Beiträge von mario.wasser

    danke dir.
    aber erstens habe ich ja keine solche vereinbarung getroffen...oder anders gesagt der Händler setzt mir diese Art der Wandlung "vor".
    und des Weiteren (und da ist viel wichtiger m.E.) muss der HÄNDLER wohl aus SEINEM Portfolio etwas zur Wandlung anbieten,oder?
    Um es NOCHMALS vorweg zu nehmen-ich möcht emich nicth bereichern o.ä.-sondern will nur ein funktio nierenden Gerät.
    Also nach meinem Verständnis:
    Ich habe den (Kauf)-Vertrag mit dem Händler abgeschlossen.
    d.h. ER (nicht der Hersteller) muss mir aus dem Händlerportfolio ein Gerät anbieten.
    in entsprechender Preisspanne.
    Mein Geräte hatte zb 999Euro gekostet, ergo muss der Händler mir den Preis erstatten oder aber ein funktionierendes Gerät anbieten-vorzugsweise anderes Modell oder gar anderer Hersteller in dem glechen Preisrahmen.Er darf mich nicht auf "GOODWILL" des Herstellers verweisen.
    Korrekt?

    Update:
    Nach eurer Hilfe und meinem Einschreiben an den Händler kam (leider) u.g. Mail an mich
    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Auszug:


    Sehr geehrter Herr xy,
    vielen Dank für Ihre Mail.
    Das Rücksendeticket für die kostenlose Rücksendung geht noch heute per E-Mail an die bei Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mailadresse und sollte in den nächsten Stunden bei Ihnen eintreffen. Bitte füllen Sie das beiliegende Serviceformular aus, und legen Sie es zusammen mit einer Rechnungskopie der Rücksendung bei.


    Sobald die Ware bei uns eintrifft, werden wir diese prüfen und entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung den Artikel beim Hersteller zur Wandlung reklamieren.
    blablabla



    AuszugEnde.


    "...entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung..."
    Welche Vereinbarung haben die getroffen?
    ICH habe ganz normal dort bestellt und in KEINEM Schreiben etwas gesondert vereinbart.


    Kann es sein , dass die sich aus der Affaire ziehen wollen?Also ich meine ich habe doch mit dem HÄNDLER den (Kauf)-Vertrag geschlossen,also muss DER mir auch a) eine Wandlug anbieten in eine anderes Gerät /anderer Hersteller oder b) Rücktritt vom Kaufvertrag (also Geld zurück, Ware zurück)..oder?

    Hallo Timba.
    a)Tablet Phone
    b)gerät hing sich ständig auf und hatte massive netzprobleme
    c) nach fünf monaten das erste mal reklamierr.nach 10 monaten das zweite mal und nach 18 Monaten dasvdritte mal
    d) verlangt habe ich ein funktionierendes gerät


    Sachmangel schriftlich auf dem Retoureschein des Händlers vermerkt, dann zum Händler gesandt.
    gerät wurde (angeblich)repariert...


    by the way:
    jedoch kam es mir so vor als ob das Gerät beim mirzurücksenden noch immer EXAKT so verpackt war ,wie ich es losschickte.(mind.1mal)..ok hat nicht viel mit topic zu tun ;-)

    Hallo Mozart40, danke auch dir erstmal.
    Klar hat er versucht mich abtropfen zu lassen, jedoch dachte ich mir damals schon so etwas...daher bestand ich immer darauf es über den Händler zu machen.
    Ich habe sogar per Einschreiben/Rückschein alles gemacht.
    Aber nun ist halt die Farge wie ich den Händler "mundtot" machenkann, ohne das er sich im Telefonat wieder versucht rauszuwinden a la´:" ...Hersteller wenden, Gewährleistung Herstellersache usw..."(Dies musste ich mir bisher nämlich anhören, er ging nicht annähernd auf die Thematik ein bzgl. "Rücktritt vom Kauf " ..immer nur obiges "argumentieren" -<"HERSTELLER wenden, er ist für die Gewährleistung zuständig..."

    Ja war es...
    Um es abzukürzen:
    Gibt es denn einen Paragraphen, welchen ich dem Händler nennen kann um hier mal "zu Potte" zu kommen.
    Wie erwähnt, ich will ja gar nichts "geschenkt", jedoch erwarte ich WENIGSTENS ein minimales Entgegenkommen des Händlers, doch ohne etwas "Druck "(§) sehe ich hier schwqarz.
    Und einen Anwalt einschalten ...hmm naja ob der Wert des Gegenstandes dies lohnt (Anschaffungspreis: 999Euro in 2013)

    Hallo.
    Folgender Fall:
    Das Gerät wurde mittlerweile nun schon 3 x eingeschickt (immer fast die gleichen Fehler).
    Das Gerät war bei JEDEM einsenden dann für mind.4 Wochen "weg".
    Nun stellte ich dem Internethändler die vorsichtige Frage, wie es denn aussieht mit einem Tausch oder gar Rücktritt vom Kauf (ich würde sogar ein anderes Gerät/Hersteller nehmen) jedoch sperrt sich der Internethändler KOMPLETT und verweist auf die Gewährleistungspflicht des Herstellers.
    Nun meine Fragen:
    1. Ich weiß, dank HIlfe /Info von TT; eine Wandlung nicht mehr so ohne weiteres möglich ist.
    Aber es muss hier doch eine Möglichkeit geben für den Kunden das er (Irgend)ein funktionierdes gleichwertiges Gerät erhält?
    2. Meiner Meinung nach ist die Aussage des INternethändlers nicht korrekt (Verweis auf Hersteller), für mein, laienhaftes, Verständnis/Gefühl, würde ich zwar sagen , dass der Händler im Reparaturfall ggf. an den Hersteller verweisen darf, jedoch in meinem (geschilderten) Fall eher nicht!? ZUmal mein "Vertragspartner" ja wohl der Internethändler ist, ergo muss ER auch für etwaige Forderungen "geradestehen"!?
    3. Da ich telefonisch rein gar nichts bewirken konnte, und auch weil der "nette" Herr am anderen Ende sich auf nichts einließ und immer wieder (barsch) auf den Hersteller verweis "....bla bla Garantie ist nicht mehr drin weil 18 Monate alt, wenden Sie sich an den Hersteller oder senden Sie uns das Gerät, wir senden es weiter.." ..
    4. Dreist finde ich dasss ich das Gerät ja mind. 3 Monate(in Summe) da es ja eingeschickt wurde ...theoretsich hätte ich ein Ersatzgerät holen müssen und denen die Kosten aufbrummen müssen..


    Ich hopffe ihr könnt mir einen Tipp geben ..am besten mit "§" und B>GB o.ä.sonst redet der Telefonist mich wieder unter den Tisch:-(


    Danke euch.