Beiträge von antennenmann

    Es wäre schade wenn die Diskussion hier endet, Niederrheiner berichte doch bitte von den dir
    bekannten Fällen. Was genau hatten die Leute gemacht, wofür wurden sie bestraft, wurden die
    Geräte beschlagnahmt ?


    Senfdazugeber Du sagst: "Verstöße gegen § 55 Abs. 1 TKG sind nicht strafbewehrt...." Was genau
    bedeutet das ? Die Sache ist für das Strafrecht irrelevant wird aber trotzdem als Ordnungswidrigkeit
    gewertet und mit einem entsprechenden Bußgeld belegt. Oder aber erfolgt garkeine Bestrafung
    wegen der Nutzung der falschen Frequenzen und der Verursacher muss sich nur bei tatsächlich
    erfolgter störung anderer für den wirklich entstandenen Schaden verantworten ?



    WIMO sagt folgendes zum Betrieb ihrer Repeater:


    Zitat


    Frage:
    Braucht man für den GSM-Repeater eine Zulassung?


    Antwort:
    Der GSM-Repeater darf betrieben werden, denn er trägt das CE Kennzeichen und erfüllt die gesetzlichen und grundlegenden Anforderungen der EG Richtlinie 1999/5/EG, insbesondere hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit und der effektiven Nutzung des Frequenzspektrums zur Vermeidung funktechnischer Störungen. Der GSM-Repeater nutzt, genauso wie Ihr GSM und Mobiltetefon auch, europaweit harmonisierte Frequenzen, deren Nutzung grundsätzlich einer Frequenznutzungserlaubnis bedarf. Es wird empfohlen, vor Inbetriebnahme des Gerätes zu klären, ob sich die Berechtigung zur Frequenznutzung aus der Nutzungserlaubnis der Frequenzen mit Ihrem GSM und Mobiltelefon, durch eine Allgemeingenehmigung oder durch eine Einzelzuweisung ergibt. Der Betreiber hat die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates in dem der GSM-Repeater in Betrieb genommen wird, in eigener Verantwortung zu beachten.


    Ist die WIMO Beschreibung genau so unseriös wie die von Ebay Händlern oder darf man dieses Gerät
    wirklich verwenden? (Beispiel: BT-20 GSM Repeater ca. 700€)


    Auch das ist interessant: "Das Gerät besteht im Prinzip aus zwei rauscharmen Verstärkern für Up- und Downlink. Es ist kein Sender, sondern ein Zubehörteil, was selbst kein Signal erzeugt (EN 55022, EN50081-1, EN 50082-2, ETSI300 609-4, 1999/5/CE)."


    Wie ist das zu werten ?

    Das mit dem Router plus Modem/Stick hatte ich ja im letzten Beitrag auch als legale Lösung vorgeschlagen, mit einem
    Netz aus mehreren accesspoints bekommt man sogar eine wesentlich höhere m² Flächendeckung.


    Sonst könnte man auch noch eine Vodafone Easybox (z.B. 803) mit Stick an eine DECT Basis anschließen und darüber
    sprechen weil für VOIP ist ja eine relativ stabile Internetverbindung nötig, so würde GSM direkt genutzt, im tiefsten Wald
    ist vielleicht nicht mehr verfügbar.


    Etwas aufwändiger wäre zum Beispiel ein sehr stromsparender Server oder Raspberry Pi oder OpenWRT-router mit Asterisk
    als GSM gateway. Der Nutzer könnte dann de nativen SIP client im Handy nutzen, selbst Jahre alte Symbian Geräte haben
    sowas.

    Hallo Niederrheiner, danke für deine Antwort, jedoch hast Du die Frage vielleicht falsch interpretiert.
    Ich besitze sowas nicht und habe auch nicht vor etwas in der art zu betreiben, trotzdem ist natürlich
    das was Du gesagt hast richtig. Die billigen Geräte sind Breitbandverstärker, sicher absolut ungeeignet
    bzw. mit maximalem Störpotential ausgestattet.


    Es ging um einen theoretischen Fall in dem man 100% durch technische Maßnamen dafür sorgt das an
    der Außenantenne wirklich nur das rauskommt was darf (Sendeleistung/Filter/...) und der Repeater
    sowie die Innenantenne sich in einem Raum befinden den das Signal nicht verlässt (z.B. dummyload).
    Nicht verlassen ist relativ, fragt sich nur was für ein Messgerät dafür notwendig wäre das technisch
    nachzuweisen, wie gesagt alles nur Theorie.


    Nochmal, keine Angst, ich werde keinen Repeater betreiben :) und falls wirklich einer nötig und finanzierbar
    wäre würde ich mich an den gewünschten Netzbetreiber wenden.


    Da die Reichweite der günstigen und daher wohl am häufigsten illegal verwendeten Repeater laut Datenblatt
    eh nur 100m²-1000m² beträgt kann man sich auch einen server/router mit umts stick dahin stellen wo Empfang
    ist und auf VOIP umsetzen, ganz legal.

    Hallo,


    ich war/bin der Meinung das es vertraglich bzw. rechtlich nicht in Ordnung ist selbst einen (GSM) Repeater im Mobilfunknetz
    zu betreiben. Nun habe ich durch einen Zufall (hier was gelesen) mal wieder bei Ebay, Amazon usw. geschaut was angeboten
    wird. Natürlich ist es nicht erlaubt ein Gerät zu benutzen nur weil man es kaufen kann, jedoch ist in vielen Bewertungen
    zu lesen das es auch eingesetzt wird und durchaus längerfristig ohne "Ärger" funktioniert.


    Ist der Betrieb erlaubt wenn das Signal einen geschlossenen Raum nicht verlässt oder auf wenige cm begrenzt ist ?
    Die Außenantenne sendet ja nur im vorgesehenen Bereich, die andere Seite könnte man soweit abschwächen das sie keinen
    Schaden anrichtet. Falls der Repeater technisch korrekt geplant/gebaut ist sollte aber auch der Einsatz an einem
    Ort, weit entfernt von der nächsten BTS und mit vielleicht -105dbm am Handy oder einer völlig isolierten Tiefgarage
    kein Problem machen oder ?


    Gibt es Meinungen dazu ?

    Danke für den Tip, congstar ist nicht schlecht, allerdings finde ich komisch das 3GB in der prepaid Version 20€
    kosten, pennymobil und ja!mobil bieten den selben Tarif für 15€, "powered by congstar", wie auf der Packung steht.


    Das ist aber kein Problem, nur das die Nutzung inoffiziell ist und daher jederzeit beendet werden könnte macht skeptisch,
    trotzdem ein Lob an die Telekom freizügiger mit LTE umzugehen als die anderen.