Beiträge von kathan

    Kündigung von "COM"


    Zitat

    Original geschrieben von twkberlin1
    Ja auch ich habe nur die Com mit CD erhalten.
    Muss man nun wohl bei diesem Leser Service in Lindau per Post kündigen,oder ?!


    Denke ich schon, denn der Poststempel ist auch aus Lindau!


    Mit der nicht bekannten Kundennummer halte ich es immer so, dass ich den Adressaufkleber abziehe - oder wie jetzt bei "COM" ausschneide und mit auf den Kündigungsbrief klebe. Hat bisher immer geklappt!

    N95 8 gb für 235 €


    Hier:
    http://www.mobile4one.de:80/


    gibts das n95 8 gb für 235€.
    1x webn walk connect duo 240 € - Auszahlung 5 € = 235 €


    Einfach Konfigurator aufrufen, dann netzanbieter t-mobile anklicken und den webn walk connect duo aufrufen, als Handy das n95 8gb auswählen und keine weiteren Zugaben eingeben und "Angebot erstellen" anklicken.
    Als Auszahlung werden dann 5 € angegeben.


    Momentan werden anscheinend die webn walk connect Verträge stark provisoniert. Ich habe mir bei dem Anbieter das 17 " Notebook von Packard Bell für mit o.g. Vertrag mit einer Auszahlung von 35 € bestellt.
    Ist auch in der Bucht aktiv.


    Habe nichts mit dem Anbieter zu tun.

    Re: Belinea o.book



    Dieses Notebook gibt es, wie heute morgen schon gepostet, bei cyberport ebenfalls für 699 €.
    Im Gutscheinthread wurde dazu vorhin genau passend dazu ein Universalgutschein von cyberport über 25 Euro - TM7CYBERPORT - gepostet. Damit für 674 € noch mal besser. Hier der Link zum Cyperport Privatkundenbereich:


    http://www.cyberport.de/default/8973/1002/0/0/belinea.html

    Zitat

    Original geschrieben von naddel81
    @ kathan:


    also zahlt auch ein gewerbemann die 699? bekommt aber dann den restbetrag von ca. 112 vom Finanzamt zurück?


    Bekommst Du vom FA bei Deiner Steuererklärung zurück!

    Re: Re: Re: Re: Belinea o.book


    Zitat

    Original geschrieben von naddel81
    Kann man nicht irgendwie auf Gewerbe bestellen?


    Kannst Du schon, aber dann zahlst Du auch die Mwst, kannst Sie Dir aber wieder wenn Du ein demenstsprechendes Gewerbe hast, vom FA wieder zurückerstatten lassen.