Ich glaube das wird jetzt hier ein Haar-Spalterei-Thread.
Unabhängig vom eventuellen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und einigen sehr zweifelhaften Ausführungen xanav
ZitatDie neue Regelung betrifft nicht den Verkauf eines Gegenstandes zwischen Privatpersonen
zumindest das ist falsch, da bei ebay jeder auktion neuerdings dieser nette Nachsatz "Ausschluss jeglicher Gewähr" anhaftet.
Mit dem 1.1.2002 wurden BGB-Änderungen vorgenommen, die die Kundenrechte verstärkt haben. Dazu gehört auch, dass man in einem Schadensfall nicht nach 6 oder 12 Monaten darsteht und der Vertragspartner mit den Schultern zuckt.
Da hier aber gerade erst ein Handy bestellt wurde, dass noch gar nicht da ist, folglich auch noch kein Mangel festzustellen ist, würde ich vorschlagen den Ball flach zu halten. Falls dennoch etwas sein sollte, so ist dies in den ersten 12 Monaten laut SE ja auch über Garantie und/oder Gewährleistung abgedeckt.
Falls danach ein Fehler auftritt, der definitiv mit der Herstellung zusammenhängt und Eigenverschulden auszuschließen ist, bin ich ziemlich sicher, dass die SPs das Ding in Ordnung bringen und zwar im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung.
Sein Handy zum Saufkumpanen machen zu wollen ist wohl klar eigenschverschulden. Auch habe ich letztens von einer Bekannten gehört, die ihr Handy mit Wasser getauft hat, zudem hat sie zur Spraydose gegriffen, um das Design zu verbessern. Jetzt klappts mit der Tastaturmatte nicht mehr
In diesen Fällen würde ich nur Gewährleistung fordern, wenn ich das starke Bedürfniss habe mich im Ladebn lächerlich zu machen..