Hi,
ich hab seit zwei Wochen auch die Brando Ultraclear auf meinem K750i und bin davon echt begeistert.
Wenn man nicht weiß, dass auf dem Handy eine Folie drauf ist, ist sie nicht erkennbar.
Echt klasse :top:
Gruß,
Loyo
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Hi,
ich hab seit zwei Wochen auch die Brando Ultraclear auf meinem K750i und bin davon echt begeistert.
Wenn man nicht weiß, dass auf dem Handy eine Folie drauf ist, ist sie nicht erkennbar.
Echt klasse :top:
Gruß,
Loyo
Hi,
meine Freundin hat bei ihrem K750i dasselbe Problem.
Kurioserweise konnte ihr altes Siemens SL55 das "o2-de" anzeigen, nur beim K750i funzt das nicht :confused:
Muss wohl ne neue SIM her.
Gruß,
Loyo
Mit ziemlicher Sicherheit nicht
Ruf Dich doch mal selber an und dann weißt Du Bescheid.
Gruß,
Loyo
Hi,
tut mir leid für Dein Handy
Hast es schonmal mit dem Windows Editor versucht?
Gruß,
Loyo
Und bei mir John :top:
Alles bestens gelaufen.
Gruß,
Loyo
Schon klar
Ich war aber schon froh, überhaupt etwas auf die Schnelle gefunden zu haben ![]()
Gruß,
Loyo
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
D'accord!
Sehr oft werden aber OEM-Komponenten verbaut, die keine Endkundengarantie beinhalten.
Ebenfalls d´accord
Hier hab ich noch etwas gefunden, auch mit nem BGH-Urteil, aber noch zum alten AGBG. Trotz der Neufassung des BGB sollte sich an der Grundaussage des Urteils aber nichts geändert haben.
http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs18.htm
Ich werd im Laufe der Woche nochmal näher nachforschen ![]()
Gruß,
Loyo
Sodele,
so langsam kommen wir auf einen Nenner
Die Händlergarantie mag durch den Siegelbruch erlöschen, aber nicht die jeweiligen "Garantien" der einzelnen Komponenten. Auf diese kann der Händler keinen Einfluss nehmen.
Gruß,
Loyo
Sebastian,
ein PC wird doch aus unterschiedlichen Komponenten zusammengebaut mit zum Teil völlig unterschiedlichen Garantielaufzeiten.
Wie sollte denn dann nach Deiner Auffassung der Fall des nachträglichen Einbaus von Komponten in einen Rechner beurteilt werden?
Eine einheitliche Garantie (ich verwende bewusst das Wort "Garantie") dürfte bei einem Komplett-PC sehr selten sein.
Gruß,
Loyo
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Ach ja? Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers - insofern würde es mich doch SEHR interessieren, worauf sich Deine Argumentation von "nicht zulässig" stützt.
Die Gewährleistung darf der Händler sicher nicht ablehnen, das ist klar. Aber wenn der Hersteller sagt, es gibt nur Garantie an ungeraden Kalendertagen in Monaten mit einem "O", oder nur für jeden dritten Kunden - dann ist das allein seine Sache.
Natürlich ist dieses Beispiel überspitzt - aber es verdeutlicht die Verhältnisse.
Sebastian:
Du schreibst vom Hersteller. Im vorliegenden Fall hat aber der Händler den Aufkleber auf das Gehäuse aufgebracht.
Da ein PC aber aus vielen Einzelteilen besteht, kann der Händler durch den Aufkleber keinen Einfluss auf die Herstellergarantie nehmen, zumal ja auch für einige PC-Komponenten unterschiedliche Garantien laufen (z.B. HDD 3 Jahre, Grafikkarte 5 Jahre...)
Gruß,
Loyo