Beiträge von Servior

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    Original geschrieben von SilentBoB
    ...also darf man nur noch all net flats vermarkten? telefonieren kann man schließlich auch...'unendlich'... ;)


    Die falsche Beratung hat nichts damit zutun was man wirklich abschließt.


    Will der Kunde ein Smartphone, so muss die Beratung auch auf die Internetfähigkeit und die Kosten hinweisen. Passiert dies nicht ist dies falsche Beratung.


    Wird der Kunde darüber informiert und wählt trotzdem einen Tarif ohne Internet, dann kann man nicht auf falsche Beratung plädieren. Manche wollen halt lieber 5€ im Monat sparen und sind sich nicht über die eventuellen Folgen bewusst.

    Vorhin Anruf der Kundenrückgewinnung gehabt, irgendwie ein Witz das Angebot..


    Umstellung auf Vodafone Superflat Internet Wochenende mit Handy für 25€/Monat, 100€ Gutschrift, da das Handy angeblich erst im März 2012 bei Vodafone zu haben ist und ich somit ja auf die 15€ Sim-Only kommen würde, sowie der Junge Leute Rabatt.


    Sieht da irgendwer ein Angebot drin?

    Ich kenne die genaue Arbeitsweise von Whats App nicht, aber kann es sein dass die Telefonnummer nur beim ersten starten benötigt wird?


    Zitat

    Der Threadersteller will aber unter zwei verschiedenen Nummern auf einem Gerät erreichbar sein. Und das geht schlichtweg einfach nicht.


    Wenn die Telefonnummer nur für den ersten Aufruf benötigt wird, dann ist es am ende egal welche Nummer man hat.

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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Wenn schon der Tod kein außerordentlicher Kündigungsgrund wäre, dann gäbe es wohl von gar keiner Seite irgendeinen denkbaren, denn bei allem anderen geht ja zumindest eins weiter, nämlich das Leben.


    Wer glaubst du informiert die Leute wenn du mal stirbst?
    Glaubst du irgendeine Behörde macht sich die Mühe alle Unterlagen des verstorbenen durchzugehen (mal abgesehen davon dass Sie es nicht dürfen) und die Firmen dann anzuschreiben?


    Das müssen die Erben machen, wenn diese sich nicht darum kümmern ist das deren Problem.
    Wenn es keine Erben gibt, dann mag da vllt. der Staat für eintreten, das sind aber auch Sonderfälle.



    Zitat

    (-;=Wie praktisch für die Firmen. Da der Vertragsparnter bleibende Verstorbene sich weder über irgendwas beschweren kann, noch eine Dienstleistung in Anspruch nehmen kann und noch viel weniger jemals eine Kündigung wird schreiben und unterschreiben können ist dann ja ein ewiglaufender Vertrag, dessen Einnahmen man komplett als Gewinn verbuchen kann.


    Nochmal für dich:
    Der Erbe ist der rechtliche Nachfolger des verstorbenen, wenn diese sich nicht bemühen ist das deren Problem und nicht das der Firmen. Diese stellen ihre Leistung weiterhin zur Verfügung, ob diese genutzt wird spielt dabei keine Rolle.


    Glaubst du dich wird irgendwer fragen wenn du einen Vertrag abschließt und diesen nie benutzt?


    Rechnungen die per Lastschrift beglichen werden laufen solange weiter bis das Konto nicht mehr gedeckt ist, oder dieses aufgelöst wurde. Danach wird die Firma den jenigen anschreiben und ihr Geld verlangen (kannst gerne mal testen wenn du kein Geld drauf hast).

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    Original geschrieben von saintsimon
    vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern,


    Die Freischaltung erfolgt mit Vertragsbeginn, somit noch zu Zeiten des verstorbenen.
    Wo soll nun also dein Problem sein? Es erfordert keine neue Freischaltung da das ganze einfach bestehen bleibt.


    Vertragspartner bleibt in dem Fall dann einfach der Verstorbene.

    Zitat

    Original geschrieben von mike911
    Als ich mit so einem Fall zu tun hatte, wurde von der Telekom die Festnetz- und Handyverträge, sowie Strom & Wasser und Versicherungen Privat & Auto etc. alles rückwirkend zum Todestag beendet und nur bis dahin berechnet. Es reichte ein schreiben mit Kopie der Sterbeurkunde und alle Verträge waren beendet.


    -> Kulanz


    Zitat

    Lediglich die Wohnung hätte noch 3 Monate bezahlt werden müssen, es waren aber dann ur 1,5 weil der Vermieter einen Nachmieter gefunden hatte.


