Beiträge von Zündi

    Zitat

    Original geschrieben von Woler
    Ja bei mir ging es auch ....am 5.11. wurde vom guthaben abgezogen!


    Ach, das ist ja nett. Dann könnte man die Smart-Option ja theoretisch für 2,50 Euro/Monat nutzen, wenn man Start- und Kundenwerbungs-Guthaben dafür einsetzen kann und kein Problem mit wechselnden Rufnummern hat ;)


    Ich hatte gestern im Lidl hier in Konz mal wieder einen Stapel Classic-SIM Karten gekauft. Krass, die Kassiererin wusste nichts davon, das die SIM-Karten nur 4,95 Euro kosten und sie musste die Karten erst holen gehen, weils an der Kasse keine gab. Begründung: Die würden nur ganz selten verkauft werden :cool:. Bei der letzten 5 Euro Aktion wars auch schon so und auch da erntete ich schon böse Blicke der nachfolgenden Kundschaft an der Kasse :o .


    Was man nicht alles auf sich nimmt, nur um günstig surfen zu können :D

    Re: Verbindungsgebühr bei Rufabweisung im Ausland?



    Korrekt ist das sicher nicht. Ein blosses anklingeln darf eigentlich nichts kosten und die Anruf-Info per SMS gibts im Ausland nicht. Eine eingerichtete Rufumleitung zur Mailbox wäre allerdings kostenpflichtig, falls du außerhalb der EU bist. Da passt dann allerdings die Verbindungsgebühr nicht. Ich vermute mal, es geht um 75 Cent?


    Da würde ich einfach nochmal die Hotline anrufen (0800-5522211, kostenlos). Außerdem würde ich evtl auch gleich mal die Roaming-Option von "Reise-Option" auf "Weltzonen" (=EU-Tarif) umstellen lassen, außer du führst im Ausland eher lange Gespräche. http://www.o2online.de/tarife/…tarife/preise-im-ausland/

    Seit wann wird in den Bestätigungs-SMS bei Aufladungen eigentlich ein Gültigkeitsdatum angezeigt?
    Ich hatte im letzten Monat 3 Euro per Überweisung auf eine Classic-SIM aufgeladen und erhielt dann folgende SMS:


    Ihr neues Guthaben beträgt:
    8,41 < €> und ist gültig bis
    26.06.2020


    Absender: FONIC
    Datum: 19.10.2012 22:52



    Hatte das noch jemand? Und wieso der 26.06.2020, wenn man am 19.10.2012 auflädt :confused: ?
    Überwiesen hatte ich übrigens am 17.10.2012 um 12:43 per Telefon-Banking, wobei der Bankmitarbeiter als Empfänger PHONIC GMBH eingetragen hatte ;). Trotzdem hats nur 2 Tage gedauert, bis das Geld da war. Wobei ich sagen muss, das 22:52 Uhr auch eine seltsame Zeit für die Buchung auf der SIM-Karte ist :rolleyes:.

    Re: Netzabdeckungskarte aktualisiert


    Zitat

    Original geschrieben von telcafe
    Die vor kurzem eingestellte E-Plus-Netzabdeckungskarte wurde gestern dahingehend aktualisiert, dass nur noch die tatsächlich vorhandenen Sender abgebildet werden.


    Ah, hatte mich schon gewundert, warum die hellblauen Punkte beim vergrößern der Ansicht verschwunden sind und beim verkleinern wieder da waren. Da war wohl noch die alte Karte im Cache. Nachdem ich den mal gelöscht und die Seite aktuallisiert hatte, sind aber alle hellblauen Punkte weg.


    Die UMTS-Netzabdeckung auf der Karte entspricht aber immer noch dem Planungsstand und nicht der tatsächlichen Abdeckung ;)

    E-Plus in 54329 Konz:



    Ich bin begeistert :D .


