Aus persönlichem Interesse hole ich diesen Thread mal wieder hoch. Ich bin nämlich in exakter der gleichen Situation wie Merlin123 (hatte ich schon in einem anderen Thread geschrieben, aber dieser hier passt deutlich besser)
Bei mir sind es auch "15" €, aber ich habe nicht vor, die auf mir sitzen zu lassen.
Ich soll mitten in der Nacht ein Hintergrundbild runtergeladen haben. Auch in meinem EVN ist keine Bestätigungs-SMS an Jamba aufgeführt, sondern ich soll auf der Wapseite das Abo bestätigt haben. Außerdem habe ich auch nie die Bestätigungs-SMS von Jamba erhalten. Das besagte Hintergrundbild habe ich bis heute nicht auf meinem Handy gefunden.
Erstmal folgendes:
Zitat
Die behaupten, Du hättest einen Vertrag abgeschlossen und sagen, sie können das beweisen.
Sagen und Behaupten können die viel, sie müssen es auch beweisen und nicht immer nur sagen, dass sie das können! Das die ihre dummdreiste Forderung immer nur wieder stereotyp zu Papier bringen, ist allerdings eben noch lange kein Beweis, sondern bestärkt micht nur in der Annahme, dass die eben nichts in der Hand haben, was sie mir als Beleg schicken können! Oder sie scheuen schlicht den Aufwand, aber das ist nicht mein Problem.
Und selbst wenn sie es beweisen können?
Ich habe mich mal ein wenig bei Verbraucherschutzportalen umgesehen.
Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, besteht die Möglichkeit, diesen wegen arglistiger Täuschung anzufechten bzw. weitere Hilfsargumente vorzubringen, weshalb dieser ungültig ist bzw. angefochten wird. Man sollte sich hier wirklich mal auf den Internetseiten der Verbraucherschutzseiten umsehen, da finden sich viele brauchbare Formulierungen und Erklärungen -> u.a. seien noch Widerspruch, Wider[b]rufs[/]recht und Irrtum über die Abgabe der Willenserklärung als Stichworte genannt.
Zitat
Die meisten scheuen sich wegen der "paar" Euro vor einem Rechtststreit
Richtig und Jamba gehört in diesem Fall mit Sicherheit auch dazu.
Ich habe O2 meinen Rechnungswiderspruch bereits mitgeteilt und gesagt, dass ich es gemäß dem Hinweis der O2-Hotline bilateral mit Jamba klären werde. Sollte hier keine Einigung zu stande kommen, werde ich mir das Geld von O2 erstatten lassen.
Bisher habe ich eine lachhafte E-Mail von Jamba bekommen und die Antwort auf meinen Brief steht noch aus. Den gesamten Schriftverkehr werde ich anschließend O2 überreichen und bemerken, dass eben keine gültige Forderung seitens Jamba gegen mich besteht bzw. trotz mehrfacher Aufforderung diese nicht belegt wurde.
Sollte O2 den strittigen Betrag daraufhin nicht erstatten, dann werde ich die Einzugsermächtigung kündigen und den Rechnungsbetrag um den strittigen Betrag kürzen und selbst überweisen. Vorteil bei der Kündigung der Einzugsermächtigung ist, dass die Rückläufergebühren erspart bleiben. So fair sollte man zumindest dem eigenen Mobilfunkanbieter gegenüber sein, da dieser ja auf eine Einzugsermächtigung vertraut und diesen Betrag einziehen muss. Einfach schnell zurückbuchen ist :flop:
So und nun kann sich O2 überlegen, ob sie die Forderung für Jamba einklagen wollen und das werden die ganz bestimmt nicht machen. Erstens zu geringwertig und zweitens dürfte ein überzeugender Nachweis schwer zu erbringen sein (wenn sich denn der Kunde korrekt verhalten hat -> s. Widerspruchsschreiben). Folglich wird da weder O2 noch Jamba aktiv werden.
Kennt überhaupt jemand Fälle, wo Jamba selber geklagt hat oder waren es nicht oftmals eher Fälle, wo erboste "Zwangskunden" bzw. Eltern von minderjährigen Opfern vor Gericht gezogen sind?
Auf eine aktive Klage meinerseits würde ich es auch nicht unbedingt ankommen lassen, aber Jamba wird diesen Schritt noch viel weniger in Erwägung ziehen als ich - die haben nämlich schon einige Niederlagen kassiert
(auch wenn Gerichtsentscheidungen meistens Einzelfallentscheidungen sind. Bei Wiki sind 3 Urteile aufgeführt und in 2en scheint Jamba den Kürzeren gezogen zu haben)
Ich werde in diesem Thread gerne weiter auf dem Laufenden halten.
Abschließend noch eine Frage:
Wo steht eigentlich, dass Mobilfunkanbieter die Forderungen für Drittanbieter eintreiben müssen? TKG? Und falls ja wo?
Sollte so etwas nämlich noch einmal vorkommen, dann würde ich O2 da gerne raushalten.
Ach so übrigens: Nachdem ich meine Wut über diese Masche meinen Kollegen mitgeteilt hatte, kam 2 Tage später einer und zeigte mit eine SMS mit einem Link zu einer Jamba-Website. Er behauptet felsenfest, dass er auf keinen Seiten rumgesurft ist und seine Handynummer behandelt er sehr vertraulich (eigentlich hat er sein Smartphone nur für Internet und Kalender). Der kriegt also unaufgefordert ne SMS mit nem fetten Link und bei einem Touchscreen braucht man ja nun wirklich nur unglücklich davortippen und das soll dann ein rechtsgültiger Vertragsabschluss sein? das ich nicht lache...