Bitte, gerne geschehen! Auch Dir und dem dreckigen Rest einen guten Rutsch! ![]()
Beiträge von Bing_der_Otter
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Generell: Ja.
Wie die zusammengelegt werden, hängt von den umständen ab.
Also: Wenn die beiden Verträge auf unterschiedliche Namen laufen, dann muss zuerst ein Nutzerwechsel stattfinden. Dafür kannst Du ein Formular an der Hotline bekommen, worauf beide (ehemaliger Vertragsnehmer und Neuer) drauf unterschreiben müssen. Dann werden beide genionverträge auf den namen von einer Person geführt und dort unter ein und derselben Kundennummer zum genion Duo.
Wenn Du selber die beiden Genionverträge auf Deinen Namen laufen hast, nur unter zwei verschiedenen Kundennummern, dann heißt das richtige Formular Accountzusammenlegung. Wo Du das bekommst...?
- Hotline.... 
Okay: Die harten Kosten!
Bei der ersten Variante 24,95 €
Bei der zweiten Variante: 12,50€Hoffentlich konnte ich helfen...
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Das sind so Premiumdienste. Ich weiß sie leider auch nicht zu benennen, aber man wird vorher darauf hingewiesen, dass man einen kostenpflichtigen Dienst nutzt.
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Ich war mal Banker und kann Sebastian nur Recht geben. Aber wie wer genau vernetzt ist, kann Dir wohl nur einer der für die Gironetze arbeitet sagen.
(Ohne den Link jetzt gesehen zu haben...)Aber mach Dir doch mal den Spaß und frag bei Deiner Bank genauer nach. Irgendjemanden mit Durchblick wird es da schon geben.

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Ja - ähhh - Neee....
Diese Welt geht nochmal den Bach runter. Mal ehrlich - nur ein kleiner Teil der Idee ist wirklich gut und witzig. Demos darüber? Wo sind nur die 68er hin?

Das ist doch nur wieder ein weiterer Weg für Provider den grossen Reibach zu machen...
Einzige Frage: Gehört das in dieses Forum? Nicht eher Geplauder?
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Herrje... Wie denn jetzt...

Also wenn Du das Teil Online gekauft hast, dann gilt die Aussage von Martin Kissel und mir. Wenn nicht, bleibt Dir nur der Gang in den Shop.
Aber bei Onlinekauf wird Dir in einem Shop das Gerät nicht getauscht werden.
Vielleicht nochmal zum Durchblick... : Wenn Du einen Vertrag online machst (Gilt wie ein Haustürgeschäft), dann hast Du für diesen Vertrag ein 14-Tägiges Rückgaberecht. Natürlich nur, wenn Du den Vertrag noch nicht genutzt hast.
Wenn dem so ist, schickst Du das Ding wie beschrieben an o2 zurück und trittst damit vom Vertrag gleich wieder zurück. Dann gehst Du wieder online und schließt einen vertrag mit dem Handy ab, dass Du wirklich haben willst.So - war ich jetzt falsch oder der Rest?!?
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Zitat:
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Original geschrieben von Braindead
Oder gleich online kaufen und vom Fernabgabegesetz gebrauch machen. Somit kannst du wohl nur auf kulanz des Shops hoffen.
--------------------------------------------------------------------------------ZitatOriginal geschrieben von t610_4evah
bitte mal hier schauen:http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=89791
Kann ich nun vom FAG Gebrauch machen ?
Öhh... Wenn ich nicht völlig auf der Leitung stehe, dann bezieht er sich doch auf den Onlinekauf, oder?!? - Ahhhh - klick.....
Sorry, verwechsbuchselt..... My mistake.....
Ich meinte natürlich den Kauf über den Onlineshop...
:gpaul: -
?!? Rechtsnorm?
Und welchen Teil meiner Aussage?
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So ist es: Du hast ein 14-Tägiges Rückgaberecht. Wenn Du davon Gebrauch machst gibt es für Dich auch keinerlei nachteilige Konsequenzen, was andere Verträge angeht...
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Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, und auch niemandem, der sich bei anderen Anbietern beschwert: Aber warum müsst ihr gleich so aus dem Vollen schöpfen?
Glaubt ihr allen Ernstes, dass solche Fehler beabsichtigt sind, vor allem, wenn Euch schon auffällt, dass nicht nur ih betroffen seid???????
Mal ehrlich, was ist aus der Freundlichkeit geworden, mit der man bei jedem erwachsenen Menschen rechnen können sollte?
Muss man immer gleich mit dem Weltuntergang drohen, reicht es nicht aus erstmal höflich zu fragen warum und wieso?Nunja, nur meine 2 Cent.
Nichts für ungut und ein frohes Fest auch Dir!!!!!
