Beiträge von MobileFreak

    Hab mal ein Referat zu dem Thema gehalten:



    Die Einlagensicherung der privaten Banken



    Die Anfänge der Einlagensicherung und die Funktion des Feuerwehrfonds


    Da das Kreditwesengesetz 1961 neu gefasst wurde, diskutierte man schon in diesem Jahr, wie man die Einlagen bei Kreditinstituten sichern könnte. Im Jahre 1961 erschuf der Bundesverband deutscher Banken den „Gemeinschaftsfonds des privaten Bankgewerbes“, den sog. „Feuerwehrfonds“. Mit diesem Fonds wurden alle wurden alle Bankguthaben (Lohn-, Gehalts-, Renten-, Pensions- und Sparkonten), die nicht höher als 10.000 DM waren, gesichert. Später wurden auch noch Sicht- und Termineinlagen einbezogen. Außerdem wurde die Summe auf 20.000 DM verdoppelt.


    Das Problem des Feuerwehrfonds


    - 1974 Zusammenbruch der Herrstat-Bank (Herrstat-Kriese)
    - Kunden wollen Einlagen zurück, allerdings ist Bank nicht zahlungsfähig
    - Der Sicherungsbetrag des Feuerwehrfonds ist zu gering (nur 20.000DM)
    - Gefahr des Vertrauensverlusts


    Der Einlagensicherungsfonds – Eine bessere Lösung zur Sicherung der Einlagen, was ist er und wie funktioniert er?


    - 1976 Gründung des „Einlagensicherungsfonds“
    - Gegründet durch den Bundesverband deutscher Banken
    - Alle Kunden (ausgenommen Banken) sind bis zu einer Höhe von 30% des EK der jeweiligen Bank abgesichert.
    - Gesichert werden vor allem Sicht-, Termin- und Spareinlagen, sowie Sparbriefe
    - Nicht gesichert werden z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate


    Die Einlagensicherung stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Banken


    Der Einlagensicherungsfonds verleiht jeder Bank abhängig von ihrer Größe eine allen anderen Banken gleichwertige Stellung im Wettbewerb.


    Die EdB, eine gesetzliche Absicherung des Staates für die Banken


    - existiert neben dem Einlagensicherungsfonds
    - ist gesetzliches Einlagensicherungssystem des Staates
    - entschädigt für den Bereich Bausparkassen und private Banken
    - Banken müssen Vertrag mit EdB haben, wenn das EdB nicht ausreicht, um den Schaden zu decken, springt der Einlagensicherungsfonds ein, sofern die entspr. Bank einen Vertrag bezügl. Einlagensicherungsfonds hat)


    Die Forderungen der EG-Einlagensicherungslinie


    - Jedes Kreditinstitut, dass Geldeinlagen annimmt, muss Mitglied einer staatlich anerkannten Sicherungseinrichtung sein
    - Ohne entsprechende Sicherung bekommt keine Bank eine ihre Bankerlaubnis
    - Nach Art. 3 muss jeder Mitgliedsstaat in seinem Land eine Sicherungseinrichtung haben


    Die Aufgaben der Liko-Bank


    - 1974 auf eine unterstütze Initiative der Bundesregierung von der Deutschen Bundesbank gegründet
    - Spezialinstitut, mit der Aufgabe, Liquidität im In- und Ausland zu gewährleisten
    - Liquiditätshilfen für an sich gesunde Institute, die temporär in Liquiditätsschwierigkeiten geraten
    - Dadurch kein „Run“ auf Banken
    - Neben der Deutschen Bundesbank sind alle weiteren deutschen Bankengruppen an der Liko-Bank beteiligt