrieb, ich selber habe das in der Praxis noch nicht ausprobieren mussen.
Das es aber funktionioniert, sollte kein Problem sein, da bei jedem Telefonat eh IMEI und Rufnummer gegengeprüft wird. Im Zweifel kommt keine Verbindung zustande...
ZitatOriginal geschrieben von manuelr
Schade das es für das 4S noch keinen Jailbreak gibt. Auf 3GS habe ich cylay und ilostmyi im Hintergrund verdeckt laufen. Da bekommt man zumindest die Telefonnummer des Diebes wenn er die SIM Karte wechselt. Und man kann Fotos vom Dieb machen (gut das macht beim 3GSmit nur einer Cam wenig Sinn). Sehr zu empfehlen die beiden Programme.
Hilft gegen Gelegenheitsdiebe.
Jemand der dies gezielt macht nutzt einfach die Wiederherstellung. Von deinen "versteckten" Apps läuft danach nichts mehr im Hintergrund.
ZitatAuf der Rechnung sollte natürlich zweifelsfrei (!) erkannt werden, das du der Eigentümer bist, ansonsten wird keine Sperre vorgenommen.
Zweifelsfrei gibt es nicht.
Wann ist ein iPhone denn mein Eigentum?
- Wenn mein Name auf der Rechnung steht?
- Wenn ich die Rechnung im Besitz habe?
- Wenn ich Rechnung und Gerät in meinem Besitz habe?
ZitatOriginal geschrieben von Nokia6233
Ich finde es echt arm, dass man die IMEI nicht über Apple sperren lassen kann...
Kann man doch, geht ohne Probleme! Aber das einzige was damit erreicht wird, ist das das Gerät keinen Support mehr bekommt. Apple kann ja schlecht in die Datenbanken der Netzbetreiber eingreifen, schon gar nicht weltweit.
Die müssten das ja gar nicht über die Netzbetreiber machen. Es würde vollkommen ausreichen wenn Apple die gestohlenen Geräte einfach nicht mehr aktiviert. Das läuft ja über einen Apple Server.
ZitatOriginal geschrieben von Servior
Zweifelsfrei gibt es nicht.
Wann ist ein iPhone denn mein Eigentum?
- Wenn mein Name auf der Rechnung steht?
- Wenn ich die Rechnung im Besitz habe?
- Wenn ich Rechnung und Gerät in meinem Besitz habe?
Diese Frage sollte dir eigentlich jeder Hobby-Jurist beantworten können. "Eigentum" ist zumindest kein undefinierter Zustand in Deutschland ![]()
Ich sage ja nichts von undefiniertem Zustand, nur grade wenn es um den Bereich Diebstahl geht kann man eben nicht die normalen Maßstäbe ansetzen.
Wenn Besitz des Gerätes und/oder Rechnung genügt, dann klau ich halt das entsprechende und damit geht das Eigentum auf mich über?
Ich bezweifel dass dies, selbst wenn es im Gesetz so verankert wäre, bei einer Gerichtsverhandlung wirklich bestehen würde.
Name auf der Rechnung wäre genauso unsinnig, denn bei Geräten die ich Privat verkauft habe ändere ich nicht den Namen auf der Rechnung. Kaufverträge gibt es da in der Regel auch nicht.
Sorry, aber das ist Quatsch.
Auch bei Privatverträgen sollte man eine sichere Kette der Eigentümer / Besitztümerschaft aufbauen.
Dazu gehören halt auch Kaufverträge. Im Ernstfall muss man sein Eigentum(!) beweisen können.
Und nur wenn man(n) eine Rechnung stiehlt, und die entsprechende Hardware, erwirbt man trotzdem keinen Besitz.
Von daher ist die Frage darüber unsinnig.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69 Und nur wenn man(n) eine Rechnung stiehlt, und die entsprechende Hardware, erwirbt man trotzdem keinen Besitz.
Bitte informier dich über Besitz und Eigentum.
Sobald ich die Rechnung oder das Gerät stehle befinden sich diese in meinem Besitz, mein Eigentum sind diese deswegen noch nicht.
Vor Gericht zählt die rechtliche Herrschaft über eine Sache (Eigentum) und nicht die tatsächliche Herrschaft (Besitz).
Edit: BGB §854 und §903.
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