Re: Falsche Wortwahl bei der Kündigung - Achtung!!
ZitatOriginal geschrieben von agentsnipes
Was jetzt?
Wo sie recht haben, haben sie recht.
Ein wenig an die eigene Nase fassen solltest Du dich schon. Du schreibst, dass sie dir innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung schicken sollen und das ist ein Jahr her.
Was hast Du denn unternommen, als diese Bestätigung ausblieb? Nichts?
Im übrigen, was hat das Sozialgesetzbuch (SGB) damit zu tun. Wenn man schon Bezug auf ein Gesetz nimmt, dann sollte man dabei auch korekte Angaben machen.
Also alles in allen würde ich sagen deine Kündingung ist sowohl in der Form und als auch inhaltlich nicht wirksam.