Wie hoch ist denn die Bearbeitungsgebühr? Gilt das denn immer noch, dass das Gültigkeitsdatum rechtens ist? Denn schließlich ist es bares Geld gewesen. Wertgutscheine dürfen ja auch nicht ablaufen, schließlich hatte man ja dafür bezahlt gehabt?!
Beiträge von TelefonFOREN2011
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Hi,
verkaufe einen Xtra-Cash-Code (nein, ist nicht abgelaufen und ist noch gültig) im Wert von 15 Euro für 13,50 Euro (per Banküberweisung, kein Paypal). Der Code wird per E-Mail versendet. Ich kann gegen Aufpreis des Portos auch die Cashkarte per Post schicken. Fotos oder gar ein Video kann ich von dieser Cash-Karte mit Ablaufsdatum machen, das ist kein Problem. Die Karte ist versiegelt und folglich der Code auch nicht aufgerubbelt. Auch ist es kein Problem, das die Cashkarte in NRW abgeholt wird bei persönlicher Übergabe.
Wer daran interessiert ist, einfach ne PN an mich.
Viele Grüße
TF2011 -
Hi,
ich will eine Prepaid Loop in mein o2-Postpaid portieren. Soweit ich das verstanden habe, muss auf folgendes geachtet werden:
- Name, Vorname, Geburtsdatum müssen identisch sein
Aber gilt das auch für die Adresse? Denn ich bin umgezogen und folglich stimmt dann auch die Adresse nicht mehr überein.
Muss ich das erst mal ändern lassen, bevor die Portierung stattfinden kann?
Gibt es dazu ein bestimmtes Formular oder einfach nur formloses Schreiben oder gar per Telefon möglich? PKK hab ich nicht mehr. Bei Prepaid-Wiki ist kein Formular zu finden.
Wie sieht es aus mit dem Guthaben aus, das wird doch problemlos (war eine EM-Karte) als Gesprächsguthaben gutgeschrieben, richtig?Über Antworten und Erfahrungen wäre ich dankbar.
Gruß
TF2011 -
Man ist ja nicht immer up2date.
Dennoch habe ich wieder was neues gelernt: Kostencheck für o2o existiert. -
Hi,
können restliche Minuten von der Inklusivleistung (bspw. IP100) oder gebuchten Minutenpakete bei o2-Verträgen immer noch nicht abgefragt werden?
Gruß
TF2011 -
Zitat
Original geschrieben von qwqw
Das ist mir bei o2 tatsächlich passiert. Wie sich die Hotlinerin auch wühlte, sie durfte und konnte systemtechnisch nicht meine abgerechneten "Frei-MMS" gutschreiben, wegen Gutschriftensperre.
Ich hätte ja schon soviel Kulanzgutschriften bekommen. Mein Einwand, dass ja wohl in allen Fällen o2 falsch abgerechnet hatte, half leider nicht.
...So etwas ähnliches ist mir auch schon passiert, nur nicht beim Mobilfunknetzbetreiber. Na ja, indirekt. Und genau das befürchte ich auch auf Dauer, das es zu Problemen führen kann\ wird. Erst heute muss ich erneut bei einem Mobilfunknetzbetreiber reklamieren, weil etwas nicht ganz korrekt verläuft.
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Zitat
Original geschrieben von happyhypo
Also nach meiner Reklamation wurde mir der Zuviel berechnete Betrag gutgeschrieben, und auch nur die GG von meinem Konto abgebucht.Danach war eine Testanruf mit 25 Ct im Costcontrol zu finden, nun ist er nichtmehr zu finden,weiß einer ob das Problem beseitigt worden ist oder ist es nur ein Anzeige Problem?
Bei mir steht auch aktuell, das seit der "letzten Rechnung keine neuen Kosten entstanden" seien.
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Ich möchte mich dann auch bei Henning für seinen Einsatz zur Klärung des Sachverhalts bedanken.

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Zitat
Original geschrieben von Erdenbewohner
Ich kann zwar nicht für Mobilcom-Debitel sprechen, aber für die Telekom und ich kann mir vorstellen, dass es da ähnlich ist.Man muss unterscheiden zwischen der Gesprächsdatenspeicherung einerseits und der Darstellungsart auf dem Einzelverbindungsnachweisen andererseits. Es kommt öfters vor, dass die volle Rufnummer in der Gesprächsdatenspeicherung gespeichert wird, aber nur die verkürzte Nummer auf dem EVN aufgeführt wird.
Hintergrund: Wenn der Kunde bei Vertragseinrichtung nichts anderes angibt, wird immer die volle Rufnummer gespeichert, aber gar kein EVN (weder verkürzt noch vollständig = einfach gar keiner!) eingerichtet. Wenn dann hinterher vom Kunden doch noch ein EVN mit verkürzter Darstellung der Rufnummer beauftragt wird, entsteht genau die Situation wie jetzt bei Dir bei Mobilcom-Debitel: Auf dem EVN verkürzte Nummer, aber in der Speicherung die komplette Nummer.
Selbstverständlich kann auch die Gesprächsdatenspeicherung von vollständig auf verkürzt umgestellt werden, das macht aber in der Praxis kaum ein Kunde. Es ist sogar möglich, zu beauftragen, dass die Gesprächsdaten sofort nach Rechnungserstellung gelöscht werden. Das ist aber nicht sinnvoll, weil man dann keine Rechnung mehr reklamieren kann.Wenn ich das richtig berstanden habe, würde es dann ja bedeuten, wenn ich kein EVN haben möchte, die Rufnummern der Verbindungen dennoch im System abgespeichert wurden?
Dann bedeutet es doch auch, das ich reklamieren könnte, wie die Verbindungen zusammengesetzt wurden in einer Rechnung, da bspw. Telekom nachvollziehen kann, wann welche Verbindungen durchgeführt wurden?
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Gemach ... warten wir est einmal, was Henning zu verkünden hat.So viel Zeit muss sein.
Frankie
So ist es. Wer weiß, vielleicht schickt MobilcomDebitel jedem ein neues Handy, damit die Karten auch aktiv für abgehende Gespräche genutzt werden.
Deklarieren es als Geschenk und Entschuldigung für die aufgetretenen Fehler. 