Zitat
Original geschrieben von Partybombe
Ich fürchte auch... Solange der Anbieter (Ta..line) aber keine Möglichkeit anbietet die Inklusivminuten abzufragen ist der Vertrag für mich nutzlos, die Karte ist also immernoch eingepackt und schon ist die erste Rechnung von denen da.
Das schärfte ist aber noch, dass ich die Karte an Ta..line zurückgeschickt habe, die diese aber nicht angenommen haben und ich somit auf den Postgebühren sitze.
Ich glaube ich hab gerade nen Hänger, aber mir ist einiges in dieser Situation noch nicht klar.
Hast du die Portierung und den Neuabschluß bei Talkline schriftlich abgeschlossen? Dann könnten sie sich nämlich darauf berufen, das durch die schriftliche Grundlage keinerlei Widerufsrecht gilt. Du sagtest nämlich was von Vertragsübernahme. Sobald nämlich eine solche im Unternehmen vorliegt, und aufgrund positiver Bonität zustandekommt, ist kein Rücktritt mehr möglich, da eine schriftliche Willenserklärung vorliegt den Vertrag zu übernehmen.
Du könntest zwar angeben, daß du bei Ablschluß unter Betreuung standest, und nicht im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte warst, müßtest das jedoch mittels ärztlicher Unterlagen schriftlich bestätigen können.
Zu der Karte die du zurückgeschickt hast fällt mir nur folgendes ein:
Wenn ich bei E-Plus im Shop ein Handy mit Vertrag kaufe, kann ich auch nicht nach 1 Woche in den Shop gehen und sagen ich habs mir überlegt. Wenn ich denen dann die Karte und das Handy auf den Tisch lege ist der Vertrag, den ich unterzeichnet habe noch lange nicht beendet.
Du reklamierst hier als Grund, daß die Restminuten nicht ersehbar sind, und der Vertrag damit nutzlos für dich ist. Warum hast du dich vorher nicht über den Tarif und die Möglichkeiten die damit verbunden sind informiert? Damit hättest du dir viel Ärger erspart, oder gings dir erstmal nur ums Handy? 