Beiträge von Handyjunkie

    Biete hier mein Sony CMD-MZ5 an.


    Der Zustand des Handys ist neu, es ist damals bei Erwerb nur kurz getestet worden.


    Alle Folien sind noch auf dem Gerät und sämtlichem Zubehör vorhanden, es hat keine Gebrauchsspuren, da es nur ein Sammlerstück war.


    Lieferumfang:


    Originalverpackung
    Sony CMD-MZ5
    Lithium-Ionen-Akku
    Netzteil
    Netzkabel
    MagicGate Memory Stick 64MB mit Schutzhülle
    Stereo-Kopfhörer
    Fernbedienung mit Mikrofon
    optisches Aufnahmekabel
    Tischladestation
    analoges Audiokabel
    Tragetasche
    Handbuch


    Preisvorstellung wäre VHB 70,- Euro incl. versichertem Hermes-Versand.


    Bei Interesse bitte Mail an handylady@imail.de oder PN.

    Das hatte ich bei meinem Acer-Notebook auch.


    Ich habe dann das eNetManagement komplett deaktiviert und die Autostart-Mechanismen abgeschaltet, weil es jedesmal meine W-Lan Verbindung änderte, seitdem funktioniert es einwandfrei.


    Ich hatte unter Windows XP eine feste IP vergeben, und eNetManagement setzte dies jedesmal außer Kraft und stellte alles auf "automatisch beziehen".
    Dadurch brach meine XP-eigene W-Lan Verbindung jedesmal nach einem kurzen Moment ab, weil sich das eNetManagement gleichzeitig selber verbinden wollte.

    Ich war zur doppelten Absicherung jetzt bei der Verbraucherzentrale in meiner Nähe, und die haben mir dasselbe bestätigt, was auch hier schon geschrieben wurde.


    Ich habe mit meinem fristgerecht in Textform gesandten Widerruf korrekt gehandelt.


    Das Widerrufsrecht darf nicht eingeschränkt werden.


    Bearbeitungs- oder Stornogebühren sind nicht rechtskonform und somit unwirksam.


    Ich mußte noch eine Einverständniserklärung für die Abmahnung unterschreiben.


    Und mir wurde noch gesagt, sollten mir weitere Schreiben oder Forderungen zugehen, soll ich mich auf jeden Fall wieder bei der VZ melden.

    Ich bin durch diese AGBs eingeschüchtert und möchte natürlich vermeiden, durch diese Geschichte eine Menge Ärger oder eine schlechte Schufa zu bekommen.


    Ich hatte mit Absicht den Namen des Händlers durchge-x-t, um hier keinen Ärger zu bekommen, aber Timeslot hat ihn dennoch richtig erkannt.


    Ich habe zwar im Internet einiges im BGB zwecks Widerruf und Fernabsatzgesetz gefunden, aber bin mir halt nicht sicher, ob diese Vorschriften nicht durch AGBs ergänzt, eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden können.


    Ich möchte auf keinen Fall etwas falsch machen und mich lieber vorher absichern.

    Ich habe bei E... ein Handy mit Mobilfunkvertrag ersteigert, bekam dieses Gerät dann aber von meinem Freund geschenkt, vor Versendung der Vertragsunterlagen zum Verkäufer.


    Also habe ich dann den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt, daß ich von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz Gebrauch machen möchte und er meine per Mail zugesandten Unterlagen bitte vernichten möge.


    Daraufhin erhielt ich vom Verkäufer ein Schreiben, daß ich zur Übersendung der Vertragsunterlagen verpflichtet sei und dies innerhalb von fünf Tagen auch tun möge, da bei einem Rücktritt laut AGB eine Gebühr (Storno und Bearbeitungsgebühren) in Höhe von 29,- Euro anfällt.


    Es steht zwar so in den AGB, aber mich würde mal interessieren, ob das überhaupt rechtmäßig ist.


