Beiträge von stefan_bs

    Hallo.


    Da ich das erste Mal über daRappas Shopsystem bestelle, kann mir jemand sagen, ob sich der Status ändert, sobald dir Originalunterlagen per Post angekommen sind? Wenn sich heute nichts ändert, mache ich mir Sorgen um die Postlaufzeit meines Briefes, (oder wurden bei dieser Aktion große Umschläge wieder zuerst geöffnet und bearbeitet, dann weiß ich woran es liegt...)


    EDIT: es gibt eine Statusänderung, sobald die Originale eingetroffen sind.


    gerade erhalten ;) da frage ich mich natürlich, warum die Dorfpost eine Leerung am Sonntag 9 Uhr macht, wenn der Brief dann doch nicht Montag ankommt?

    Okay, auf alle Fälle bist du auf einen windigen Händler hereingefallen, setze dich erneut mit o2 in Verbindung schildere den Sachverhalt, wie es zum (vermeintlichen) Vertragsabschluss kam, dein fehlgeleiteter Widerruf aufgrund mangelnder Information von seiten des Händlers, (evtl.: o2 als im Markt aktiver und sich im Geschäft bestens Auskennender, hat eine gewisse Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Vertriebspartner, dass diese auch sorgfältig arbeiten und den - mit dem Marktgeschehen nicht vertrauten - Kunden(anwärter) nicht hinters Licht führen...) und frage nach deren Nachweis, der belegen soll, dass o2 mit dir, bzw. du mit o2 ein Vertragsverhältnis hat/hast.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ob 29.01. oder 31.1. macht, wenn der Widerruf am 7.2. getätigt wurde, nicht wirklich einen Unterschied, da die vierzehntägige Frist noch lange nicht abgelaufen war.


    Stimmt

    Zitat

    Der Knackpunkt wird sein, dass der Händler vermutlich behaupten wird, es wäre gar kein Fernabsatz-Geschäft gewesen.

    Behaupten kann er viel, aber wie möchte der Händler beweisen, dass es kein Fernabsatz war, entweder es war POSTIDENT (wäre nachweisbar Fernabsatz) oder er hat gar keine Legitimation vom Kunden.

    Zitat

    Original geschrieben von KriZ99
    Letzteres.

    Okay, also IP-100 ohne Handy. Das erklärt, dass du nur die Simkarte erhalten hast.


    Also jetzt eine Frage zum Einschreiben, dass du von der Post geholt hast, handelte es dabei um ein EINSCHREIBEN oder um POSTIDENT? Lag in dem Schreiben ein Zettel, in dem du auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurdest? ... dort hätte dann auch stehen müssen, wohin der Widerruf zu richten ist.


    Wenn es ein EINSCHREIBEN war, ist imho (bitte abklären) kein Vertrag zustande gekommen, Verträge können grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden, o2 macht dies jedoch nicht. Wenn POSTIDENT und es lag dort kein Schreiben zum Widerrufsrecht drin, dann ist die Widerrufsfrist noch nicht erloschen.


    Wenn du keine Unterschrift unter in einem Vertrag geleistet hast, dann sage o2, sie sollen dir eine Kopie des angeblichen Vertragsantrages zukommen lassen... und verweigere weiterhin die Zahlung mit Hinweis, es bestünde kein Vertragsverhältnis und somit für dich keine Verpflichtung zur Zahlung.



    EDIT:


    POSTIDENT wäre ein Vertrag, den du dann nicht wirksam widerrufen hättest - auch wenn user MERLIN hiuer permanent das Gegenteil behauptet (aber wenn er Recht hätte, dürftest du ja keine Probleme haben...).
    Wie bereits erwähnt, wenn du in diesem Schreiben nicht auf die Möglichkeit des Widerrufs ingewiesen wurdest, kannst du dies jetzt gegenüber dem Händler noch immer tun. Ich befürchte aber, dass der Händler ein wenig windig ist, und dir die Widerrufsbelehrung schon irgendwo aufs Blättl gedruckt hast.


    Also kläre ab, ob das Schreiben ein EINSCHREIBEN oder POSTIDENT war.

    Zitat

    Original geschrieben von KriZ99
    Öhm... ja, hab das direkt nach Nürnberg geschickt. Sollte das daran liegen? :confused:

    Ja, daran liegt es, der ursprüngliche Laden hat von deinem Widerruf ja nichts mitbekommen. Und o2 konnte mit deinem Widerruf nichts anfangen und hat ihn als Kündigung aufgefasst.


    Nun kommt es also doch darauf an, ob du zu Beginn vom Händler ordentlich über die Widerrufsfristen aufgeklärt worden bist, und wenn eben nicht, die Frist noch nicht erloschen ist,...