Beiträge von Johnny B.

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    Original geschrieben von Lex Luthor
      Johnny B. : wie sieht es mit der Lautstärke aus ? Hattest du da schon Vergleichsmöglichkeiten ?



    Vergleichsmöglichkeiten habe ich auf jedem Gig ;). Bis jetzt habe ich mit dem Ding immer sauber abmischen können (meistens reicht aufgrund der guten Leistung nur ein Hörer am Ohr). Normalerweise komme ich mit einer relativ geringen Lautstärke aus, da ich sehr empfindliche Ohren habe; aber auch, wenn ich den Kopfhörer "härter" anfahre, liefert er immer noch ein sehr sauberes Klangbild ab (wobei man einen DJ-Hörer natürlich grundsätzlich nicht mit einem Hörer für Hifi-Enthusiasten vergleichen sollte).

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    Original geschrieben von Lex Luthor ...Sony MDR-V700DJ. Von den Daten sieht er nicht schlecht aus, und gefallen würde er mir auch sehr gut, aber hat den schon mal jemand getestet ?


    Ja, ich ;)


    Ich benutze den Kopfhörer jetzt ca. 1 Jahr und bin äusserst zufrieden damit. Ich habe damals stark zwischen dem Pioneer HDJ-1000 und dem Sony MDR-V700DJ geschwankt, die technischen Daten sind ja nahezu identisch. Ausschlaggebend war die Hörprobe.
    Mittlerweile gibt es das Ding auch schon für ca. 130 Euro inkl. Versand...

    Woran Ihr alle nicht denkt:


    Die 34 Meter Bremspur sagt in dem Fall (noch) nicht viel aus, da das Auto ja nicht auf natürlichem Weg (sprich: durch die Bremsung) zum Stillstand gekommen ist, sondern dann - künstlich - durch den Aufprall gestoppt wurde. Danach ist es - trotz Dämpfung - noch 18 Meter weiter gerollt. Der Gutachter wird sich hier wohl tatsächlich die Mühe machen müssen und anhand der Bremsspur, des Aufprallwinkels, der Tiefe des "Einschlages" und des Ausrollweges eine korrekte Geschwindigkeit ermitteln. Ich schätze, dass es aufgrund der o. a. Umstände schwierig wird, auf eine Geschwindigkeit unter 90 zu kommen...

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    Original geschrieben von SpeedTriple
    Fragt sich nur, ob ich als "Konsument" solche Nachforschungen anstellen muss oder ob das nicht die Pflicht es Anbieters ist.


    Fragt sich im gleichen Zug, ob man als verantwortungsbewusster Konsument derartige Nachforschungen anstellen will ;).


    Nein, Scherz beiseite:


    Wenn ich als Mixer ein legales Werk online stelle (was ich selbst NICHT mache), dann liegt es mit Sicherheit in meinem eigenem Interesse, es auch explizit als solches zu kennzeichnen. Ich werde mich garantiert nicht dem Verdacht (und allen daraus resultierenden Konsequenzen) aussetzen wollen, dass es sich bei dem von mir veröffentlichten Mix um ein bootleg handelt. Unschuldsvermutung hin oder her - veröffentlicht jemand einen Mix, ohne die tangierten Rechte in irgendeiner Form auch nur zu erwähnen, setzt er sich zwangsläufig in eine "auffällige" Position - und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt ;)

    Da ich mich selbst auch mal wieder mit so etwas auseinandersetzen durfte:


    • Das Zusammenstellen eines Mixes stellt zunächst eine Nutzung von Aufnahmen eines Musikwerkes dar. Hierzu ist grundsätzlich das Einverständnis des Tonträgerherstellers (Musikverlages) dieses Werkes einzuholen.
    • Nimmt man an den Aufnahmen durch Samplen / Pitchen / Loopen /sonstiges Nachbearbeiten Veränderungen vor, stellt dies ausserdem eine Veränderung eines Musikwerkes dar. Hierfür wiederum ist das Einverständnis des Schöpfers des Werkes erforderlich.
    • Hat man diese beiden Hürden gemeistert, steht dem Mix und seiner Veröffentlichung nichts mehr im Weg. Man kann nun wiederum hergehen und den fertigen Mix bei der GEMA als eigenes Werk anmelden. Tantiemen werden dann sowohl an die Schöpfer der Ursprungswerke als auch an den Mix-Ersteller gezahlt.


    Aus Erfahrung:


    Die Verlage sind bei Mixen sehr zurückhaltend mit der Rechteerteilung...


    Für weitere Infos empfehle ich die Lektüre der GEMA-Seiten, die das recht eindeutig und leicht verständlich erläutern. ;)