    Hier mal ein kleiner Auszug der AGB:


    5.2. Wenn der Kunde eine Bestellung vornimmt, die ein Mobilfunktelefon (Handy) und einen Mobilfunkvertrag zum Gegenstand hat und bei der das Handy unter der Bedingung des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages zu einem vergünstigten Preis verkauft wird, muss der Kunde den Mobilfunkvertrag nach angemessener Vertragsprüfungsdauer, jedoch spätestens nach einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die xxx versenden.


    Der Kunde muss den der xxx aus einer verspäteten oder unvollständigen
    Vertragsübersendung entstehenden Schaden ersetzen. Dieser kann sich wie folgt ergeben:


    5.2.1. Widerruft der Kunde den bei der xxx geschlossenen Vertrag über den Kauf eines Mobilfunktelefons, sowie den Mobilfunkvertrag innerhalb der
    Widerrufsfrist (vgl. Ziffer 9), so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines nach folgender Massgabe ermittelten Schadenersatzes verpflichtet:


    5.2.1.1 Widerruft der Kunde den Vertrag vor Zusendung der Vertragsunterlagen
    und vor Freischaltung der SIM-Karte, so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 29,- Euro, je Antrag, verpflicht (Bearbeitungskosten).


    5.2.1.2. Widerruft der Kunde den Vertrag nach Zusendung der Vertragsunterlagen und nach Freischaltung der SIM-Karte, so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 39,- Euro, je Antrag, verpflichtet (Bearbeitungskosten und Kosten für die Freischaltung der SIM-Karte).


    5.2.1.3. Widerruft der Kunde den Vertrages, nachdem er die xxx beauftragt hat, ihm das Mobilfunktelefon, einschliesslich SIM-Karte auf dem Wege des Post-Ident-Verfahrens zuzuschicken und nimmt er dies nicht an oder sendet beides zurück, so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 49,- Euro, je Antrag, verpflichtet (Bearbeitungskosten, Kosten für die Freischaltung der SIM-Karte sowie das Post-Ident-Verfahren).


    5.2.1.4. Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem er das Mobilfunktelefon
    erhalten hat und die SIM-Karte freigeschaltet wurde und er das Mobilfunktelefon
    bereits in Benutzung hatte, ist er der xxx gegenüber zur Zahlung des durch die nutzlose Freischaltung der SIM-Karte entstandenen Schadens, einschliesslich der durch das Post-Ident-Verfahrens entstehenden Kosten verpflichtet.
    Die Höhe des der xxx für die Benutzung des Mobilfunktelefons zustehendenen Schadensersatzes richtet sich nach dem Grad der Abnutzung des Mobilfunktelefons, sowie der Möglichkeit dessen Weiterveräusserung durch die
    xxx. Für den Fall, dass das Mobilfunktelefon aufgrund der Ingebrauchnahme durch den Kunden nur noch als gebraucht weiterveräussert werden kann, ist der Kunde der xxx gegenüber zur Zahlung der Differenz zum Neupreis verpflichtet.


    5.2.2. Widerruft der Kunde den bei der xxx geschlossenen Vertrag über den Kauf eines Mobilfuntelefons, sowie den Mobilfunkvertrag überhaupt nicht oder nicht innerhalb der Widerrufsfrist (vgl. Ziffer 9) und sendet er dennoch der xxx die von ihm geschuldeten Vertragsunterlagen nicht zu, stehen der xxx die sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche gegenüber dem Kunden zu.
    Insbesondere ist sie berechtigt, den Kunden auf Erfüllung des Vertrages in Anspruch zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
    wegen Nichterfüllung vom Kunden zu beanspruchen.



    Wenn ich Nichts zusende, was entsteht dann an Bearbeitungskosten?
    Da ich früh genug (ein paar Stunden später) storniert habe, ist noch keine Freischaltungsprüfung des Mobilfunkvertrags erfolgt.
    Das einzig Logische ist für mich, die Ebay-Provision für den Artikel (Preis 1,89) und evtl. die Angebotsgebühr zu zahlen.


    Wer kennt sich mit dem Widerrufsrecht und dem Fernabsatzgesetz aus und kann mir zu der Problematik etwas sagen?