Was Südstadt und Poppelsdorf angeht, scheinst Du einen leicht "anderen" Kennnisstand zu haben als ich. Man muss weder Papis Liebling sein, noch einen Dukaten-Esel als Haustier mitbringen, um dort vernünftig unterzukommen. Die Altstadt wird von Zugereisten eh immer gerne vorschnell als "unbewohnbar" tituliert, insofern spar' ich mir hierzu mal einen Kommentar. Mir ging es lediglich darum, den Passus "Beuel ist der Partystadtteil" mal auf das wesentliche zu relativieren - diesen Status beanspruchen andere Teile Bonns mit Recht (sic!) für sich. Eckoman wird bei einem Zweimonats-Praktikum eh andere Prioritäten setzen. ![]()
Beiträge von Johnny B.
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Re: Re: Suche Tipps für Zeitwohnung (2 Monate) in Bonn
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Beuel ist der Partystadtteil, dort gibt es sehr viele Studenten und Kneipen, außerdem das Brückenforum, dort ist auch öfter mal etwas los.Der Anteil der Studenten, die in der Südstadt/linksrheinisch, sowie in der Altstadt oder in Poppelsdorf wohnen (nebst der dazugehörigen Kneipen) überwiegt den Anteil von Beuel doch recht deutlich (jeder genannte Stadtteil schafft das sogar alleine). Die Bezeichnung "Partystadtteil" wird somit auch weniger von den Studenten als vielmehr von den Karnevalisten in den Mund genommen - und diese beiden Bevölkerungsgruppen unterscheiden sich gerade in Bonn noch einmal erheblich voneinander. Das Brückenforum hat nach dem x-ten Verwaltungs- und Richtungswechsel in gerade mal 18 Jahren Existenz auch nicht unbedingt an Attraktivität gewonnen und wird seine Position als Stiefkind der Beethovenhalle wohl noch einige Zeit fristen. Museumsmeile und Rheinaue für Open-Air-Konzerte tun ein weiteres dazu, um selbst die eingefleischten Beueler auf die andere Seite zu locken.
Die Fahrzeit von Poppelsdorf zur Rhenusallee ist mit 30 Minuten schon ganz realistisch einzustufen - egal ob man jetzt mit der Bahn über die Südbrücke oder mit dem Bus über die Kennedybrücke fährt.
Wohnungen:
Probier mal die alterra am Beueler Bahnhofsplatz - evtl. können die Dir helfen, da werden div. Wohnungen auf der Basis von Zwischenmietverträgen gemanaged, eigentlich sollte da immer mal was kurzfristiges zu bekommen sein.
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Du wühlst einen drei Monaten alten Thread für ein derart von Subilität und Innovativität geprägtes Stement heraus? Respekt :top:
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Hier gibt es die Dinger - allerdings nur in bunt

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Zitat
Original geschrieben von Andrejp
Hey wenn ich billige DVDs will fahre ich nach Passau kaufe mir sie dort der zoll wird mich NIE finden !!!Und wenn ich mal gaaaaanz viel Langeweile habe, werde ich versuchen, rauszufinden, wen Dein Post interessiert. *gähn*
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Anstatt den Fans endlich mal die seit Ewigkeiten versprochene Greatest Hits-Tour zu liefern, also wieder mal nur 'ne Werbe-Reise für das neue Album.

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Wer ein Forum betreibt, muss sich nun mal eben der Tatsache bewusst sein, dass es durchaus mal Leute gibt, die über die Stränge schlagen und sich eben auch nicht an gesetzte Regeln von Anstand und gutem Ton halten. Je nach Größe des Forums entwickelt die Userschaft eine gewisse Eigendynamik, die vom Forenbetreiber kontrolliert sein will. Wer die Kontrolle über sein Forum verliert (beispielsweise durch Größe oder Spezialisierung auf Themen mit hohem Streitpotential), muss sich ernsthafte Gedanken darüber machen, wie er sie schleunigst wiedererlangt - was nicht gerade einfach ist. Vorbeugende Maßnahmen (wie eben zum Beispiel eine Urlaubsvertretung oder eMail-Weiterleitung) sind dann Pflicht. Wer sich darüber keine oder zuwenig Gedanken macht, sollte meiner Meinung nach kein Forum betreiben dürfen.
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Bin mit http://www.falk.de immer angekommen.
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Die Info habe ich aus dem Urlaubsgesetz selber (§ 13). Mir ging es dabei auch nicht per se darum, dass sich hierdurch für den AN Nachteile ergeben könnten, sondern lediglich um den Aspekt, dass das Urlaubsgesetz selbst eben Abweichungen zulässt.
Um die Frage damit sauber und abschließend zu beantworten:
Das Urlaubsgesetz billigt den vollen Urlaubsanspruch gegen den AG, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat (§ 4). Teilurlaub wird angerechnet, wenn der AN in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet (§5 (c)). Zur Vermeidung von Doppelansprüchen gegen zwei Arbeitgeber ist der Arbeitgeber nach § 6 verpflichtet, dem AN eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
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Wobei von den Regelungen im Bundesurlaubsgesetz durchaus in Tarifverträgen abgewichen werden kann. Im Zweifelsfall also dort mal reingucken.