Beiträge von Johnny B.

    Da es Dir ja nicht um die Berechnungsgrundlage des ALG geht (die hast Du bereits richtig definiert), sondern (nehme ich mal an) um die Berechnungsgrundlage von Abfindung und/oder WG:


    Normalerweise sollte im Arbeitsvertrag (sofern es einen MTV/TV gibt, ebenda) explizit festgehalten sein, was die Grundlage dieser Einmalbezüge ist. In einigen Tarifwerken gilt lediglich das Grundgehalt als Bemessungsgrundlage, andere Tarifverträge schließen die Zulagen mit ein. Eine grundsätzliche Regelung gibt es da nicht.

    Horny United - "Love to love you Baby" (Donna Summer)
    Bob Marley vs. Funkstar DeLuxe - "Sun is shining" (Bob Marley)
    The Doobie brothers - "Long train running (Sure is pure Remix 1993)"
    Kid Q - "This feeling" (Earth & Fire, "Weekend")
    Steve Murano - "Passion" (The Flirts)
    DJ Mind X - "Down under" (Men at work)
    Michi Lange - "Sisters and brothers" (M.F.S.B., "TSOP")
    The Prodigy - "No good (Start the dance)" (Kelly Charles, "You're no good for me")
    Room 5 - "Make luv" (Oliver Cheatham, "Get down saturday night")
    Boogie Pimps - "Sunny" (Boney M.)


    und, und, und...


    [edit]
    Aus 9 mach 10...
    [/edit]

    Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Aber genau das ist das Problem: Hinniwilli sucht ja anscheinend eine Versicherung, die auch in diesem Fall eintritt. Die wird er eben nicht finden. Wenn man meint, diese Schäden begleichen zu wollen, geht das nur aus eigener Tasche.


    Doppelt falsch:

    • Nicht Hinniwilli sucht, sondern Bob_Harris, der Threadersteller.
    • Es gibt sehr wohl Haftpflichtversicherungen, die auch dieses Risiko abdecken, beispielsweise die Haftpflichtkasse Darmstadt, die bei Schäden bis € 10.000, die durch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren verursacht wurden, auf die Angabe zur Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet.
    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Darauf will ich es aber im Zweifelsfall lieber nicht ankommen lassen, da bei solchen Fällen eigentlich immer eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellt werden kann...


    Dann die Versicherungsbedingungen genau studieren - muss extra aufgeführt sein...

    OK, wenn sich keiner traut:


    Ich empfehle Dir für diesen Verstärker ein Paar JBL Control 1 - Klassische Allrounder, die auch nicht allzu teuer sind. Für diese Boxen gibt es bei Bedarf noch einen passenden passiven Subbass (Control SB 1) mit integrierter Frequenzweiche. Informationen/technische Details gibt es unter jblpro.com (Vintage). Wenn Du im Raum D'dorf wohnst, können wir gerne mal ein Probehören veranstalten....