ZitatOriginal geschrieben von skater
Ich habe keine Portierungserfahrungen mit Tchibo.
Aber ich weiß, daß das Guthaben auf Prepaidkarten anteilig verfällt, wenn es den Betrag übersteigt, der für die Portierungsgebühr vorhanden sein muß. Denn der kündigende Prepaidkunde verzichtet bei MNP auf das Guthaben (Verzichtserklärung). Und das Portierungsentgelt (29,95 ??) muß ja auf der Tchibokarte vorhanden sein.
Wenn es 29,95 sein sollten, verlierst Du also 15,05€.
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Blödsinn, Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen, auch nicht bei Portierungen. Einfach SIM-Karte einschicken und die Kontoverbindung mitteilen und gut ist. Abgesehen davon kann man Rufnummern auch aus laufenden Verträgen rausportieren. Tchibo müsste dann der Prepaid-Karte eine neue Rufnummer zuteilen :).



