Beiträge von Tille99

    Zitat

    Original geschrieben von atomic9000_muc
    Ich glaube eher, daß die ein systemseitiges Problem haben und die neue Vertragslaufzeit nicht an die alte anhängen können. Deshalb zählt sicher die neue Vertragslaufzeit ab dem tag der VVL.


    Aus diesem Grund haben die sicher für die meißten Kunden die VVL auf 14 tage vor Vertragsende umgestellt.


    Nein, das ist nicht richtig. Man kann zu jedem Termin eine VVL einpflegen.


    Zitat

    [i]Da können die ja eine Menge Kohle sparen, wenn sie dem Kunden nicht so viele Monate (Wochen) schenken.


    Das ist definitiv richtig und wird ja nun auch in Zukunft verstärkt so gehandhabt.


    MfG
    Tille99

    Naja, über die "Kompetenz" der Bildzeitung im investigativen Journalismus sind doch wohl bisher nicht wirklich viele Fragen offen geblieben, oder? ;)


    Oder war hier wirklich noch jemand der Ansicht man könnte die Bild als Ersatz für die Süddeutsche oder Frankfurter Allgemeine in Erwägung ziehen?


    MfG
    Tille99

    Ich kann aus o.g. Gründen auch keinen Vorteil bei einer Debit-Card entdecken - außer natürlich die Bonitätsgründe.


    Ständig vor einer Transaktion Geld aufzuladen ist doch viel zu umständlich, insbesondere wenn die Karte leer ist und man müsste dann erst noch Geld aufladen. Ich müßte dann ja einige Tage warten bis ich endlich kaufen kann.


    Außerdem habe ich mir zwei KK angeschafft: Eine bei der monatl. abgebucht wird (Tanken, Restaurant, kleinere Spontankäufe) und eine mit 30 %-iger Abbuchung für größere Anschaffungen (der defekte Kühlschrank, ein neues Golf-Set, usw.) um nicht ständig mit Dispo herumhantieren zu müssen wenns mal enger wird. Klappt so ganz gut.


    MfG
    Tille99

    Na, das ist ja schon eine recht putzige Rechtsauffassung. Was soll ich denn machen: Meinen Mietvertrag finde ich eigentlich manchmal auch unzumutbar, kann ich den jetzt einfach kündigen?


    Wer prüft Härtefälle, wie definieren sich Härtefälle, was soll der Kunde nun genau nachweisen und wer bezahlt das alles? Im Zweifelsfall ist ein Vertrag nun mal ein Vertrag - und das nicht nur im Mobilfunkbereich.


    Einen Erfolg würde ich auch nicht generell ausschließen; wie erwähnt lassen sich durchaus Kulanzregelungen finden. Es geht hier allerdings um das "Recht zu einer außerordentlichen Kündigung" - und die besteht nun mal nicht durch den Umzug ins Ausland. Punkt.


    Übrigens: Es geht nicht um einen Prozess sondern um die Weiterleitung des betreffenden Kunden an eine Inkasso-Firma. Die gibt es auch im Ausland. Macht sich auch in der deutschen Schufa nicht gut - falls es mit dem Ausland mal doch nicht so gut geklappt hat.


    Insofern: Sollte jemand von diesem Sachverhalt betroffen sein ist ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen NB sicherlich die beste Lösung.


    MfG
    Tille99, der hier schildert wie es von NBs gesehen wird - ohne Rücksicht auf die eigene Meinung oder den eigenen Wunsch ;)