Brauchst DU mir nicht zu erklären, das Studium ist zwar lange her, aber ich habe mit Absicht juristisch nicht eindeutig argumentiert.
Daher der Querstrich und der Hinweis die Kette der Eigentümerschaft
Faktisch ist T-Mobile die Eigentümer / die Besitzereigenschaft egal. Der Nachweis muss sich darauf beziehen, dass das Handy gestohlen wurde.
Denn auch der rechtmäßige (!) Besitzer kann die Sperrung veranlassen. Wenn es nur der Eigentümer konnte, wäre es auch nicht richtig.
An gestohlenen Gut kann man weder Besitz / noch Eigentum erwerben.