Beiträge von mow

    Hallo Ihr Zwei,
    danke für Eure Tipps...
    Aber Ihr sagt es ja beide, wenn es vor Gericht geht und ich gewinnen sollte, dann entstehen mir keine Kosten.
    Wenn der Verkäufer jetzt aber schon auf das erste Schreiben eines Anwaltes reagieren bzw. das Handy zurücknehmen würde, dann müsste ich doch die Kosten tragen, oder?


    Deshalb dachte ich, dass mir ein Anwalt gegen einen kleinen Unkostenbeitrag das Schreiben aufsetzt.


    Vielleicht meldet sich ja noch ein Juri ;) bei mir...


    Wenn nicht, werde ich wohl wirklich nächste Woche zu einem Anwalt gehen.


    Viele Grüße
    Marc

    Zitat

    Original geschrieben von JurTech
    Manchmal wirken seriöse, anwaltschaftliche Schreiben kleine Wunder.
    Erledige dies - wie vorbeschrieben - mit einem Anwalt/einer Anwältin deines Vertrauens an deinem Wohnort - wenn und soweit du eine Kostenübernahmezusage deiner Rechtschutzversicherung hast.
    Unter Umständen arbeitet die örtliche Verbraucherzentrale (VBZ)mit "dieser oder jener" Kanzlei zusammen. Unter Berufung auf die Empfehlung der VBZ übernehmen diese zumeist auch derartige Streitwert-Kleinigkeiten ohne privatautonom zulässige Honorarvereinbarung.
    Alles andere hier im Forum verkäme mehr oder weniger zu juristischer Kaffeesatzleserei.
    VIel Glück!


    Hallo Zusammen,
    leider haben den Verkäufer meine Argumente relativ wenig interessiert...:(.
    Ich habe zwar die Zusage meiner Rechtschutzversicherung, aber bei 100 Euro Selbstbeteiligung ist das ganze ein recht teueres, wenn nicht sogar sinnloses Unterfangen.
    Ich denke, der Vorschlag von JurTech ist nicht schlecht und würde bestimmt auch Wirkung zeigen. Aber für 100 Euro Selbstbeteiligung...:(.


    Kennt Ihr einen Anwalt, der gegen einen geringen Unkostenbeitrag, für mich das Schreiben aufsetzt?


    Falls Ihr so jemanden kennen solltet, der ein Herz für einen handygeschädigten User hat, dann meldet Euch bitte per PN oder mow@m-o-w.de bei mir.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
    Marc

    ne, ne...


    Zitat

    Original geschrieben von achim007
    Hallo habe heute mit ***** telefoniert !!!
    Laut ***** wurden schon ein paar 7210 von ***** an Kunden geliefert. Die nächsten Geräte kommen am Anfang der KW 37/02 laut *****.
    Ob das stimmt ???


    Mensch Achim,
    mach Dich doch nicht verrückt... ;).
    Du bekommst das Handy noch früh genug.


    Ich warte auch auf das 7210, aber es bringt doch nichts, wenn Du jetzt alle Händler abklapperst, nur um das Teil ein paar Tage früher in der Hand zu halten.
    Mir wäre der Aufwand zu groß... ;).


    Viele Grüße
    Marc

    na super...


    JurTech: Ja, leider hast Du Recht. Ich habe meine Bewertung zu schnell abgegeben. Ich habe erst im nachhin feststellen können, dass das Gerät nicht der Beschreibung entspricht.
    Ich habe diesbezüglich auch schon eBay kontaktiert, aber die weigern sich die Bewertung herauszunehmen. Auf einen Kommentar zu der Bewertung habe ich bisher verzichtet, weil Versteigerer nicht gleich Verkäufer ist.


    Was meinst Du, wie stehen meine Chancen das ich mein Geld zurückbekomme?
    Was ist mit §434 BGB bzw. §275 BGB? Greifen die in diesem Fall nicht?


    Viele Grüße
    Marc

    ahja...


    Danke für die vielen Tipps :).


    @Mr.Kittin: Es ist m.E. nicht mein Problem, ob das mit Nokia stimmt, oder auch nicht. Kennst Du den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Wenn es wirklich so wäre, dann kann Sie sich mich Nokia herumschlagen!


    Benz-Driver: Deine Methode ist mir etwas zu streßig ;). Muss schließlich auch arbeiten.


    Heiko: Natürlich hast Du Recht, der Streitwert ist hier viel zu gering. Ich warte jetzt erst einmal ab, was die Dame mir heute berichtet. Sie sagte ja auch, sie hätte ihren Anwalt informiert ;).


    @all: Ich habe mir natürlich auch rechtlichen Rat geholt. Hier ein Auszug aus der Mail:


    Der Vertrag ist zwischen dir und dem Versteigerer und nicht zwischen dir und der wahren Eigentümerin zustande gekommen. Eine Konstruktion wie die mittelbare Stellvertretung (ohne Offenlegung des wahren Vertragspartners) oder der Verpflichtungsermächtigung kennt das BGB in einem Fall wie diesem nicht.


    Wenn der Sachverhalt wie von dir geschildert ist, liegt ganz klar ein Sachmangel iSd § 434 BGB vor, der dir zunächst ein Nachbesserungsrecht gibt. Dieses scheint hier aber von vorneherein unmöglich iSd § 275 I BGB zu sein, so dass du entweder mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kannst.


    Dies alles natürlich gegenüber dem Verkäufer auf eBay, wie gesagt, die wahre Eigentümerin hat mit dem Vertragsschluss zwischen dir und dem Versteigerer nichts zu tun, was diese Person sagt, braucht dich nicht zu scheren


    Ja, das ist doch auch nicht schlecht, oder ;)?