    Rechtlich vollkommen in Ordnung, kann dir auch bei allen anderen Verträgen so ergehen.



    Zitat

    Ob das mit den Verträgen auf Kulanz geschah oder nicht weiß ich nicht. Meiner Meinung nach ist ein Vertragspartner verstorben und kann somit seinen Teil des Vertrages nicht mehr nutzen, wozu sollte er ihn weiter bezahlen? Man bezahlt ja für eine Leistung die man nutzt.
    Wenn ich einen Monat kein Internet habe, rufe ich da auch an das ich diesen Monat nix Zahle, weil keine Leistung erbracht wurde. Da es kein Leistungsnehmer mehr gibt, wieso sollten die noch Geld fordern dürfen? Höchstens für den laufenden Mnat das wars auch.


    Gruß Mike


    Ich sags nochmal:
    Es kommt nicht darauf an was ihr meint, sondern wie die Rechtslage dazu aussieht. Diese ist eindeutig geregelt: Verträge gehen auf die Erben über, dabei spielt es keine Rolle was für ein Vertrag.
    Die meisten Verträge werden allerdings auf Kulanz zum Todestag rückwirkend aufgehoben.


    Dein Beispiel mit dem Internet mal in zwei Situationen, kannst ja mal raten wann du fordern kannst und wann nicht:


    1. Du hast einen Vertrag mit einem Provider, dieser stellt dir einen Internetanschluss mit 99% Verfügbarkeit zur Verfügung. Der Anschluss funktioniert einen Monat lang aufgrund von Umbauarbeiten am Knotenpunkten nicht.


    2. Du hast einen Vertrag mit einem Provider, dieser stellt dir einen Internetanschluss mit 99% Verfügbarkeit zur Verfügung. Du hast einen Monat kein Internet da du den Anschluss in deiner Wohnung austauschen wolltest und dies selbst nicht beheben kannst. Der Techniker hat eine Wartezeit von 4 Wochen.



    Davon aber mal abgesehen, das ganze weicht nun langsam vom Thema ab.

    Bitte halte doch mal den rechtlichen Aspekt und den Mobilfunkanbieter auseinander.


    Die Identität spielt erst einmal keine Rolle, Erben sind Kinder und Ehepartner. Diese kann man bei den zuständigen Ämtern erfragen.
    Der Mobilfunkanbieter kann sich einfach einen von denen aussuchen und diesen eintragen, dabei spielt es keine Rolle ob dies dem Erben gefällt. Der Erbe hat in solch einem Fall dann mindestens zwei Möglichkeiten:


    1. Erbe ausschlagen und damit schriftlich bestätigen kein Erbe zu sein.
    2. Sich damit erst einmal abfinden und den Rest innerhalb der Familie klären.


    Nennt sich übrigens Erbrecht wenn du das nachschlagen möchtest.
    Ansonsten gibt es im Erbrecht noch Sonderfälle, ob diese sich allerdings bei Mobilfunkverträgen anwenden lassen weiß ich grade nicht.

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    Original geschrieben von saintsimon
    OK, soweit klar, bis auf die Mobilfunkgeschichte, das meinem Eindruck nach stärker personengebunden zu sein scheint, als ein "Haushalts"-Festnetzanschluß.


    Oder hat es hier jemand geschafft, einen Mobilfunkanschluss auf mehrere Personen gleichzeitig als Nutzer (im Unterschied zum Vertragsinhaber) zu registrieren? Das ist gar nicht vorgesehen.


    Vorgesehen oder nicht spielt doch keine Rolle.
    Die Rechtliche Lage ist nun einmal, dass der Vertrag an den/die Erben über geht. Wie der Mobilfunkanbieter das ganze regelt ist eine ganz andere Sache.


    Bisher wird halt einfach auf Kulanz der Vertrag beendet. Wenn man dem Mobilfunkanbieter allerdings ganz blöd kommt, dann kann der auch einfach auf den Vertrag bestehen.

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    Original geschrieben von apple-fan
    Das stimmt nicht ganz.


    Wenn dein mStore vor Ort lizensierte Apple Werkstatt ist (wie zB meine in Kiel) kannst du dort alle Apple Geräte ganz offiziell reparieren lassen.
    Ich wurde vom Apple Support sogar direkt zu meinem mStore verwiesen.


    Frag am besten nach, ob die die benötigten Zertifikate haben.


    Es ging meines Wissens nach aber nicht um eine Reparatur, sondern um den Austausch des iPhones für ca. 210€.
    Bieten das lizensierte Apple-Werkstätten auch an?