    Nee, im Ernst, das ist ne richtige Steigerung. Nachdem die anderen 3 deutschen und 2 luxemburgische Netzbetreiber hier schon seit mindestens 3 Jahren HSPA haben und E-Plus immer nur GPRS-Speed lieferte, bin ich doch froh, das sich endlich mal was getan hat. Ich wollte vorgestern schon meinen Augen nicht trauen, als beim UMTS-Suchlauf auf einmal E-Plus auftauchte :eek:. Aber jetzt habe ich mal mit einer Sim-Karte eines Bekannten (ich hatte noch keine SIM-Karte wegen des bisher absolut miesen Netzes hier in der Gegend) ein paar Speedtests gemacht. Keine super hohen Werte, aber deutlich mehr als die üblichen 56 kbit/s.
    Die SIM ist allerdings von GT Com, deshalb auch die spanische IP.


    Muss mir jetzt doch mal eine Aldi-Karte holen und dann mal schauen, ob sich hier in der Gegend noch mehr getan hat :)

    Re: Re: Shitstorm


    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911


    Email´s werden ja schon lange nicht mehr bearbeitet- warum auch !


    (Edit)
    die 08005005544 der Fonic geht bei mir nicht.


    Die Nummer ist nur während der Öffnungszeiten erreichbar, also Mo-Sa von 8-20 Uhr. Ruft man zu anderen Zeiten an, hört man nur ein Besetz-Zeichen. Eine anständige Nichterreichbarkeits-Ansage kann sich Fonic offenbar nicht leisten ;).


    Guten morgen, der Absatz, das die Sperr-Regeln nur für Festnetz-Anschlüsse gelten, wurde gestrichen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45k.html


    (1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.
    (2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.


    wo steht da was von Festnetz?

    Zitat

    Original geschrieben von jungmario
    Danke für die Info. Ich habe am Vormittag im o2-Shop gezahlt. Dieser hat am Abend nochmal in meinem Beisein angerufen. Auch einen Tag später wurde von o2 nicht freigeschalten. Es wurde wohlgemerkt bar gezahlt, hier gab es keine Banklaufzeit.


    Hier auch schon mal eine schlechte Nachricht vorweg. o2 wird dir wegen der fehlgeschlagenen Abbuchung 19 Euro Rücklastschriftgebühren berechnen, die du auf der nächsten Rechnung finden wirst.


    Ob diese in der Höhe legal sind, wäre dann die nächste Frage. Die Verbraucherzentrale klagt jedenfalls vor dem LG München gegen o2 wegen dieser RLG.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
      jungmario: Du bist auf der falschen Baustelle unterwegs.


    § 46k TKG gilt ausschließlich im Festnetz. Siehe Absatz 1: "an festen Standorten zu erbringende Leistungen". Zwar hat der BGH (in Bezug auf E+) entschieden, dass auch im Mobilfunk nicht direkt wegen geringer ausstehender Beträge der komplette Anschluss gesperrt werden darf und hier auch eine Grenze im Bereich von 75 € (jedenfalls nicht deutlich drunter) gilt. Das heißt aber nicht, dass automatisch der § 46k in Gänze auch für Mobilfunk gilt. Insbesondere heißt es nicht, dass es unzulässig wäre, zunächst einmal die Datendienste zu sperren, und Telefonie ein- und ausgehend vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Im BGH-Urteil wurde jedenfalls ausschließlich mit Telefonie argumentiert, von Datendiensten war keine Rede.


    Das Gesetz und insbesondere den Absatz 1 musst du mir jetzt aber mal zeigen :D. Ich finde keinen §46k im TKG. Könnte vielleicht daran liegen, das der vor ein paar Monaten gestrichen wurde und die Sperr-Regeln für Mobilfunk-Anschlüsse seitdem die gleichen sind, die im Festnetz gelten.


    Warum §45k jetzt nur für Telefonie-Verbindungen und nicht für Internet gelten soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Ich würde deshalb mal bei der BNetzA anfragen, ob o2 das mobile Internet bei Zahlungsverzug unter 75 Euro sperren darf. Wäre ja nicht der erste Verstoß gegen das TKG durch o2. Wenn z.B. jemand einen Alice-DSL-Anschluss bei o2 fristgemäß kündigt und dann innerhalb der letzten 3 Monate einen Portierungs-Auftrag hinterherschickt, dann interpretiert o2 das als Aufhebung der fristgemäßen Kündigung und verlängert den DSL-Vertrag mal eben um ein Jahr, was natürlich nicht legal ist.