Zitat
Original geschrieben von KriZ99
Letzteres.
Okay, also IP-100 ohne Handy. Das erklärt, dass du nur die Simkarte erhalten hast.
Also jetzt eine Frage zum Einschreiben, dass du von der Post geholt hast, handelte es dabei um ein EINSCHREIBEN oder um POSTIDENT? Lag in dem Schreiben ein Zettel, in dem du auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurdest? ... dort hätte dann auch stehen müssen, wohin der Widerruf zu richten ist.
Wenn es ein EINSCHREIBEN war, ist imho (bitte abklären) kein Vertrag zustande gekommen, Verträge können grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden, o2 macht dies jedoch nicht. Wenn POSTIDENT und es lag dort kein Schreiben zum Widerrufsrecht drin, dann ist die Widerrufsfrist noch nicht erloschen.
Wenn du keine Unterschrift unter in einem Vertrag geleistet hast, dann sage o2, sie sollen dir eine Kopie des angeblichen Vertragsantrages zukommen lassen... und verweigere weiterhin die Zahlung mit Hinweis, es bestünde kein Vertragsverhältnis und somit für dich keine Verpflichtung zur Zahlung.
EDIT:
POSTIDENT wäre ein Vertrag, den du dann nicht wirksam widerrufen hättest - auch wenn user MERLIN hiuer permanent das Gegenteil behauptet (aber wenn er Recht hätte, dürftest du ja keine Probleme haben...).
Wie bereits erwähnt, wenn du in diesem Schreiben nicht auf die Möglichkeit des Widerrufs ingewiesen wurdest, kannst du dies jetzt gegenüber dem Händler noch immer tun. Ich befürchte aber, dass der Händler ein wenig windig ist, und dir die Widerrufsbelehrung schon irgendwo aufs Blättl gedruckt hast.
Also kläre ab, ob das Schreiben ein EINSCHREIBEN oder POSTIDENT war.