Äh, wo soll da eine Abzockmethode sein? :confused:
Beiträge von loyo
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Mein Rat:
1. Zum Anwalt gehen und mit diesem die Sache besprechen.
2. Im Falle der Mandatierung wird der Anwalt Einspruch einlegen, um den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wird er rechtskräftig und steht einem Urteil gleich!
Von daher muss ich Brainstorm´s Aussage "Da ist mit Einspruch nichts mehr zu machen" massivst widersprechen! NUR mit einem Einspruch ist noch was zu machen.
Gleichzeitig sollte der Anwalt beim Amtsgericht Akteneinsicht beantragen und erstmal in die Ermittlungsakte reinschauen.
Danach kann man entscheiden, wie man weiter vorgeht, wie die Beweislage ist und und und.
Wichtig: Den Einspruch kann man natürlich auch selbst einlegen, wenn man keinen Anwalt beauftragen möchte.
Hier noch eine Übersicht über das Strafbefehlsverfahren bei Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/StrafbefehlGruß,
Loyo -
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Sorry aber solche pauschalen Aussagen sind einfach grober Unfung. Bei schwerwiegenden Straftaten mit entsprechend vorliegenden Gründen für eine U-Haft (Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) hilft einem nicht mal mehr Matlock, Kenneth Star oder Lenßen und Partner.Dem ist nichts hinzuzufügen :top:
Hinsichtlich der weiter oben im Thread angesprochenen Frage der Gerichtszulassung: Nachdem die Problematik der OLG-Zulassung für Anwälte seit letztem Jahr weggefallen ist, gibt es nur noch den Sonderfall der für Zivilsachen notwendigen BGH-Zulassung für Anwälte. In der Praxis spielt das jedoch nicht so die große Rolle.
Zwischenzeitlich sind die Anwälte auch nicht merh bei einem AG oder LG zugelassen, sondern bei der jeweiligen Anwaltskammer.
Im Strafrecht kann jeder Anwalt vor jedem Gericht in Deutschland auftreten, auch vor dem BGH.Gruß,
Loyo -
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Zitat
Original geschrieben von Doc-b
Rechtsschutz greift nicht bei selbst begangenen Straftaten. Ausnahme ist die VerkehrsRS, sie springt bei vorgeworfenen Verkehrs-Straftaten ein.
... solange kein Vorsatz vorliegt. Denn bei Vorsatz zahlt auch keine RS bei Verkehrsstraftaten
Gruß,
Loyo -
Re: Re: Re: Bitte um Entscheidungshilfe bei Kauf von Business-Notebook
ZitatOriginal geschrieben von Norbert100
Wo erhalte ich dann IBM-Notebooks?
Verhält es sich hierbei so wie bei Dell und ich kann nur direkt bei IBM über Internet bestellen?Hi,
schau doch mal hier nach: http://www.pc.ibm.com/de/findreseller.html?de
Da solltest Du einen Lenovo-Händler in Deiner Nähe finden.
Ich hab mir vor knapp anderthalb Jahren ein Lenovo R60-UE1HTGE im Lenovo-Store in Nürnberg gekauft und würde es jederzeit wieder tun.
Trotz täglicher stundenlanger Büronutzung sieht es noch aus wie am ersten Tag. Vor allem die tolle Verarbeitung und die für einen Laptop hervorragende Tastatur sind bemerkenswert.
Kaufgrund war für mich damals, dass ich ein wirklich zuverlässiges und solides Gerät ohne Design-Schnickschnack mit guter Tastatur und ohne spiegelndes Display für den Büroalltag gesucht habe.
All das habe ich bei dem Laptop gefunden :top:Gruß,
Loyo -
Äh, Du hast schon gesehen, dass der Thread an sich schon fast zwei Jahre alt ist, oder?

Gruß,
Loyo -
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Vielen Dank und nichts für ungut :top:
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Steht in § 212 I 1 letzter Halbsatz BGB.http://dejure.org/gesetze/BGB/212.html
Da braucht man keinen BGH dazu...
Falls Du mich wegen des Urteils gemeint haben solltest: Ich weiß schon, warum ich ein AZ haben will

Gruß,
Loyo