ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Im Einzelfall mag das eine zivilrechtliche Angelegenheit sein. Wenn das ganze allerdings systematisch und in der Masse passiert, halte ich das zumindest wettbewerbsrechtlich für höchst bedenklich. In meinen Augen ist behördlicherseits zumindest eine Prüfung angezeigt, ob diesem Treiben nicht von staatlicher Seite entgegengetreten werden muss. Dass ganze nennt sich "Verbraucherschutz" und es gibt sogar ein Ministerium dafür (von der speziellen Regulierungsbehörde mal ganz abgesehen).
Und für die Fälle, in denen einer den anderen "anschmiert", gibt es auch im Strafrecht einen spezielleren Begriff. Ich selbst hatte in eigener Angelegenheit mal Strafanzeige gegen den Vorstand eines Anbieters von Internetzugängen erstattet. Viel hatte ich mir nicht versprochen und war dann sogar überrascht, mit welcher Intensität die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren betrieben hat ... ich war anscheinend nicht der einzige, der "angeschmiert" worden war.
Gruß aus Wedau
Vertragsrecht ist wohl nicht dein Ding, oder? Vielleicht sollte alle, die meinen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, mal darüber nachdenken, was Verträge sind. Dann würde dieser Blödsinn vielleicht mal aufhören.
Was soll den bitte behördlicherweise geprüft werden? Das Verträge gekündigt werden können? Sorry, sowas lernt man in der Schule und weis jedes Kind.
Es ist eben nur ungewöhnlich, dass diese Kündigung vom Anbieter ausgeht und nicht vom Kunden. Rechtlich gesehen ist das aber einwandfrei. Ich habe noch nie gehört, dass ein Aufstand gemacht wird, weil Kunden so dreist sind, einfach einen Vertrag zu kündigen.
Aber so ist es nunmal, was für den Kunden gilt, gilt ebenso für den Anbieter.