Edit: stanglwirt hat schon für mich hinreichend geantwortet. ![]()
Beiträge von Vodafone602
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Original geschrieben von JHV
Kurzfasung:
Abo-Fallen in kostenlosen Apps: So funktioniert WAP-Billing (teltarif.de)In deinem Link steht: "Da bei der Internet-Nutzung per WLAN keine MSISDN erzeugt wird, funktioniert WAP-Billing hier nicht".
Ich bin allerdings per WLAN online gewesen.
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Für alle die jetzt lange suchen müssen: "vorher" fehlt.
Worauf ich hinaus will, es muss ein offizielles Zahlungsmittel sein. Und da diese festgelegt sind, und VOR KAUF AUSGESCHRIEBEN SIND (aka alle Beträge verstehen sich in Euro), SOLLTE DAS GLEICHE AUCH FÜR DIE ZAHLUNGSMETHODE GELTEN.
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Und ich korrigiere während schon die Antwort postest manchmal noch meine Beiträge. Dein zitiertes habe ich nicht ausdrücken wollen und bereits zeitgleich mit deinem Post geändert!
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Dass der Betreiber sein Geld möchte, wenn ich auf "Zahlungspflichtig bestellen" klicke, ist mir klar.
Übrigens, beim Onlineshop der Telekom war (ist?) es so, dass man erst auf diesen Button klickt, und anschließend seine Kreditkartendaten eingibt, danach wurde ja gefragt.
Dennoch setzt eine zahlungspflichtige Bestellung voraus, dass es eine vereinbarte Zahlungsmethode gibt. Beim Bäcker kann ich ja auch nicht mit Heilsteinen und Gewürzen bezahlen. Wenn Vodafone nun der Payment Processor ist, schön und gut. Dann sollte das aber beim Abschließen der Bestellung auch dranstehen!
Wenn ich online etwas kaufe und den Zahlungsdienstleister PayPal verwende, welcher dann mein Bankkonto oder die KK billt, steht im letzten Schritt schließlich auch "Zahlungsmethode: Paypal".
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Zitat
Original geschrieben von rajenske
Zu "alles andere" gehört übrigens nicht die Pflicht zur Nennung der vorher (bei Vodafone) vereinbarten ZahlungsmodalitätenWarum :confused: Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Ich habe ja nicht vorher bei Vodafone explizit die Zahlungsmodalität für DIESEN Händler, Handyquiz, vereinbart, sondern nur ganz allgemein. Woher soll ich im Voraus wissen, ob der Händler mit Vodafone zusammenarbeitet oder nicht?
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Ach Timba, geht es wieder los?
Wir warten bis heute auf deine Antworten in dem Thread.
Aber bitte direkt im Thread posten, das artet hier sonst zu sehr aus.
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Tut letztendlich nichts zur Sache. Bei Mobilfunkvertraegen ist es moeglich und wird angeboten und ist demnach vollkommen legal.Es ist möglich, weil es offensichtlich noch kein Gerichtsurteil dagegen gibt. Also wird es mal Zeit.
Zitat[i]
Ich verweise nochmals auf die Vertragsbedingungen, die du ja offensichtlich nicht kennst. Die sind letztendlich massgeblich, egal durch welche Brille du auch grade die Welt da draussen wahrnimmst. :pNein, ich kannte diese Vertragsbedingungen nicht, und bis jetzt ehrlich gesagt immer noch nicht im Original. Wenn schon auf Zigaretten stehen muss "Rauch kann tötlich sein", dann verlange ich auch eine ordentliche Deklaration bei einem Vertragsabschluss mit Vodafone!
Und ich trage im übrigen gar keine Brille.

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Ich frag mich nur auch wie das technisch gehen soll, dass beim Tethering die MSISDN an eine Website übertragen wird? Und dann müsste doch auf der Website auch stehen, dass meine MSISDN bei Kauf übertragen wird? Stand da nämlich auch nicht!
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Bitte, der Kaufvertrag ist gültig. Wissen wir.
Dass ich mein Einverständnis gegeben habe, dass Handyquiz meine eingelegte Vodafone SIM-Karte für diesen Kaufvertrag billt (und Vodafone das auch noch zulässt), ist NICHT gegeben. Und GENAU DA liegt der Betrug.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Wenn du mit eBay vereinbart hast, dass bei Bestellungen automatisch deine Bankverbindung uebermittelt wird, damit der Verkaeufer den Kaufpreis einziehen kann, dann ist das legitim.Hast du schon mal überlegt, warum eBay das nicht anbietet? Weil es vermutlich rechtlich nicht geht.
Außerdem ist das nicht Vodafone's Primärzweck, Zahlungsdienstleister zu sein (wie z.B. Paypal), daher hätte ich beim Vertragsabschluss HINREICHEND informiert werden müssen, dass eine Bezahlung ohne Eingabe der Handynummer und / oder persönlichen Daten möglich ist. Und das wurde ich nicht.