    Ich werde mal den Versteigerer mit diesen Tatsachen konfrontieren. Mal schauen, ob er mit mir in den Krieg ziehen will :D.


    Sobald ich was neues weiß, melde ich mich.


    Viele Grüße
    Marc

    Hallo Zusammen,
    ich habe kürzlich ein 8210 bei eBay ersteigert.
    Das Handy wurde mir als 3/4 Jahr alt und technisch ok verkauft.


    Das sich das Gerät schon nach näherem begutachten als älter erwies. Habe ich es mit Hilfe der IMEI überprüfen lassen und siehe da:


    Es wurde am 17.10.2000 in Betrieb genommen -> es ist also älter als 9 Monate!


    Das Handy wurde das erste Mal am 03.05.2001 repariert, dann am 14.06.2001 und zum Schluss am 09.12.2001 (der letzte Fehler konnte nicht richtig behoben werden, da er zeitweise immer noch auftritt) -> es ist also nicht technisch in Ordnung!


    So, ich habe dann den Verkäufer mit diesen Tatsachen konfrontiert.
    Dieser hat das Handy für eine Kollegin versteigert.
    Nun gut... diese ist heute erst aus dem Urlaub gekommen.


    Auch Ihr habe ich die Fakten nahe gelegt und meinen Wunsch geäußert, dass ich das Handy zurückgeben möchte.


    Jetzt kommt der Kracher: Die Gute meinte, Sie hatte das Gerät vor einem 3/4 von Nokia getauscht bekommen und konnte ja nicht wissen, dass es älter ist. Und sie wird das Handy nicht zurücknehmen. Ich soll mich mit Nokia (:gpaul:???) in Verbindung setzen und klären, warum sie damals ein Gebrauchtes bekommen hat...


    Bin ich den im Irrenhaus :mad: ???


    Nun kommt auch bei mir irgendwann die Zeit, wo ich meine Geduld verliere.
    Ich habe Sie nochmals freundlich um Rücknahme gebeten und falls sie dies nicht möchte, habe ich ihr sanft mit einem Anwalt und Anzeige wegen Betruges gedroht.


    Eben habe ich die Antwort bekommen: Sie hätte mir ihrem Anwalt gesprochen und der hat ihr Recht geben. Ich solle sie ruhig anzeigen usw. wegen der paar Kröten. Und sie würde sich nicht auf meinem Niveau herablassen... uuiiiiiiiiiiiiii.


    Was meint Ihr? Wer hat Recht?
    Ist ein Anwalt hier, der mir ein paar Tipps geben kann?
    Übernimmt das mein Rechtschutz?
    Soll ich gleich Anzeige erstatten?


    WAS SOLL ICH MACHEN??? HILFE!!!


    Viele Grüße
    Marc

    Hallo Zusammen,
    habe hier noch einen Visor Edge von Handspring in der Farbe blau.
    Da ich vor einiger Zeit einen Laptop bekommen habe, benötige ich den Organizer nicht mehr.


    Das Gerät habe ich am 12.03.2002 bekommen und hat also noch über 18 Monate Restgarantie.
    Es ist in einem absolut neuwertigen Zustand und wird mit allem mitgeliefertem Zubehör verkauft. Natürlich ist die Rechnung, Bedienungsanleitung, Originalverpackung auch dabei.


    Bei Günstiger.de geht der Organizer für 269,99 Euro weg.


    Wenn Ihr Interesse an dem Teil habt, dann meldet Euch mit Preisvorstellung per PN oder mow@m-o-w.de.


    Freue mich auf Eure Angebote :D.


    Viele Grüße
    Marc


    P.S. Bei Bedarf kann ich auch gerne noch ein paar Bilder machen ;)

    Re: Hmmm....


    Zitat

    Original geschrieben von NiGHtmARe


    By The Way: Meint ihr es lohnt sich, ein 7210 beim Club Nokia vorzubestellen, und wer von euch hat es gemacht?



    Also ich habe mir mal eins beim Club Nokia reserviert... mal schauen, wann die sich melden.


    Sobald ich eine Rückmeldung von denen bekomme, schreie ich :).


    Viele Grüße
    Marc

    Hallo Zusammen,
    habe hier ein SL42 LaG in Einzelteilen herumfliegen, die ich gerne "loswerden" möchte.
    Eigentlich wollte ich das Handy restaurieren, da das Gehäuse sehr mitgenommen war. Aber da ich beim Zerlegen, die Tastaturplatine geliefert habe (und jetzt noch für eine defekte Platine für 25 Euro bezahlt habe), möchte ich jetzt keine weitere Energie in das Handy stecken.


    Alle Teile funktionieren einwandfrei und sind zusammengebaut, voll funktionsfähig. Auf Wunsch kann ich auch Beweisbilder liefern... ;).


    Das restliche Zubehör (Karton, Ladegerät, Bedienungsanleitung,...) ist natürlich auch dabei.


    Wer Interesse hat, kann sich gerne an mich per PN oder mow@m-o-w.de an mich wenden. Man wird sich sicher einig... :).


    Viele Grüße
    Marc


    P.S. Verkaufe die Teile nur komplett!!!

    Ach ne...


    Hallo Guenter,
    ich habe von Euch am 21.05.2002 (Rechnungsdatum) mein T68i erhalten.
    Lt. den Infos auf Deiner Seite darf der Kauf nicht länger als 3 Monate zurückliegen...
    Jetzt liege ich mit meinem T68i 2 Tage über der Frist :(.
    Kann ich trotzdem noch die Versicherung abschließen???
    Oder habe ich Pech gehabt?


    Viele Grüße
    Marc